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Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht: BP-Aktien Fondsverwalter verstoßen gegen das Gesetz

Archivmeldung vom 30.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: RainerSturm / pixelio.de
Bild: RainerSturm / pixelio.de

Jetzt ist die Zeit der Halbjahresberichte: „Fondsverwalter werden gute Argumente brauchen, um zu begründen, warum sie das Geld ihrer Kunden beispielsweise noch in Griechenland-Anleihen, in Commerzbank-Aktien, in BP-Aktien oder in manch anderen bedenklichen stecken haben“, sagt Klaus Dittke, Anwalt für Kapitalanlegerrecht in Düsseldorf: „Mit den Sorgfaltsvorschriften des Investmentgesetzes sind solche Anlagen jedenfalls schwer in Einklang zu bringen.“

Das deutsche Investmentgesetz (§9) schreibt Fondsverwaltern vor, ausschließlich im Interesse ihrer Anleger zu handeln und ihre Tätigkeit mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im besten Interesse ihrer Kunden auszuüben. „Im besten Interesse der Anleger und Versicherungssparer wäre es – nach dem Vorsichtsprinzip – gewesen, BP-Aktien zu verkaufen, sobald die Schwere des Unfalls erkennbar wurde“, urteilt Anwalt Dittke, der seit bald 25 Jahren Schäden aus gescheiterten Anlagen einklagt.

Eindeutig nicht im Interesse der Anleger ist es, wenn Fondsmanager BP-Aktien stur behalten, nur weil deren Kurse in einen Index eingerechnet werden, den Fonds nachbilden mit dem Ziel, dass die angebliche Verwaltungsleistung der Fondsmanagers immer so gut erscheint wie der entsprechende Leit-Index. Selbst in Zeiten sinkender Kurse wird solches Nachbilden von Indizes als Zielerreichung definiert und von Fondskunden / Versicherungssparer mit intern abgeführten Entgelten bezahlt. Betroffen sind Millionen Fonds- und Versicherungssparer in Deutschland und weltweit.

„Eine derart passive Strategie ist nach dem deutschen Investmentgesetz eindeutig unzulässig, sobald solche schwierigen Fälle wie BP – oder seit Jahren schon Commerzbank oder früher TUI – durchgeschleppt werden“, weiß Anwalt Dittke: „Das ist nicht nur dann ein Fall für die Justiz, wenn beispielsweise der BP-Konzern im Golf von Mexiko versinken würde. Es ist auch insoweit justiziabel, als heute schon erkennbar ist, dass BP-Aktionäre noch auf Jahre hinaus für Schäden im Golf von Mexiko werden bluten müssen.“

Dass Analysten mehrheitlich ständig BP-Aktien zum Kauf empfehlen oder zumindest raten, die Bestände durchzuhalten, kann nicht als Exkulpation für Fondsverwalter herhalten. Die Analysten haften nicht für ihre Empfehlungen. Fondskunden haben jedoch Vertragsverhältnisse mit ihren Kapitalanlagegesellschaften. Darin schulden die Anlagegesellschaften den Fondssparern die Verwaltungsleistungen und die Einhaltung der Vorschriften des Investmentgesetzes. „Das Schuldverhältnis im Rahmen von Lebensversicherungsverträgen ist noch detailliert zu prüfen“, sagt Klaus Dittke: „Es kann nicht sein, dass Griechenland-Papiere – entgegen dem sonst viel beschworenen Prinzip der Vorsicht – im Anlagebestand von Lebensversicherern gehalten werden, obwohl Abstriche an den Rückzahlungsbeträgen der Griechen nicht auszuschließen sind“.

Es kann auch nicht sein, dass Fondssparer und Lebensversicherte für höhere Ziele eingespannt werden, nur weil sie sich nicht wehren (können). Fakt ist unzweifelhaft: Kapitalanlagegesellschaften sind den Kunden ihrer Fonds verpflichtet und nicht der Rettung der BP plc oder Griechenlands. Schlimm genug ist es, dass Fondssparer für die Rettung der Commerzbank bereits zweimal bezahlen: Als Steuerzahler und als geschädigte Anleger von viel zu vielen deutschen Fonds, die noch Commerzbank-Aktien halten. Mit den Vertragspflichten von Kapital sammelnden Lebensversicherern scheint es schwer vereinbar, wenn Versicherer unter dem großzügigen Mantel unzureichender Publizität und nicht vorhandener öffentlicher Kontrolle der Anlagepolitik das Geld ihrer Kunden zur Rettung von Griechenland einsetzen.

Spätestens die Justiz wird auf diesem Gebiet Einiges ändern (müssen). Oder die Sparer / Anleger ändern es schon jetzt, indem sie sich aus solchen Anlagen verabschieden. Das ist dann genauso, als würden verantwortliche Geldverwalter direkt gewissenhaft und schnell arbeiten, indem sie nach dem Vorsichtsprinzip handeln und ggfs. verkaufen. Für BP und Andere wäre das im Zweifel noch schwieriger als heute schon. „Die Angst vor solchen Konsequenzen wäre freilich ein heilsamer Schrecken, der die Verantwortlichen wahrscheinlich zu mehr Vorsicht und Verantwortung anhalten würde“, vermutet Klaus Dittke.

Quelle: Klaus Dittke, Rechtsanwalt für Kapitalanlegerrecht

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