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MH17: JIT will von Privatermittler nichts wissen

Archivmeldung vom 27.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
(Symbolbild)
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Lizenz: CC0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das internationale Ermittlungsteam JIT zur Untersuchung der MH17-Katastrophe will die Beweismittel von Privatermittler Josef Resch nicht prüfen, vertraut aber Privatprojekten wie „Bellingcat“. Auch die Anwesenheit von Medien bei der Übergabe dieser Beweise wird abgelehnt. Dies berichtet das russische online Magazin "Sputnik".

Weiter ist auf der deutschen Webseite zu lesen: "Im Fall MH17 bleibt die Frage weiter auf der Tagesordnung, wer aus welchem Grund etwas vertuscht. Am 5. Juli hatte der Privatermittler Josef Resch dem internationalen Ermittlerteam JIT (Joint Investigative Team) angeboten, Informationen und Beweismittel zum Fall des am 17. Juli 2014 über der Ostukraine abgestürzten malaysischen Passagierflugzeuges öffentlich zu übergeben. Diese hatte er von einem Informanten erhalten, nachdem er 2014 für einen anonymen Auftraggeber mit Hilfe einer Millionen-Prämie nach Informationen suchte, die den Absturz aufklären helfen.

Der Privatermittler musste lange auf eine Antwort auf sein Angebot aus den Niederlanden warten, wo das JIT arbeitet, geführt von der Justiz des Landes. Die ebenfalls informierten internationalen Medien schweigen bis heute zu seiner Offerte. Nur das Online-Magazin „Telepolis“ hatte bereits vor Sputnik darüber berichtet.

Erst nach mehr als drei Wochen bekam der Anwalt des Privatermittlers Post von der niederländischen Staatsanwaltschaft. Und die hat es in sich – weil sie nichtssagend ist und nur abwiegelt, wie Beobachter einschätzen. Die niederländische Staatsanwältin, die an Reschs Anwalt schrieb, bezeichnete sein Angebot als „sehr ungewöhnlich“.

Sie schrieb, es könne der Untersuchung schaden, wenn die Beweise von den Medien und anderen Personen vorher eingesehen werden. Doch das wollte Resch gar nicht, sondern nur, dass die Medien bei der Übergabe dabei sind. Es stellt sich die Frage, warum die JIT-Ermittler sich andererseits auf die vermeintlichen Erkenntnisse der privaten Plattform „Bellingcat“ stützen und diese anscheinend in ihre Arbeit einbeziehen. Das dürfte gar nicht sein, wenn der Argumentation der niederländischen Staatsanwältin gefolgt wird.

Stattdessen wird dem Privatermittler vorgeschlagen, er solle sich doch an die deutschen Behörden wenden. Mit diesen würde die niederländische Justiz im Fall MH17 eng zusammenarbeiten. Zudem seien die deutschen Behörden zuständig, weil Resch in der Bundesrepublik wohnt. Das ist aber nicht korrekt, weil für den Fall MH17 aufgrund internationaler Vereinbarungen die niederländischen Behörden und das JIT zuständig sind. Aber dafür haben die Niederländer Reschs Angebot an die deutschen Kollegen weitergegeben.

Doch die wissen längst von dem, was der Privatermittler für seinen Auftraggeber herausgefunden hat. Das ist in den Anlagen des Schreibens seines Anwaltes an das JIT vom 5. Juli zu lesen, die auch auf seiner Homepage einzusehen sind. So hatte Resch am 7. Dezember 2016 gegenüber dem Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, um welche Informationen es sich handelt – und gebeten, das an das JIT weiterzuleiten. Doch darauf gab es keine Antwort, wie Sputnik erfuhr.

Er erinnerte an das am 1. Juni 2016 geöffnete Schließfach in Zürich. Es wurde von den niederländischen Ermittlern geöffnet, wie die Zeitschrift „Capital“ berichtete: „Sie erhoffen sich von dem Inhalt Hinweise auf das Schicksal des Passagierflugzeugs MH-17. Das Schließfach gehört Josef Resch.“ Dieser fragt: „Wann ist mit der Rückgabe meinen beschlagnahmten Unterlagen zu rechnen, die im Besitz der holländischen Staatsanwaltschaft sind, wenn nach ihrem Schreiben angeblich nur die Deutsche Behörde dafür zuständig ist?“

Für den Ermittler ist es unverständlich, warum die Antwort aus den Niederlanden nicht wenigstens in Englisch erfolgte, wenn schon nicht in Deutsch. Die Staatsanwaltschaft schickte ihr Schreiben auf Niederländisch an seinen Anwalt. Resch meinte: „Dass eine Absage aus Holland kam, hat mich nicht überrascht, aber für dieses Schreiben drei Wochen zu brauchen, mit solch einer Begründung, darüber staune ich schon.“

Für ihn ist die Frage, warum bei der Übergabe und Erklärung der Fakten und Beweise die Medien nicht anwesend sein sollen. „Die Medien können doch nur berichten, was übergeben wurde und was jeder einzelne Beweis beinhaltet, und dass es auch notiert und protokolliert wurde.“ Das könne doch kein Geheimnis sein, findet Resch. Er befürchtet, dass „mit MH17 auch die Wahrheit abgeschossen“ wurde.

Zum anderen sieht er die Medien als einzigen Schutz und will, dass sie bei der Übergabe zur Sicherheit mit anwesend sind. „Was soll da abstoßend oder ungewöhnlich sein bei so einer hohen Brisanz?“, ist für ihn die Frage. Er betonte gegenüber Sputnik erneut, dass es um die Wahrheit in dem Fall MH17 geht und er sich den Angehörigen der Opfer verpflichtet fühlt. Die müssten erfahren, was wirklich am 17. Juli 2014 am Himmel der Ostukraine geschah.

Wie schwierig es gemacht wird, das herauszufinden, zeigt sich von Beginn an. 2017 beantragten die niederländischen Medien „NOS“, „Volkskrant“ und „RTL Nieuws“, nach dem Informationsfreiheitsgesetz Einsicht in bisher geheim gehaltene Dokumente zu MH17 zu bekommen. Zuvor hatten sie weitgehend geschwärzte Dokumente dazu erhalten. Laut „Telepolis“ erklärte die niederländische Staatsanwaltschaft, die Freigabe der Informationen könne die Beziehungen zu anderen Staaten und internationalen Organisationen beeinträchtigen.  Der „freie Austausch von Argumenten“ könnte behindert werden, wenn die Dokumente freigegeben würden.

Genaueres wurde dem Online-Magazin zufolge dazu nicht erklärt. Zu den Hintergründen gehört, was die Niederlande gemeinsam mit Belgien, Australien und der Ukraine bereits am 8. August 2014 vereinbarten: Danach werden Informationen über die laufenden Untersuchungen nur veröffentlicht, wenn alle Parteien zustimmen. Danach hat also auch die Ukraine ein Veto-Recht.

Der niederländische Journalist Max van der Werff und die russische Regisseurin Jana Jerlaschowa stellten am 16. Juli in Berlin ihre neue Dokumentation „MH17 – Call for Justice“ vor. Dabei wies van der Werff darauf hin, dass bei allen JIT-Pressekonferenzen immer ein Vertreter des ukrainischen Geheimdienstes SBU mit auf dem Podium saß. In dem Film erklären unter anderem malaysische und deutsche Experten, dass die vom SBU bereits am 17. Juli 2014 veröffentlichten Ton-Mitschnitte von Telefonaten ostukrainischer Rebellen gefälscht sind. Diese Mitschnitte gelten bisher als Beweise dafür, dass die Rebellen mutmaßlich für die MH17-Katastrophe verantwortlich sind.

Der niederländische Ministerpräsident Mark Rutte hatte bei einer Trauerfeier am 17. Juli dieses Jahres erklärt, es gehe um „Gerechtigkeit für die Toten“. Für den Privatermittler Resch ist nicht verständlich, warum dann sein Angebot bisher anscheinend ignoriert wird, dass Rutte vorgelegen habe müsse.

Er wundert sich auch, warum in Deutschland allgemeines Schweigen herrscht, obwohl die Bundesregierung zum fünften Jahrestag erklären ließ, sie unterstütze „die Bemühungen der gemeinsamen internationalen Ermittlergruppe, das Verbrechen vollständig aufzuklären und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen“. Sputnik wird das in Kürze aufgreifen.

Quelle: Sputnik (Deutschland)


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