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Liechtenstein - Keine Panik vor Steuerfahndungserfolgen

Archivmeldung vom 20.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die aktuelle Berichterstattung über die Steuerfahndungsaktivitäten und die mediale Begleitung läßt auf eine gut abgestimmte Regie schließen, die vor allem eines gewährleisten soll: Eine allgemeine Verunsicherung der Bevölkerung und damit die richtige Stimmung, mit einer Mischung aus Halbwahrheiten, Unsinnigkeiten und Spekulation nicht nur einen Standort, sondern ganze Bevölkerungsgruppen zu diffamieren.

Die Zustimmung derer, die Schwierigkeiten überhaupt ein Konto eröffnen zu können ist gewiß. Neid steckt an und erlaubt in der Konsequenz, den Ruf nach weiteren Maßnahmen der staatlichen Kontrolle und Beschattung der Bürger mit allen nur denkbaren Methoden zu fördern und untersetzen. Auf der anderen Seite kann in einzelnen Fällen durchaus Handlungsbedarf bestehen, nach dem sich der BND brüstet, die Datenpanne in Liechtenstein durch ein recht überschaubares 5 Mio. € Geschäft lanciert zu haben.

Zur Sache "Liechtenstein": Die Eröffnung eines Kontos außerhalb von Deutschland ist nicht strafbar und auch nicht unzulässig. Das gilt für jedes Land. Gleiches gilt für die Errichtung einer Firma oder einer Stiftung. Problematisch und damit angreifbar wird eine solche Kontoeröffnung nur dann, wenn die dort gesicherten und angelegten Geldern aus nicht versteuerten Beständen (Schwarzgeld) stammen oder aber Zinserträge aus dortigen Anlagen nicht versteuert oder deklariert werden.

Immer wieder problematisch ist die Behandlung solcher Konten im Erbfall, wenn die Erben erstmals Kenntnis von den Konten erhalten und sich deren Herkunft oder Bestände nicht erklären können. Aus jedem Bestand aber auch auf eine steuerlich erhebliche Straftat zu schließen, verbietet sich.

Nicht wenige Bürger haben aus den unterschiedlichsten Gründen Geldbeträge ins Ausland transferiert, weil sie aus persönlichen oder historischen Gründen berechtigte Furcht vor der deutschen Politik haben. Österreich bietet sich z.B. nach der Entscheidung des dortigen Verfassungsgericht im letzten Jahr, die Erbschaftsteuer gänzlich für verfassungswidrig zu erklären (mit sofortiger Wirkung, weshalb das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen durch Deutschland in Erbschaftssachverhalten mit Wirkung zum 31.12.2007 gekündigt wurde), nicht erst seit der Entscheidung von Franz Beckenbauer als Alternative zum "Steuerräuberstaat" Deutschland als alternativer Lebensraum in der Nachbarschaft an. Ähnliche Vorzüge haben fast alle übrigen EU-Staaten ebenfalls mit der Folge, daß man mit Rücksicht auf die bevorstehenden Neuregelungen in Deutschland gut beraten ist, sein Vermögen zu Lebzeiten besser zu verwerten, um die Guthaben dann im Alter problem- und konfliktlos im schönen Nachbarland zu genießen.

Die Erfahrung in der Beratung in Fällen der Geldanlage in Ausland erlaubt den Hinweis, daß eine aus einer Paniksituation heraus folgende Entscheidung selten wirklich das gewünschte Ergebnis erzielt. Als ähnliche Fragestellungen mit Rücksicht auf die Schweiz oder die von deutschen Banken empfohlenen Luxemburg-Konten vor nicht allzu langer Zeit die öffentliche Diskussion befruchteten, war die Ausgangslage nicht anders. Nicht wenige Bürger mußten dabei feststellen, daß sie entweder gar keinem Vorwurf ausgesetzt waren oder aber die dann von vielen Beratern empfohlene "strafbefreiende Selbstanzeige" gar nicht zum Ziel führten.

Ob und welcher Handlungsbedarf besteht bedarf der sorgfältigen Prüfung, sonst werden erhebliche Fehler gemacht, die kaum zu korrigieren sind. Im Erbschaftsfall mag das neu entdeckte Konto des lieben Onkel irritieren. Den Nachweis, daß die eingezahlten Beträge aber aus illegalen Quellen stammen, muß das Finanzamt respektive die Steuerfahndung führen. Etwas anderes ergibt sich hinsichtlich der Zinserträge. Insoweit dürfte es anhand der Steuererklärungen der Vergangenheit leicht feststellbar sein, ob solche - soweit vorhanden - deklariert wurden oder nicht.

Es geht um die Feststellung der möglicherweise maßgeblichen Bemessungsgrundlage. Den eingezahlten Kontobestand ohne weiteres hinzuzurechnen bedeutete, sich bzw. das Problem im Ergebnis vielleicht größer zu machen als es ist. Guter Rat ist hier nicht "teuer", sondern dringend geboten.

Das Beispiel Liechtenstein weist allerdings auf ein grundlegendes Problem hin, daß die öffentliche Diskussion eher bestimmen sollte:

Bestimmte Steueroasen und dort mögliche Treuhand- oder Stiftungskonstruktionen weisen geradezu jeden Finanzbeamten auf ein mögliches Problem hin. Besonderes Ermittlungsinteresse ist also vorprogrammiert. Wenn dort vorhandene Beteiligungen oder Vermögen nicht bekannt sind oder deklariert werden, "brennt die Luft ständig". Vorsicht ist und bleibt geboten bei folgenden alten Bekannten: Schweiz, Kanalinseln, Karibikinseln, allgemeine bekannte Steueroasen.

Wer ungeachtet dieser Tatsachen keine Vorsorge trifft oder aber nicht zur Klärung der Vermögenslage beiträgt, vergrößert möglicherweise sein "mögliches" Problem. Das gilt vor allem dann, wenn ein Erbe gar nicht infrage steht.

Mit der aktuellen Affäre verschiebt sich das Problem auch in eine andere Richtung. Wer tatsächlich in der Lage ist, "schwarze Gelder" gleich welcher Art zu bewegen, wird nun erst recht dazu beitragen, daß die Devisenbestände in Hongkong, Dubai oder Korea weiter wachsen. Gewonnen wurde und wird durch die aktuellen Freudenfeuer für den Standort Deutschland wenig. Geld fließt, ganz zum Nachteil West-Europas, in die Gebiete, die es brauchen und die attraktivsten Bedingungen für seine Vermehrung schaffen. Ein Finanzminister aus Deutschland wird auch nach dem aktuellen Achtungserfolg eher dazu beitragen, die vorhandenen Fluchtbewegungen zu beschleunigen. Die drohende Erbschaftsteuer"reform" wird dabei maßgeblich dazu beitragen, daß es eher problematischer, denn besser wird.

Quelle: Trempel & Associates Berlin


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