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Königreich Deutschland: Hof Berichterstattung zum Verfahren gegen Peter Fitzek Teil 4

Archivmeldung vom 05.08.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.08.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland, Bürgerlich: Peter Fitzek (2019)
Peter I, König von Deutschland, Bürgerlich: Peter Fitzek (2019)

Bild: Königreich Deutschland

Das "Königreich Deutschland" äußert sich erneut auf seiner Internetseite über das Verfahren am Landgericht Hof gegen Peter I, bürgerlich Peter Fitzek, wegen angeblich vorsätzlichem fahrens eines KfZ im öffentlichen Verkehr.

Der nachfolgende Text wurde von der ExtremNews Redaktion ungekürzt und vollständig unverändert übernommen: "Nun ist es soweit. Das "Urteil im Namen des Volkes" ist in Schriftform vorliegend. Und wie immer in diesem "Rechtsstaat" ist das Urteil in einem unteren Gericht alles andere als das eines Rechtstaates. Warum das so ist, ist in ihm selbst mehr als deutlich zu erkennen, selbst für Laien.

Das Prinzip ist immer das Folgende und das wurde auch schon zu Zeiten offener NS-Diktatur angewandt: Man nehme alles was entlastet heraus und lasse nur zu was sich mit ein paar kleinen und unbedeutend erscheinenden Wortänderungen als belastend hinbiegen läßt. Dann erhebe man nur diesen Teil zur alleinigen Wahrheit und verurteile in dem Sinne, wie es von oben diktiert wurde. Dabei ist die Aufgabe des Richters, während des Prozesses den Anschein von Unparteilichkeit vorzugaukeln und die eigenen Handlungen als Recht und gerecht hinzustellen. Da das Volk weder die (einzige) Wahrheit noch die tatsächlichen Prozessvorschriften kennt, kann man das immer noch genau so tätigen ohne selbst in die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung wegen "Rechtsbeugung im Amt" (§ 339 StGB) zu geraten oder auch nur beim Volk in Misskredit zu kommen. Nahezu alle Juristen, ob bewußt oder unbewußt, machen dabei mit. Schließlich werden sie auch gut dafür bezahlt und bekanntlich hackt eine Krähe der anderen auch nicht das Auge aus.

Das alles hat also System und ist "das System". Die öffentliche Zurschaustellung von angeblichem "Recht" und zweifelhafter "Gerechtigkeit" nach dem Prinzip des "Auge um Auge, Zahn um Zahn" dient nicht dem Volk. Das sollte vielen schon klar sein.

Für Uns ist klar: Diese Form der Gerichtsbarkeit wird mit Vorsatz so gehandhabt, damit sich Menschen in dem System verschleißen sollen. So kann man sie beständig in Angst halten und auf diese Weise lähmen.

Außerdem wird versucht "Kadavergehorsam" mit Haftdrohungen zu erreichen und diese Drohungen und die Haft wird dann dem Volk als gute Tat oder Maßnahme zum Zwecke der "Resozialisierung" verkauft und die erneute Angepaßtheit des sogenannten "Reichsbürgers" an die gelenkte unwissende Masse dann mit "Erfolg" gleichgesetzt.

Außerdem ist diese satanische Strategie ein Arbeitsbeschaffungsprogramm für zahllose Juristen. Es rechtfertigt den Bestand ihres Berufsstandes in übermäßiger Anzahl. Man braucht ja sie zur Erhaltung des Systems der Sklaverei und der Ausbeutung und dazu, dies alles dem Volk als Recht und Gesetz zu verkaufen. Juristen sind also die gefährlichste Kaste und deshalb hat der Alte Fritz ihnen "schwarze wollene Mäntel" zu tragen per Gesetz verordnet, um die "Spitzbuben" auch schon von weiten erkennen zu können, wie er sie in ebenjenem Gesetz benannte.

Kommen wir wieder auf das hier veröffentlichte Urteil zu sprechen und setzen dieses in das Verhältnis zu den Aussagen des Fachbereichsleiters des Landkreises Wittenberg Zubke. Diese Aussagen veröffentlichen wir hier ebenso. So können Sie gut erkennen, was wir oben als Prinzip ausführten.

Alles was entlastet wird weggelassen oder umgedeutet. Alles was ins Bild zur Verurteilung passt wird verwendet oder gar erzeugt und dann als Recht im Namen des Volkes dargestellt. Was für ein Schauspiel, denn mehr ist es nicht. Brot und Spiele für´s Volk.

Nun ins Detail:

  • Der Fachbereichsleiter sagt aus, dass er den Führerschein an Peter zurücksenden werde, wenn er den hier liegenlassen würde. Das wird im Urteil mit keinem Wort erwähnt.
  • Der Fachbereichsleiter sagt aus, dass Peter nur den Führerschein der Bundesrepublik los werden will, aber explizit nicht auf die Fahrerlaubnis des Landkreises Wittenberg verzichten wolle. Daraus wird der Wille von Peter zum Verzicht entgegen seines ausdrücklich geäußerten Willens konstruiert.
  • Der Fachbereichsleiter sagt aus, dass Peter Führerschein und Fahrerlaubnis voneinander unterschied und bis vor Peters Verfahren hat das auch die gesamte Gerichtsbarkeit der Bundesrepublik so gesehen, denn "ohne das Vorliegen einer eindeutigen und unmissverständlichen Verzichtserklärung führt die Abgabe des Führerscheins allein nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis" urteilte schon das Verwaltungsgericht im einstweiligen Verfahren. Peter hat ja klar erkennbar gesagt, dass er keinen Verzicht auf das Recht, ein Kfz zu führen, üben wolle und werde und das hat der Fachbereichsleiter auch ausgesagt. Das Gericht hat diesen Willen auf Verzicht nur wieder konstruiert und stützt darauf seine Verurteilung.
  • Ebenso hat der Fachbereichsleiter sowohl den Willen zur Staatsgründung gekannt, als auch den paraguayischen Führerschein. Aber es wird "die alleinige Möglichkeit" der Interpretation von Peters Handeln als "Verzichtes" unterstellt und die Möglichkeit des Umtausches oder der Rückgabe aus Grundes des Bestehens einer anderen Erlaubnis und eines anderen Führerscheins nicht als Möglichkeit gesehen.

So bestätigt sich die obige These als Wahrheit. Die Gerichtsverhandlung ist zur reinen Bühnenshow verkommen und es geht nicht mehr darum, die Wahrheit ans Licht zu holen und Gerechtigkeit gegen Jedermann zu üben.

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Quelle: Königreich Deutschland (KRD)

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