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Prokon vor dem Aus? Hoffen auf ein grünes Wunder

Archivmeldung vom 13.01.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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Der Windenergiekonzern PROKON (Itzehoe) steht womöglich vor dem Aus. Wie der Deutsche Verbraucherschutzring e. V. (DVS) mitteilt, hat die PROKON Unternehmensgruppe am späten Abend des 10. Januar 2014 eine Information an deren Anleger veröffentlicht, in der nun erneut die Zahlungsschwierigkeiten des größten Anbieters von grünen Kapitalanlagen thematisiert werden. Insgesamt sollen 75.000 Anleger der PROKON über 1,5 Milliarden Euro über Genussrechtsbeteiligungen zur Verfügung gestellt haben.

Das Geschäft mit den kurzlaufenden Genussrechten (*), die keine Mindesthaltedauer und eine 30-tägige Kündigungsfrist aufweisen, die langfristige Investitionen in Windenergieanlagen finanzieren sollten, ging - wie von vielen Anlegerschützern vorhergesagt - nicht auf. Die Liquidität bei PROKON scheint aufgebraucht zu sein. Bis Ende Februar 2014 müssen aber 150 Millionen Euro aufgebracht werden, um die Zinsen aus den laufenden Genussrechtsverträgen zu zahlen und Kündigungen abzuwickeln.

Die Geschäftsleitung von PROKON greift deshalb zu drastischen Mitteln. Sollten bis zum 20. Januar 2014 nicht 95 % der Genussrechtsinhaber auf eine Kündigung bis Ende Oktober 2014 verzichten, wäre eine Insolvenz von PROKON nicht zu verhindern. Zudem werden die Anleger, die trotz dieser Warnung kündigen und ihr Geld zurückverlangen, für die Insolvenz verantwortlich gemacht. Diese wäre wohl eine der größten im grauen Kapitalmarkt in Deutschland.

In der Vergangenheit stand die PROKON unter Dauerbeschuss von Anlegerschützern und den Medien. Trotzdem wurden bislang die Zinsversprechen eingehalten. Woher das Geld genau kam, wurde nicht veröffentlicht. Im Gegenteil. Die Vorwürfe, es handele sich dabei um die Einlagen neuer Kapitalgeber oder um eine kreative Bilanzierung, wurden mit Vehemenz bekämpft und Verschwörungstheorien aufgebaut.

Die Betroffenen einer möglichen Insolvenz wären vor allem Kleinanleger, denn die Genussrechte konnten bereits für 100 Euro erworben werden. Die Story rund um die Windenergie passte in eine Zeit der Energiewende und ein nicht dem üblichen Kapitalmarkt angepasstes Modell und Verhalten entsprach dem Geschmack der Anleger, insbesondere nach den bitteren Erfahrungen in der Finanzkrise. Anders ist es nicht erklärbar, warum trotz anhaltender Warnungen im Jahr 2013 monatlich ca. 30 Millionen Euro in PROKON-Genussrechte investiert wurden.

An den DVS wenden sich immer wieder Anleger, die beim Abschluss einer Geldanlage diverse Werbeversprechen falsch verstanden haben. Deshalb sollte sich jeder, der sein Kapital in Genussrechte investieren will oder bereits investiert hat, genauestens beraten lassen. Am besten natürlich von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt.

Geschädigte Anleger können sich beispielsweise an den DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. wenden.

Das Spiel mit der Angst der Anleger

Ruhig war es in den letzten Jahren nie um die Windkraftfirma PROKON Regenerative Energien GmbH bzw. die PROKON Gruppe aus Itzehoe gewesen. Dafür hat PROKON meist selbst gesorgt, mit einer starken medialen Werbestrategie. Fast jeder hat schon die Postwurfsendungen dieser Firmengruppe erhalten oder einen Fernsehspot gesehen. Beworben werden dabei Genussrechtsbeteiligungen, die aktuell eine Verzinsung von 6% versprechen. "In der derzeitigen Niedrigzinsphase klingt so etwas sehr verlockend, es sei aber brandgefährlich", meint Rechtsanwalt Florian Nolte, Genussrechtsspezialist bei PWB-Rechtsanwälte Jena, der bereits eine Gruppe von Grundrechtsinhabern vertritt.

Eine große Anzahl kritischer Medienberichte, die vor allem die fehlende Transparenz und überprüfbare Zahlen für die Genussrechtsbeteiligungen anprangern, sind regelmäßig zu finden. Die Veröffentlichung von Geschäftszahlen im Herbst 2013 war ein Paukenschlag. Es konnte festgestellt werden, dass die Situation im Unternehmen nicht so rosig ist, wie sie vom geschäftsführenden Gesellschafter Carsten Rodbertus auf seiner Tour durch Deutschland vor potentiellen Kleinanlegern dargestellt wird.

Das Eigenkapital ist aufgebraucht, es wird Liquidität benötigt, um die versprochene Grundverzinsung zum 31. Januar 2014 auszahlen zu können. Die Rückzahlungen von 150 Millionen Euro gekündigter Genussrechte sind akut gefährdet. Diese im Januar und Februar 2014 anstehenden Zahlungen entsprechen knapp 10% des gesamten eingeworbenen Genussrechtskapitals.

Die gestiegene Nachfrage nach rechtlicher Beratung, vor allem von Genussrechtsinhabern mit Typ B, zeigt eindeutig, dass auch auf Seiten der Anleger die aktuellen Entwicklungen mit Sorge gesehen werden. Fünf oder zehn Jahre Laufzeit ohne Kündigungsmöglichkeit sind bei negativen Schlagzeilen immer ein berechtigter Grund zur Frage nach Handlungsalternativen. Auch hier hat sich die PROKON mit ihrer meist überheblichen Art einen Bärendienst erwiesen, als sie im November 2013 ihre eigenen Anleger vor der Inanspruchnahme von anwaltlicher Hilfe warnte und Kulanzregelungen eine Absage erteilte.

Nun wird sämtlichen Anlegern mit der Insolvenz der PROKON gedroht. In dem Schreiben vom 10. Januar wird um den Verzicht der Kündigung der Genussrechte geworben, ansonsten drohe die Planinsolvenz. Die Angst um das angelegte Geld dürfte nun erst recht die Anleger verunsichern, zumal mit der sehr kurzen Frist auf den 20. Januar 2014 der Druck noch erhöht wird.

Rechtsanwalt Florian Nolte hierzu: "Es ist kein guter Stil, wenn scheidungswilligen Anlegern ein schlechtes Gewissen gemacht wird, sie hätten Schuld an einer Insolvenz. Wieder einmal werden Fehler im eigenen Hause auf andere geschoben. Das Fehlen einer testierten Konzernbilanz mit transparenten Zahlungsströmen spricht Bände. Die Parallelen zum Scheitern von Windreich, das im selben Marktsegment tätig war, lassen nichts Gutes erwarten. Ob das angekündigte Anlegergremium überhaupt noch im Januar eingerichtet werden kann, erscheint fraglich."

Sollte tatsächlich von PROKON ein Mitbestimmungsgremium eingesetzt werden, sind wir von unseren Mandanten bereits beauftragt, deren Interessen in einem solchen Gremium wahrzunehmen.

Rechtsanwalt Florian Nolte: "Es kommt jetzt darauf an, aktiv zu werden. Allerdings objektiv beraten und umfassend informiert. Anleger sollten nicht die vollendeten Tatsachen abwarten, die bereits zwischen den Zeilen von der PROKON zu lesen sind."

Quelle: DVS - Deutscher Verbraucherschutzring e.V. / PWB-Rechtsanwälte Jena (ots)

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