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Völkerrechtler zu EU-Sanktionen gegen die russische Presse: „Absoluter Wildwuchs“

Archivmeldung vom 06.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Rossiya Segodnya
Rossiya Segodnya

Foto: Aleksey Savitskiy
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Baltikum gehen Sicherheitsbehörden immer wieder gegen russischen Medien vor. Dabei berufen sie sich auf EU-Sanktionen gegen EINE Person: Rossiya Segodnja-Chef Dmitri Kisseljow. Ist eine derartige Auslegung rechtlich haltbar? SNA bat den Völkerrechtler Michael Geistlinger um seine Einschätzung.

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "In Lettland wurden Ende letzten Jahres sieben Journalisten festgenommen und verhört, die für die staatlichen russischen Kanäle Sputnik Latvia und Baltnews (beide Nachrichtenkanäle gehören zu der russischen Medienagentur Rossiya Segodnja, genauso wie SNA und Ria Novosti; RT gehört nicht dazu – Anm. d. Redaktion) tätig waren. Strafverfahren sind im Gange. Auch in Estland wurden Pressevertretern bereits Ende 2019 Strafverfahren angedroht, was Kündigungen der betroffenen Journalisten und die Auflösung der Tallinner Redaktion zur Folge hatte. Im März hat Lettland mehrere Webseiten russischer Medien gesperrt. Zuvor wurde die Übertragung von sieben TV-Kanälen von RT dort gestoppt. Die Argumentation ist immer die gleiche: Es werden EU-Sanktionen gegen die Person Dmitri Kisseljow angeführt, den Generaldirektor der staatlichen Medienholding Rossyja Segodnja.

„Wenn man in den Wildwuchs einsteigt…“

Der Professor für Völkerrecht an der Universität Salzburg, Michael Geistlinger, bezeichnet im SNA-Interview bereits die EU-Sanktionen gegen Russland als rechtswidrig. Sie seien ein „absoluter Wildwuchs“ und verstießen gegen das Gewaltverbot in der Satzung der Vereinten Nationen. „Sie sind anzusehen als eine Maßnahme, mit der die EU versucht, auf völkerrechtswidrige Art und Weise, unter Bruch der Satzung der Vereinten Nationen, Druck auf politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle Systeme auszuüben“, so Geistlinger.

Zwar könne der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen bestimmte Maßnahmen genehmigen, was die antirussischen Sanktionen betreffend aber nicht der Fall war. „Der Sinn dahinter ist – und das ist die Politik der EU –, zu versuchen, diese Zuständigkeiten zu unterlaufen und für sich selbst eine Macht zu kreieren, auf die Art und Weise, indem sie sich nicht an die Satzung halten“, glaubt der Universitätsprofessor.

Bei der Frage, ob EU-Sanktionen, die nur an eine Person geknüpft sind, auf den Mitarbeiterstab und sogar, wie im Fall von RT, auf andere Unternehmen ausgeweitet werden können, tut sich der Rechtswissenschaftler schwer.

„Das Problem ist: Wenn man in den Wildwuchs einsteigt, wie es hier der Fall ist, dann ist kein objektives Organ vorhanden, das die Auslegung der entsprechenden Beschlüsse objektiv beurteilen kann“, sagt Geistlinger. Das einzige Organ, an das sich die betreffenden Journalisten wenden könnten, um eine derartige Auslegung der Sanktionen durch einen Mitgliedsstaat als unzulässig einzustufen, sei der Europäische Gerichtshof (EuGH). Gleichzeitig werde auch der EuGH hier selbst völkerrechtswidrig tätig. Denn: „Der EuGH ist auf der Ebene dieser Verträge eingesetzt“, erklärt der Forscher. Er sei zwar unabhängig, aber er ist ein Organ der EU. „Als solches ist der EuGH limitiert durch die Organisation Europäische Union insgesamt und kein taugliches Organ, in dem Gerechtigkeit geschaffen werden könnte. Dafür würde es jemanden benötigen, der über der EU steht.“

„Vorspiel zum Krieg“

Zwar bestehe auch die Möglichkeit, eine Klage beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag einzureichen, wo die Russische Föderation beispielsweise gegen den Nationalstaat Lettland die Behinderung seiner Pressetätigkeit beklagen könnte. Dafür brauche es aber, so Geistlinger, eine Rechtsgrundlage, an der Lettland beteiligt werden müsste und aus der sich eine Zuständigkeit des Gerichts ergeben würde. Eine solche Zuständigkeit könnte auf Basis eines „ad hoc-Abkommens“ mit Lettland hergestellt werden, so der Rechtsexperte.

Eine Beteiligung des baltischen Staates hält der Völkerrechtler für unwahrscheinlich, weil die Journalisten bereits ein „Teil der kriegerischen Auseinandersetzungen“ zwischen der Nato und Russland seien.

„Wir befinden uns in einem Vorspiel zum Krieg, weil die Maßnahmen (Sanktionen) eine Spirale entwickeln, die sich ständig nach oben erhöht und wo man ohne Wahrung des Gesichts nicht mehr herauskommt“,  so Prof. Michael Geistlinger.

Geistlinger warnt vor einem Abbruch der diplomatischen Beziehungen. Dass eine derartige Situation bevorsteht, erkennt er an der „Handhabung in den derzeitigen Ausweisungen vom diplomatischen Personal“. Hinter einer derartigen Eskalation vermutet der Forscher eine Absicht des Westens. „Es sind momentan in der EU, in den USA leider Politiker am Werk, die keine bessere Möglichkeit sehen, als gegenüber Russland und der Volksrepublik China auf Konfrontationskurs zu gehen“, so der Professor für Völkerrecht. "

Quelle: SNA News (Deutschland)

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