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Prozessfinanzierung für Einzelklagen im VW-Abgasskandal (EA 189) - keine Ausreden mehr

Archivmeldung vom 07.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Rogert und Ulbrich, eine der führenden Kanzleien in der rechtlichen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals, teilt mit, dass effizienter Rechtsschutz nun auch denjenigen möglich ist, die zum Zeitpunkt des Fahrzeugerwerbs über keine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügten.

Neben dem neuen Instrument der Musterfeststellungsklage, die eine Art "Sammelklage" darstellt und in mehreren Jahren voraussichtlich den Weg für ein erfolgreiches Einzelklageverfahren öffnen werde, gebe es nun eine hochinteressante Möglichkeit, seine Ansprüche sofort durchzusetzen.

Diese Möglichkeit eröffneten mehrere deutsche Prozesskostenfinanzierer, die das gesamte Prozesskostenrisiko für den Mandanten übernähmen und im Gegenzug von dem Prozesserlös nur im Falle des Obsiegens oder Vergleichsschlusses einen Prozentsatz von ab 20 % an Erlösbeteiligung erwarteten.

"Bisher hat es am Markt für Rechtsdienstleistungen nach meiner Kenntnis derartige Angebote im Hinblick auf Klagen zum VW-Abgasskandal nicht gegeben. Die neuen Angebote sind nicht mit den Angeboten zu verwechseln, sich gegen eine Beteiligung im Erfolgsfall an einer Sammelklage zu beteiligen", so Gründungspartner Rechtsanwalt Prof. Dr. Marco Rogert.

Bislang habe sich die Einzelklage als deutlich zielführender erwiesen als die Beteiligung an einer wie auch immer gearteten "Sammelklage", fügt sein Sozius Rechtsanwalt Tobias Ulbrich hinzu.

Für die Musterfeststellungsklage ließen sich durchaus gute Erfolgsaussichten feststellen. Es sei allerdings zu berücksichtigen, dass aufgrund der Rechtsmittelfähigkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vermutlich einige Zeit ins Land ziehen werde, bevor anschließend die dann möglicherweise einfacher zu führende Einzelklage überhaupt eingereicht werden könne, gibt er weiter zu bedenken. Es könne daher sein, dass sich insbesondere für Vielfahrer die Einzelklage dann nicht mehr in dem Umfang lohne, wie es noch zum jetzigen Zeitpunkt der Fall sei, da die Nutzungsentschädigung bis zur letzten mündlichen Verhandlung immer weiter ansteige, erläuert Ulbrich weiter.

"Wer jetzt noch Geld für sein EA-189-Auto möchte, findet keine Ausrede mehr, nicht zu klagen", meint Prof. Dr. Rogert. "Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass aufgrund des enormen Andrangs eine Annahme von Neumandaten nur noch bis zum 19.12.2018 in diesem Jahr über das übliche Formular https://www.auto-rueckabwicklung.de/kontakt-anfahrt.html möglich ist", schließt Prof. Dr. Rogert.

Quelle: Rogert & Ulbrich (ots)

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