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Stand der Verfassungsbeschwerde gegen Masernimpfpflicht

Archivmeldung vom 08.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik.de / Tolzin
Bild: Impfkritik.de / Tolzin

Leider weigern sich die deutschen Gerichte, allen voran das Bundesverfassungsgericht, weiterhin geradezu krampfhaft, die Verfassungsmäßigkeit der vom Bundestag erlassene Masernimpfpflicht zu überprüfen. Eilantrag und Hauptsacheverfahren liegen seit Monaten unbearbeitet in Karlsruhe. Dies berichtet Anwalt Dr. Lipinski im Magazin "Impfkritik.de".

Weiter berichtet Dr. Lipinski: "Wie einige von Ihnen wissen, gibt es bereits seit geraumer Zeit eine Klägergruppe, die u.a. eine umfassende Verfassungsbeschwerde gegen das sog. „Masernschutzgesetz“ eingereicht hat. Die Klägergruppe hat bereits vor ca. 7 Monaten einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht abschließend begründet.

Das Bundesverfassungsgericht weigert sich konstant, über diesen Eilantrag zu entscheiden. Das nannte man bis vor kurzem noch „förmliche Justizverweigerung“, heute wäre es vermutlich eine Art „Haltungs-Jurisprudenz“ (analog zum sog. „Haltungsjournalismus“).

Die Klägergruppe klagt auch gegen das gesamte sog. Bundesnotbremsen-Gesetzespaket und seit geraumer Zeit auch gegen die §§ 5 und 28a des Bundesinfektionsschutzgesetzes (BIfSG). Auch hier macht Karlsruhe seit vielen Monaten rein gar nichts und lässt die Eilanträge schlicht und einfach liegen.

Diese Klägergruppe führt diese Prozesse auf Spendenbasis und benötigt jetzt u.a. auch Geld, um gegen die dreifache förmliche Justizverweigerung des Bundesverfassungsgerichts vorzugehen. Eine Menschenrechtsbeschwerde in Straßburg ist das einzige juristisch noch mögliche Mittel, um Karlsruhe „aufzuwecken“.

Wir vermuten, dass die umfassend begründeten Verfassungsbeschwerden insbesondere in formeller Hinsicht und mehrfach „wunde Punkte“ getroffen haben könnten, weil alle anderen Eilanträge anderer Beschwerdeführer gegen das sog. Masernschutzgesetz und gegen die Bundesnotbremse längst abgewiesen worden sind.

Das rechtfertigt jedoch nicht monatelanges Nichtstun des Bundesverfassungsgerichts! Brisant ist die Verfassungsbeschwerde auch deshalb, weil die Vorschrift, die die Gesunden (sprich die „Ungeimpften“) von der Entschädigungspflicht ausnimmt, ebenfalls in dem Gesetzespaket enthalten ist und ebenfalls angegriffen wird.“

Weitere Informationen über die Verfassungsbeschwerde finden Sie unter:

Bitte nicht mit dem AGBUG-Klagefonds verwechseln

Die Verfassungsbeschwerde dieser Klägergruppe wird zwar auch vom Heidelberger Rechtsanwalt Dr. Uwe Lipinski vertreten, ist jedoch unabhängig von den Corona-Verfahren, die über den AGBUG-Klagefonds finanziert werden. Falls Sie explizit die Klage gegen die Masernimpfpflicht unterstützen wollen, finden Sie die Kontoverbindung z. B. unter https://unverletzlich.de

Quelle: Impfkritik

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