Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Vermischtes Kritik aus Polizei an Laschet-Regierung wegen Hambacher Forst: "Wir sind verheizt worden."

Kritik aus Polizei an Laschet-Regierung wegen Hambacher Forst: "Wir sind verheizt worden."

Archivmeldung vom 10.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Erschöpfte Polizisten (Symbolbild)
Erschöpfte Polizisten (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) übt deutliche Kritik an der NRW-Landesregierung im Fall der Räumung des Hambacher Forsts. Michael Mertens, GDP-Landesvorsitzender und stellvertretender Bundesvorsitzender, sagte der "Heilbronner Stimme": "Die Landesregierung hat lange nach einem Grund zur Räumung gesucht, und dann viele Hundertschaften in einen Einsatz geschickt, den man nicht gewinnen kann."

Er fügte hinzu: "Im Klartext muss man an die Adresse der Exekutive gerichtet sagen: Wir sind in den vier Wochen des Einsatzes verheizt worden." Am Mittwoch war eine Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichtes verkündet worden, wonach die Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst im September 2018 für rechtswidrig erklärt wurden. Der fehlende Brandschutz sei als Begründung dafür nur vorgeschoben gewesen.

Mertens sagte der Zeitung weiter: "Ich war selbst einmal als junger Polizist in Kalkar im Einsatz, auch in Wackersdorf gab es große Konfrontationen. Am Ende fiel dann die politische Entscheidung: Beides ging nie in Betrieb. 2018 beim Thema Hambacher Forst wurde ganz anders agiert. Schon bei der Begründung mit Brandschutz war doch für viele klar erkennbar, dass das Gesetz hier bemüht worden ist, um einen bestimmten Zweck zu erreichen." Der Landeschef weiter: "Nach der Räumung hätten wir den Wald monatelang bewachen müssen, wie hätte das funktionieren sollen?" Er fügte hinzu: "Es ist ja im Oktober 2018 dann die Entscheidung gefällt worden, den Wald nicht zu roden. Das zeigt doch, dass es immer besser ist, erst zu reden, alle Argumente auszutauschen und nach Lösungen zu suchen."

Mertens betonte: "Es ist wichtig, alle politischen Möglichkeiten abzuwägen, bevor man die Polizei in etwas hineinschickt unter Verweis auf das Gewaltmonopol des Staates." Zum Einsatz 2018 sagte er zudem: "Wenn wir den Auftrag der Exekutive bekommen, eine Maßnahme durchzuführen, dann haben wir diesen als Polizei auch umzusetzen. Wir haben das im Hambacher Forst auch sehr professionell gemacht. Mit großem Bedauern ist ein Bürger, ein Blogger abgestürzt und zu Tode gekommen, aber das passierte nicht im Rahmen einer Einsatzmaßnahme. Wir sind immer darauf bedacht, die überwiegend jungen Menschen auf beiden Seiten gesund zu halten. Dass dieser Einsatz nun am Ende durch das Verwaltungsgericht Köln als rechtswidrig bezeichnet worden ist, das haben andere zu verantworten."

"Die Demonstranten im Forst waren in keinem rechtsfreien Raum und hatten auch keine Legitimation erhalten", so Mertens: "Es wurden auch Straftaten begangen, die nicht tolerierbar sind. Das Urteil des Verwaltungsgerichtes bedeutet nicht, dass die Besetzung des Waldes vom Recht gedeckt war, es stellt nur klar, dass der Räumungsbeschluss rechtswidrig war."

Die Landesregierung unter Armin Laschet (CDU) hatte die Stadt Kerpen und den Kreis Düren 2018 zu der Räumung angewiesen. Damals wollte der Energiekonzern RWE im Hambacher Forst noch roden. Inzwischen ist geplant, dass das Waldgebiet erhalten bleibt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes hatte die Aktion verschiedene rechtliche Mängel. Vor allem sei bei der Weisung des Ministeriums erkennbar, dass es letztlich um die Entfernung der Braunkohlegegner aus dem Waldstück gegangen sei. Das aber sei nicht Zweck der angewandten baurechtlichen Regelungen zum Brandschutz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beteiligten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Über diesen würde das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Das Verwaltungsgericht Köln erklärte auch, das NRW-Bauministerium unter Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) habe die Stadt Kerpen damals gegen deren Willen zu der Aktion angewiesen. Dabei habe die Maßnahme ausdrücklich auf baurechtliche Vorschriften gestützt werden sollen - und nicht etwa auf das Polizei- und Ordnungsrecht oder das Forstrecht. Aus der Polizei wurden schon damals Warnungen vor dem Einsatz geäußert.

Quelle: Heilbronner Stimme (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mahnt in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige