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Bundesagentur für Arbeit: Harte-IV-Betrugsfälle gehen deutlich zurück

Archivmeldung vom 15.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit
Zentrale der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Bild: Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat 2011 deutlich weniger Hartz-IV-Empfänger beim Schummeln und Betrügen erwischt. Dies geht aus dem neuen Jahresbericht zur "Bekämpfung von Leistungsmissbrauch" der Bundesagentur hervor, der der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Knapp 47.500 Fälle wurden im vergangenen Jahr wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung weitergegeben. Das ist ein Minus von 9,1 Prozent verglichen mit dem Vorjahr.

Demnach wurden auch deutlich weniger Fälle wegen eines begründeten Straftatverdachts an die Staatsanwaltschaft überreicht. Diese Zahl ging um 16,7 Prozent auf fast 20.000 Fälle zurück.

Eine Sprecherin der Bundesagentur sagte: "Leistungsmissbrauch ist kein Kavaliersdelikt." Die BA stehe in der Pflicht gegenüber jedem einzelnen Steuerzahler. "Eine konsequente Missbrauchsbekämpfung schützt sowohl die Interessen der Steuerzahler, die die Grundsicherung ja finanzieren, als auch die ehrlichen Leistungsempfänger." Insgesamt haben laut der Auswertung die eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren binnen eines Jahres um fast 50.000 auf etwa 177.000 abgenommen. In den meisten Fällen verhängen die Jobcenter dabei selbst Strafen, zum Beispiel ein Verwarnungsgeld oder Geldbußen. Im Durchschnitt lagen diese 2011 bei 111,73 Euro pro Fall.

Derzeit erhält ein alleinstehender Hartz-IV-Empfänger 374 Euro im Monat. Außerdem bekommt er die Kosten für seine Unterkunft ersetzt. Die Missbrauchsverfahren werden von den Jobcentern eingeleitet, wenn sie vermuten, dass Hartz-IV-Empfänger staatliche Leistungen zu Unrecht bezogen haben. Missbrauch liegt zum Beispiel vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) grob fahrlässig unrichtige oder unvollständige Angaben über sein Nebeneinkommen oder Vermögen macht. Ein Großteil der potentiellen Sozialbetrüger wird durch den automatisierten Datenabgleich enttarnt. Dabei werden persönliche Angaben von Hartz-IV-Empfängern mit den Daten anderer Behörden abgeglichen. Daraus ergibt sich auch, ob Jobcenter Leistungsbeziehern zu viel ausbezahlt haben.

2011 wurden 4,8 Millionen Mal Überschneidungen durch den Datenabgleich festgestellt. In knapp 117000 Fällen erhielten Hartz-IV-Empfänger zu viel Geld. Die Summe, knapp 60 Millionen Euro, ist gemessen an den 12,3 Milliarden Euro, die die von BA und Kommunen gemeinsam verwalteten Jobcenter allein für Arbeitslosengeld II ausgeben, aber eher niedrig. Dies liegt nicht zuletzt an der nach wie vor hohen Zahl der Hilfsbedürftigen: Im Februar 2012 erhielten insgesamt 4,5 Millionen erwerbsfähige Menschen Leistungen aus der staatlichen Grundsicherung.

"Die Zahlen machen deutlich, dass es gemessen an der Gesamtzahl an Leistungsberechtigten nur ein Bruchteil derer gibt, die bewusst dass System ausnutzen wollen", sagte die Sprecherin der Behörde.

In dem Jahresbericht wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Rückgang bei den Missbrauchsfällen vor allem auf statistische Effekte zurückzuführen ist. So gibt es mehrere Jobcenter, deren Zahlen in der Gesamtschau der BA nicht mehr auftauchen. Diese Ämter werden inzwischen allein von Kommunen geführt. Auch ist die Zahl der erwerbsfähigen Hartz-IV-Bezieher im Jahresdurchschnitt um fast sechs Prozent geschrumpft. Außerdem seien bei dem Datenabgleich deutlich weniger Hilfeempfänger aufgefallen. Aus dem Bericht geht hervor, dass die Bundesagentur und die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung von April 2012 an eine zentrale Auskunftsstelle schaffen wollen. Dadurch könnten die Zollbeamten bei Prüfungen in Betrieben "durch Anruf bei einem Service-Center feststellen, ob angetroffene Personen Leistungen eines Jobcenters erhalten", heißt es in dem BA-Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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