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Eilverfahren für den Fischotter in Bayern: Deutsche Umwelthilfe reicht Beschwerde vor Verwaltungsgerichtshof ein

Freigeschaltet am 10.06.2025 um 09:59 durch Sanjo Babić
Fischotter
Fischotter

Foto: Onioram
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reicht Beschwerde vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gegen den Abschuss des streng geschützten Fischotters in Oberfranken ein. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth einen Eilantrag der DUH als unzulässig abgelehnt.

Das Gericht sieht in der Allgemeinverfügung der Regierung Oberfrankens keine unmittelbare Abschusserlaubnis - sondern lediglich eine Gebietsfestlegung und Begrenzung der Fischotterentnahme. Deshalb, so das Gericht, könne die DUH keinen Umweltrechtsverstoß allein durch die Allgemeinverfügung geltend machen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner: "Die Allgemeinverfügung erleichtert den Abschuss des streng geschützten Fischotters und nimmt für die Untere Naturschutzbehörde verbindliche Prüfungsschritte für Einzelentnahmen vorweg. Deshalb verstößt sie unserer Ansicht nach gegen das Arten-, Tierschutz-, Jagd- und EU-Recht. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth ist keine Entscheidung in der Sache. Die Allgemeinverfügung stützt sich auf unzureichende Datengrundlagen zur Verbreitung des Fischotters in Bayern und fehlerhafte Schätzungen zum Bestand. Es fehlt zudem jegliche Prüfung, ob die Tötung von Fischottern überhaupt hilfreich ist oder nicht sogar gefährlich für eine Wiederausbreitung des Fischotters in Deutschland. Wir sind zuversichtlich, in der nächsten Instanz eine Entscheidung auf Basis unserer fachlichen Kritik zu erhalten und die Tötung von Fischottern im Eilverfahren zu stoppen."

Die Allgemeinverfügung wurde am 14. Februar 2025 von der Regierung von Oberfranken erlassen. Sie weist Gebiete und die jeweiligen maximalen Tötungszahlen aus, für die erleichtert Anträge gestellt werden können. Die DUH hatte im März Klage eingereicht. In einem vergleichbaren Fall hatte das Verwaltungsgericht Regensburg mit Beschluss vom 31. März 2025 die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz auf die Klage einer anerkannten Umweltvereinigung hin aufgehoben und hier keine Zulässigkeitsprobleme gesehen. Auch aus diesem Grund blickt die DUH zuversichtlich auf das Beschwerdeverfahren vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (ots)

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