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Bundeswehr äußert sich zur Kritik an Raketen des Kalibers 110mm

Archivmeldung vom 10.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
LARS 2: Mehrfachraketenwerfer 110 SF, auf MAN 6x6, 7 to, gl
LARS 2: Mehrfachraketenwerfer 110 SF, auf MAN 6x6, 7 to, gl

Foto: FlickreviewR 2
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der SPIEGEL berichtet in seiner Ausgabe vom 08.01.2022 über ca. 33.000 in verschiedenen Munitionsdepots der Bundeswehr gelagerte Raketen des Kalibers 110 mm, die gemäß der Berichterstattung hochexplosives Nitroglyzerin absondern und damit eine Gefährdung darstellen würden.

Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar:

Die zwischen 1981 und 1989 gefertigten Raketen im Kaliber 110 mm wurden ursprünglich für das Leichte Artillerieraketensystem (LARS) beschafft. Das letzte System LARS wurde 2000 außer Dienst gestellt. Die Bundeswehr nutzte im Anschluss die verbliebenen Bestände dieser Raketen zur Ausbildung und Inübunghaltung der Besatzungen des Mittleren Artillerieraketensystems MARS II.

Nachdem im März 2019 während einer Übung ein sogenannter "Kurzschuss" erfolgte (die abgeschossene Rakete erreichte nicht die vorher berechnete Zielkoordinate), wurden zur Sicherheit aller Beteiligten alle 110mm Raketen für Übung und Ausbildung gesperrt.

Bei der anschließenden Untersuchung der Munition wurden sogenannte Ausschwitzungen einer ölartigen Substanz an der Oberfläche der Raketenmotorisolierung innerhalb der Raketen dieses Typs festgestellt. Aus Sicherheitsgründen wurden sämtliche Raketen daher bis zum Abschluss weiterer Untersuchungen auch für die Handhabung und den Transport vorsorglich gesperrt.

Aufgrund des Alters kann es bei 110 mm Raketen zu nitroglyzerinhaltigen Ausschwitzungen aus den Raketenmotoren kommen. Das langfristige Phänomen des Ausschwitzens ist aufgrund physikalischer und chemischer Vorgänge nicht vermeidbar und wird daher neben anderen Aspekten im Rahmen der regelmäßigen Munitionsüberwachung überprüft.

Eine Selbstentzündung bzw. selbstständige Umsetzung, z. B. Explosion (ohne äußere Belastungen wie z.B. durch Stöße und Vibrationen) der Raketenmotoren ist aufgrund eines ausreichenden chemischen Schutzes durch einen enthaltenen Stabilisator für die kommenden Jahre ausgeschlossen. Dies steht in keinerlei Zusammenhang mit den festgestellten Ausschwitzungen am Material der Raketen.

Über Lagerorte von Munition und deren Mengen sind aus Sicherheitsgründen grundsätzlich keine Angaben möglich. Die Lagerung von Munition unterliegt strengen Sicherheitsauflagen. Sie erfolgt in speziellen und gehärteten "Munitionslagerhäusern", die sich in gesondert gesicherten militärischen Sicherheitsbereichen befinden. Aufgrund dieser strengen Sicherheitsauflagen zu Lagerung und Handhabung von Munition und/oder Munitionsteilen werden Gefahren für die angrenzende Bevölkerung sowie das Personal der Bundeswehr beim Umgang mit der Munition bei Einhaltung dieser Vorgaben ausgeschlossen. Meldungen zu Schließungen von Munitionsdepots entsprechen nicht den Tatsachen.

Derzeit wird bei der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD 91) in Meppen mit besonderer Dringlichkeit chemisch und mechanisch geprüft, ob die Artillerieraketen zum Zwecke der Entsorgung sicher transportiert werden können. Nach den bis dato vorläufigen Ergebnissen ist die Munition entgegen der öffentlichen Darstellung als lager- und transportsicher zu bewerten.

Die Verifizierung dieser analytischen Untersuchungsergebnisse wird derzeit mit höchster Priorität vorangetrieben. Bestätigen sich die bisherigen Untersuchungsergebnisse, wovon die zuständigen Experten der Bundeswehr derzeit ausgehen, wird der Transport für alle Raketen freigegeben werden können.

Angesichts des Umfangs der in Rede stehenden Munition ist eine Entsorgung durch gewerbliche Unternehmen vorgesehen.Konzepte zur spezifischen Entsorgung der 110mm Raketen werden durch die Entsorgungsunternehmen im Rahmen des Vergabeprozesses vorgelegt. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) gibt dies nicht in detaillierten Einzelschritten vor, gleichwohl verfügt das BAAINBw über detaillierte Kenntnisse über einen möglichen Entsorgungsprozess, um die vorgeschlagenen Konzepte zu bewerten.

Nach Prüfung auf Grundlage des vorliegenden Sachverhaltes liegen keine Gründe für eine Direktvergabe vor.

Die im Dezember 2021 erfolgte Veröffentlichung der europaweiten Ausschreibung des Teilnahmewettbewerbs ermöglicht auch mehrere Teilnehmer (parallel) auswählen zu können.

Mit einem Abschluss der gesamten Untersuchungsreihe kann im I. Quartal 2022 gerechnet werden. Bei einer erfolgreichen Ausschreibung ist ein zügiger Vertragsschluss und die anschließende Entsorgung geplant.

Quelle: PIZ Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung (ots)

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