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Der Phoenix-Skandal und kein Ende - Warum Anleger immer noch auf ihr Geld warten

Archivmeldung vom 10.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Insolvenz des Phoenix-Kapitaldienstes, einem der größten Anlagebetrugsfälle in Deutschland, droht sich über Jahre hinzuziehen, nachdem der Insolvenzplan Ende Oktober 2007 durch das Landgericht Frankfurt/Main gekippt wurde.

Der Deutsche Verbraucherschutzring (DVS) sprach über die Auswirkungen des Urteils auf die geschädigten Anleger mit Rechtsanwalt Torsten Geißler von der Kanzlei PWB Rechtsanwälte Jena.

DVS: Herr Geißler, die Auszahlung der Gelder an die geschädigten Phoenix-Anleger wurde durch ein Gerichtsurteil gestoppt. Wie geht es nun weiter?

Der Insolvenzverwalter wird voraussichtlich durch den BGH höchstrichterlich klären lassen, ob die Entscheidung des LG Frankfurt/Main richtig ist. Das wird erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nehmen. Klar ist zumindest, dass erst mit der Bestätigung des im Frühjahr beschlossenen Insolvenzplanes mit der Auszahlung an die Anleger begonnen werden kann. Sollte der BGH die Entscheidung des LG Frankfurt bestätigen, wäre die Frage, wie der einzelne Anspruch des Anlegers zu berechnen sei, noch immer nicht geklärt. Hier würden weitere zeitintensive gerichtliche Verfahren notwendig.

DVS: Warum entspricht der Insolvenzplan nicht den Vorschriften? Was hat der Insolvenzverwalter falsch gemacht?

Das LG Frankfurt/Main vertritt mit seiner Entscheidung die Auffassung, der Insolvenzplan verstoße gegen Verfahrensvorschriften der Insolvenzordnung. Dies hauptsächlich dadurch, dass er als verfahrensbegleitender Insolvenzplan gefasst wurde, was nach Auslegung der Richterinnen des LG Frankfurt nicht möglich sei. Nach deren Auffassung sei lediglich ein verfahrensbeendender Insolvenzplan möglich. Auch seien im strittigen Insolvenzplan nicht die richtigen Gruppen von Gläubigern gebildet worden. Diese Gründe führten am Ende zur Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes.

DVS: Herr Geißler, was können die geschädigten Phoenix-Anleger nun tun?

Im Verfahren wurde ein weiterer wichtiger Punkt ausführlich diskutiert, jedoch nicht richterlich geklärt, da er für die Frage des Insolvenzplanes an sich nebensächlich ist. Jedoch ist dieser Punkt für den weiteren Werdegang des Verfahrens und damit für die Ansprüche der geschädigten Anleger von immenser Bedeutung.
Geklärt werden muss nämlich, ob die Anleger Aussonderungsrechte haben und damit bevorrechtigt befriedigt werden müssen. Nun werden hierzu verschiedene Theorien vertreten und strittig diskutiert. Am Ende wird auch diese Frage der Klärung durch ein Gericht zugeführt werden müssen. Der Insolvenzverwalter hat bereits bekannt gegeben, einen entsprechenden Rechtsstreit eingeleitet zu haben.
Da der Beantwortung dieser Frage jedoch elementare Bedeutung für die Höhe der Ansprüche des einzelnen Anlegers zukommt, wird sicherlich auch hier ein Gang durch die Instanzen bis zum BGH zu erwarten sein. Im Ergebnis ist mit einer Entscheidung nicht vor dem Ablauf von ca. fünf oder mehr Jahren zu rechnen. Im Endeffekt muss das Resultat abgewartet werden. Allenfalls sollte geprüft werden, ob Aussonderungsansprüche vorsorglich beim Insolvenzverwalter geltend gemacht werden.

DVS:Sollen die geschädigten Anleger gegen die EdW klagen?

Mit der Versagung der Bestätigung des Insolvenzplanes ist für die Zukunft die Berechnung der Ansprüche des Anlegers so gut wie unmöglich. Ebenso scheint eine Einigung auf einen einheitlichen Berechnungsmodus unwahrscheinlich, da abhängig von der Methode immer einige Anleger im Ergebnis benachteiligt wären. So lange aber nicht klar ist, wie hoch auch ein eventueller Aussonderungsanspruch tatsächlich wäre, ist eine Berechnung der Einstandspflicht der EdW so gut wie unmöglich. Also muss auch die EdW das Ergebnis der vorgenannten Rechtsstreite abwarten. Aufgrund der zu erwartenden langen Dauer kann jedoch der Fall eintreten, dass der Entschädigungsanspruch der Anleger gegen die EdW verjährt. Dem kann nur durch die Abgabe einer entsprechenden Erklärung der EdW oder durch rechtzeitige Klage abgeholfen werden. Aufgrund der zuvor skizzierten ungeklärten Rechtslage dürfte jedoch eine konkrete Bezifferung des Klageantrags in vielen Fällen schwer fallen.

DVS: Herr Geißler, können die Anleger Hilfe von der Politik erwarten?

Die Politik sollte sich die Frage stellen lassen, in wie weit den Anlegern trotz des rechtlichen Dilemmas schnell geholfen werden kann. Gleichzeitig sollte die Politik Sorge dafür tragen, dass sich die EdW und die darin zusammengefassten Finanzinstitute, die leider den Schaden ausbaden müssen, nicht aus der ihnen auferlegten Verantwortung stehlen. Dann wäre nämlich am Ende der Anleger der Dumme.

Quelle: Pressemitteilung Deutscher Verbraucherschutzring e.V.

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