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Sind Schöffen in Deutschland potentiell rechtsextrem?

Archivmeldung vom 16.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Wikimedia Commons/ACBahn/CC BY 3.0 / AUF1 / Eigenes Werk
Bild: Wikimedia Commons/ACBahn/CC BY 3.0 / AUF1 / Eigenes Werk

Deutschlands linksliberaler Justizminister stellt die Bürger bei der Schöffen-Auswahl unter Generalverdacht. Denn er will die Laienrichter auf ihre Verfassungstreue überprüfen lassen. Und das auch, wenn es keine Verdachtsmomente gibt! Dies berichtet das Portal "AUF1.info"

Weiter berichtet das Portal: "Zu den Besonderheiten des deutschen Rechts gehört der Einsatz von Schöffen, also Laienrichtern, die an der Bildung von Urteilen bei Strafprozessen mitwirken. Wenn nicht genug Freiwillige gefunden werden, können die Behörden Bürger nach dem Zufallsprinzip zu diesem Dienst verpflichten, der nur unter strengen Voraussetzungen abgelehnt werden kann.

Gesinnungstext für Schöffen?

Dieses Zufallsprinzip aber soll künftig eher durch das Prinzip der ideologischen Zuverlässigkeit ersetzt werden: Die Ausgewählten sollen für Weltoffenheit und Toleranz stehen und dürfen keinesfalls extremistisch sein, was man am besten mit „systemkritisch“ übersetzen könnte. Damit ist die gewünschte politische Schlagseite bereits vorgezeichnet. Da vor allem in den Großstädten ein Personalmangel in der Justiz grassiert, der auch vor den Schöffen nicht haltmacht, stehen für die 2024 beginnende Amtszeit nicht genug Freiwillige zur Verfügung. Statt nun, wie vorgesehen, zufällig ausgewählte Staatsbürger zu verpflichten, hat FDP-Justizminister Marco Buschmann offenbar keine anderen Sorgen, als einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Verfassungstreue als Voraussetzung für das Schöffenamt vorschreibt.

Ehrenamtliche Richter unter Generalverdacht

Offenbar geht die Regierung also davon aus, dass ein nennenswerter Anteil der Bevölkerung verfassungsfeindlich ist – sonst könnte man es auch beim vorgesehenen Zufallsprinzip belassen. Man dürfe unter keinen Umständen riskieren, dass vermeintliche Extremisten in unserem Land Recht sprechen, erklärte Buschmann. Gemeint sind auch hier natürlich wieder: Rechtsextremisten und jeder, der dazu erklärt wird. Bereits im März letzten Jahres hatte Buschmann verkündet, Rechtsextreme hätten im Richteramt nichts zu suchen. Was an und für sich schon verrät, in welchen totalitären Linksstaat sich die Bundesrepublik verwandelt hat. Wie üblich war über Linksextreme oder Islamisten kein Wort zu hören. Wieder einmal dient die angeblich allgegenwärtige Gefahr des Rechtsextremismus als Vorwand, um unbescholtene Bürger unter Generalverdacht zu stellen, da man ihnen ein überflüssiges Zusatzbekenntnis zum Grundgesetz abverlangt.

Aufregung wegen kritischer Schöffin

Denn wenn dies von der Obrigkeit selbst beachtet werden würde, gäbe es ja Meinungsfreiheit und Pluralismus. Wie sehr dieser Verfolgungswahn bereits die Rechtsprechung beeinflusst, zeigte sich erst letzten Monat in Erfurt: Dort wurde ein Prozess unterbrochen, weil eine Schöffin zu den Gegnern der Corona-Zwangsmaßnahmen gehört und im November eine rechte Demonstration vor dem Thüringer Landtag angemeldet haben soll. Proteste gegen die Corona-Politik und die Ausübung des Grundrechts auf Demonstrationsfreiheit genügen also bereits, um eine Schöffin dem Verdacht der Verfassungsfeindlichkeit auszusetzen. Mit seiner völlig unnötigen Gesetzesverschärfung agiert Buschmann wieder einmal auf gleicher Linie wie Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die immer und überall Rechtsradikale wittert, während Linksextreme völlige Narrenfreiheit genießen und die Benennung von islamischem Radikalismus immer unter potentiellem Rassismus-Verdacht steht."

Quelle: AUF1.info

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