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Strafanzeige gegen BioNTech wegen § 95 AMG

Archivmeldung vom 11.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Impfkritik.de / MQ-Illustrations - adobestock
Bild: Impfkritik.de / MQ-Illustrations - adobestock

Jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland kann auf der Suche nach dem einen Staatsanwalt mit echtem rechtsstaatlichen Rückgrat eine begründete Strafan-zeige gegen den Impfstoffhersteller BioNTech stellen. Nachfolgend eine mögliche Musterklage, formuliert von der Rechtsanwältin Christiane Ringeisen aus Hessen. Dies berichtet der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf dem Portal "Impfkritik.de".

Weiter berichtet Tolzin: "

An die Staatsanwaltschaft
Musterstraße.
12345 Musterstadt

Antrag auf Beschlagnahme und Strafanzeige wegen § 95 AMG

Es wird beantragt:

die sofortige Beschlagnahme und Sicherung sämtlicher Corminaty Covid- 19 mRNA "Impfstoffe" der Firma BioNTech Manufacturing GmbH, An der Goldgrube 12, 55131 Mainz, die im Einzugsgebiet der jeweils angerufenen zuständigen Staatsanwaltschaft liegen. Diese befinden sich in Arztpraxen, Krankenhäusern, Impfbussen etc.

Es besteht die unmittelbare Gefahr der Tötung und/oder schweren Körperverletzung für eine Vielzahl von Menschen, insbesondere Kinder, die bereits im Zoo Hannover und Wildpark Pforzheim mit einer solchen Impfstofftechnologie behandelt wurden. In Freiburg wurde ebenfalls eine solche Aktion durchgeführt auch mit unter fünfjährigen Kindern, für die es keine Empfehlung der STIKO gibt.

Die Hersteller, Vertreiber und Anwender der oben genannten Technologie machen sich strafbar gemäߧ 95 AMG in besonders schwerem Fall, da sie die Gesundheit einer großen Anzahl von Menschen gefährden. Zudem besteht die konkrete Gefahr der Begehung weiterer Straftatbestände wie z.B. schwere Körperverletzung, fahrlässige Tötung. Deshalb wird Strafanzeige gegen den genannten Personenkreis gestellt.

Der BioNTech "Impfstoff" enthält mindestens zwei Stoffe, ALC-0315 (Anlage 1) und ALC-0159 (Anlage 2), welche nicht zum Gebrauch am Menschen und Tieren zugelassen sind.

Beweis: Rechtsgutachten der Kollegin Beate Bahner vom 27.12.2021 (Anlage 3)

Die Sache ist absolut dringlich:

Aus einer umfassenden Datenanalyse aus 185 Ländern geht hervor, dass die höchsten Covid-19-Todesraten in den am meisten geimpften Ländern zu verzeichnen sind (Anlage 4).

Zu diesem Ergebnis kam auch eine Studie von zwei deutschen Wissenschaftlern. Die Übersterblichkeit in Deutschland steht in enger Korrelation zur Impfquote, so Prof. Dr. Rolf Steyer von der Universität Jena und Dr. Gregor Kappler, Zitat: ,,Je höher die Impfquote, desto höher die Übersterblichkeit." (Anlage 5, Anlage 6)

Gleiches ergab sich bereits aus der Statistik am Beispiel von Gibraltar von Dr. Anton Stein.

Beweis:

"Gibraltar: Hohe Todeszahlen Gibraltar: Hohe Todeszahlen kurz nach der Corona-Impfung kurz nach der Corona-Impfung. Spielt man damit Russisch Roulette?" (Anlage 7)

Stand 18.12.2021 gab es offiziell bei den unter 11 jährigen durch die obige Impfstofftechnologie bereits 18 Todesfälle zu verzeichnen.

Beweis: EMA Daten vom 18.12.2021 (Anlage 8)

Mit freundlichen Grüßen

...

Anmerkung von Hans U. P. Tolzin:

Diese kompakte Muster-Strafanzeige kann natürlich nicht sämtliche Argumente gegen das Inverkehrbringen des BioNTech-Impfstoffs auflisten, sollte jedoch für einen rechtschaffenden Staatsanwalt einen guten Ausgangspunkt für eigene Recherchen darstellen. In welcher Variante Sie auch immer Ihre Strafanzeige abschicken: Verzichten Sie auf jegliche Polemik. Formulieren Sie sachlich, klar, ohne Schnörkel und höflich. Eine Nacht drüber schlafen und einen guten Freund einmal drüberlesen lassen, ist erfahrungsgemäß oft sehr hilfreich. Achten Sie bitte auf eine eindeutige Nummerierung der angeführten Quellen und legen Sie die entsprechenden Anlagen gut gekennzeichnet in ausgedruckter Form bei."

Quelle: Impfkritik

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