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Düsseldorfer Tabelle 2023: Höherer Kindesunterhalt und Selbstbehalt - Positive Signale aber Lösung für Trennungseltern?

Archivmeldung vom 05.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Petra Bork / pixelio.de
Bild: Petra Bork / pixelio.de

Der Unterhalt für Kinder wird laut neuer Düsseldorfer Tabelle (DTB) zum 1. Januar 2023 erneut angehoben. So steigt der Mindestunterhalt in der ersten Altersstufe, 0 - 5 Jahre, von 396 auf 437 EUR, in der zweiten Altersstufe, 6 - 11 Jahre, von 455 auf 502 EUR, in der dritten Altersstufe,12 - 17 Jahre, von 533 auf 588 EUR und für volljährige Kinder von 569 auf 628 EUR. Entsprechend steigen auch die Unterhaltsbeträge in den anderen Einkommensgruppen an. Das ist eine Steigerung von rund 10 Prozent. Der notwendige Eigenbedarf für Unterhaltspflichtige, Selbstbehalt, steigt ebenfalls von 1160 auf 1370 EUR für Erwerbstätige und von 960 auf 1120 EUR für Nichterwerbstätige.

"Eine Anhebung auf Grund von Inflation und Teuerung in allen existentiellen Bereichen war notwendig. Kindesunterhalt und Selbstbehalt sind parallel angepasst worden, schließlich steigen auch die Kosten von Unterhaltspflichtigen. Endlich wurde der Selbstbehalt nach drei Jahren angehoben. Damit wird Trennungseltern ein positives Signal - wir sehen eure Probleme - gegeben, aber die Probleme sind nicht gelöst, sondern aufgeschoben", hebt die ISUV Vorsitzende Melanie Ulbrich hervor. Sie verweist darauf, dass die Teuerungsrate schwer prognostizierbar, individuell und regional unterschiedlich sei. Des Weiteren sei die Wohnkostenpauschale "weiterhin unrealistisch"

Entscheidend Zahlbeträge

Für Trennungseltern sind die Zahlbeträge entscheidend. Es handelt sich um die Beträge der DTB minus hälftiges Kindergeld. Von Unterhaltspflichtigen sind diese Mindestbeträge am Anfang des Monats zu überweisen: So steigt der Mindestzahlbetrag in der ersten Altersstufe, 0 - 5 Jahre, von 286,50 auf 321 EUR, in der zweiten Altersstufe, 6 - 11 Jahre, von 345,50 auf 377 EUR, in der dritten Altersstufe,12 - 17 Jahre, von 423,50 auf 463 EUR und für volljährige Kinder von 350 auf 378 EUR.

ISUV begrüßt insbesondere die Anhebung des Kindergeldes auf 250 EUR für jedes Kind. "Kindergeld entlastet beide Elternteile einer Trennungsfamilie und wirkt sich direkt auf den Unterhalt aus." (Ulbrich) Das Haushaltseinkommen des Unterhaltsberechtigten wird je nach Altersstufe durch erhöhtes Kindergeld und erhöhten Unterhalt mindestens um 762, 738, 846, und 696 EUR aufgestockt.

Weiterhin Problem Wohnkosten

Bisher sollten 430 EUR für eine warme Wohnung reichen, jetzt werden pauschal 520 EUR angesetzt, das ist weiterhin unrealistisch. ISUV hatte 630 EUR gefordert, auch das reicht in München, Hamburg, Frankfurt ... nicht. Die Crux ist, dass von einigen Oberlandesgerichten (OLGs) auf Gebiete verwiesen wird, wo man für 520 EUR angeblich eine warme Wohnung bekommt. "Diese OLGs geben den Takt vor. Betroffene werden darauf verwiesen, höhere Wohnkosten einzuklagen und somit quasi durch Eigeninitiative die Rechtsprechung zu ändern. Das ist unrealistisch, wer am Selbstbehalt knabbert, scheut Gerichts- und Anwaltskosten", kritisiert ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Erwerbstätigenpauschale - Lohnabstandsgebot

"Arbeit lohnt sich immer", betont Sozialminister Hubertus Heil. Das erleben Unterhaltspflichtige mit geringem Einkommen anders, wenn sie vom Selbstbehalt leben müssen. Dass Arbeit sich für Unterhaltspflichtige tatsächlich lohnt, kann an der Erwerbstätigenpauschale abgelesen werden. Sie wurde jetzt um 50 auf 250 EUR monatlich aufgestockt, sicher ein positives Signal. Praktisch heißt das, einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen blieben bisher im Jahr 2400 EUR mehr als einem nichterwerbstätigen Bürgergeldempfänger, jetzt sind es 3000 EUR mehr. "Aus Respekt vor der Leistung und als Anreiz muss die Erwerbstätigenpauschale auf 300 EUR angehoben werden, so dass ein erwerbstätiger Elternteil, der morgens aufsteht, zur Arbeit geht, Steuern zahlt, Kinder betreut und Unterhalt zahlt 3600 EUR im Jahr mehr zur Verfügung hat als ein Nichterwerbstätiger", hatte die stellvertretende ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwältin Maren Waruschewski gefordert. Für 3000 EUR im Jahr mehr lohnt sich Arbeit immer? - Gerade im Zusammenhang mit dem Politikverdruss wegen der großzügigen Regelungen des Bürgergeldes, wäre hier ein deutlicheres Signal notwendig gewesen.

Quelle: Interessenverband Unterhalt u. Familienrecht - ISUV (ots)

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