Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Wirtschaft 20 Jahre „Bologna-Prozess“ und die Folgen

20 Jahre „Bologna-Prozess“ und die Folgen

Archivmeldung vom 12.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixabay.com
Bild: pixabay.com

Im Mai 2018 feierte die „Gemeinsame Erklärung zur Harmonisierung der Architektur der europäischen Hochschulbildung“ ihr 20jähriges Bestehen. Das 1998 auf Initiative von Deutschland, Frankreich, England und Italien verabschiedete Abkommen legte den Grundstein für den „Bologna-Prozess“: die Vereinheitlichung der Studienbedingungen und –abschlüsse innerhalb der Union. Damit waren in Deutschland die Tage der Magister- und Diplomstudiengänge gezählt. Sie wurden ersetzt durch Bachelor- und Masterabschlüsse mit strikteren Vorgaben für Inhalte und Studiendauer und einem neuen Standard der Leistungsbewertung. Dies veränderte das akademischen Systems an sich ebenso wie die Wahrnehmung von Studienleistungen.

Der Bachelor-Abschluss als Einstieg ins Berufsleben findet nach den Ergebnissen einer Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) bei Unternehmern immer weniger Begeisterung. Deshalb sehen sich immer mehr Studenten genötigt, den Master-Abschluss anzustreben. Doch die längere Ausbildungszeit verringert die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt, der psychische Druck steigt. Ein Versagen kann teuer werden, nicht zuletzt weil es langfristige Chancen kosten kann. Resultate der Verunsicherungen und Ängste, die aus dieser Situation entstehen, sind u.a. Schreibblockaden, die gerade dann auftreten, wenn sie am meisten Schaden anrichten.

Infolge dieser Entwicklung ist ein Dienstleistungssektor entstanden, der in unterschiedlicher Form Hilfe bietet. Akademische Services reichen von Beratung und Coaching, über Hilfe Literaturrecherche oder empirischer Arbeit, bis zum Fachlektorat und dem „assistiertem Schreiben“ oder „Ghostwriting“. Während das „assistierte Schreiben“ die Unterstützung beim Verfassen akademischer Texte bedeutet, ist „Ghostwriting“ ein von einer Agentur angebotener Voll-Service zur Textkreation.

Im Falle einer andauernden Schreibhemmung ist eine Assistenz der Textarbeit nicht ausreichend. Wer solche Dienstleistungen in Anspruch nehmen will, muss sich jedoch im Klaren sein, sich auf juristisches Glatteis zu begeben. Denn egal ob Bachelor-, Master- oder Doktorarbeit: Mit der Abgabe des Textes muss die eidesstattliche Versicherung unterzeichnet werden, dass der Text eigenständig verfasst wurde. Eine gute ghostwriter agentur weist auf diesen Umstand hin und berät entsprechend. Die Kritik an der skizzierten Entwicklung richtet sich erstaunlicherweise hauptsächlich gegen entsprechende Dienstleister und damit gegen die Folgen des „Bologna-Prozesses“, aber nicht gegen die Ursache ihrer Existenz: den Prozess selbst. Nach zwanzig Jahren und den in dieser Zeit gesammelten Erfahrungen sollte das geschaffene System selbst überprüft und – wo offensichtlich nötig – überdacht und verändert werden.

---

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte labil in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige