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Anwaltlicher Notdienst: Erneute Rechtsbrüche der Polizei: Angriffe und Hausverbote gegen Anwält*innen

Archivmeldung vom 11.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Der anwaltliche Notdienst des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Logo
Der anwaltliche Notdienst des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. Logo

Bild: Der anwaltliche Notdienst des Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Der Anwaltliche Notdienst (AND) berichtet über den rechtlichen Verlauf von G20 in Hamburg: "Die Polizei verhindert anwaltliche Berufsausübung in der Gefangenensammelstelle (GESA) und versucht Anwält*innen einzuschüchtern. Eine Anwältin des Anwaltlichen Notdienstes (AND) wurde am Freitag Abend, 7. Juli 2017, von der Polizei unter Anwendung unmittelbaren Zwangs der GESA verwiesen."

Weiter berichtet AND auf deren Seite: "Dieses geschah, nachdem der Anwältin ein unbeobachtetes Mandatsgespräch verweigert worden war. Ihr wurde, wie bereits zuvor anderen Anwält*innen des AND, unterstellt, während des Mandatsgesprächs gefährliche Gegenstände an die Mandant*innen übergeben zu haben – obwohl zwei Beamtinnen dem Gespräch beigewohnt hatten. Mit diesem Vorwand sollte die wiederholte Leibesvisitation der Mandantin ohne Anwesenheit der Anwältin begründet werden. Im Zuge des vehementen Widerspruchs und der Einforderung einer Begründung von Seiten der Anwältin wurde diese unter Anwendung unmittelbaren Zwangs der GESA verwiesen.

Der Anwältin wurde am nächsten Morgen, 8. Juli 2017, der Zugang zu ihren Mandant*innen mit der mündlichen Begründung verwehrt, es läge ein Hausverbot gegen sie vor.

Das Hausverbot wurde mit einem Schreiben der Polizei Hamburg am Samstag Vormittag nach einer polizeiinternen Rücksprache mit ihrer Rechtsabteilung wieder aufgehoben. Nach Aussage der Polizei stehe die Anwältin jedoch auch nach der Aufhebung des zeitweiligen Hausverbotes „unter Beobachtung“ und solle, ginge es nach dem Willen der Polizei, bei erneutem der Polizei missfallenden Auftreten ein dauerhaftes Hausverbot erhalten.

Die Polizei hat keinerlei Befugnisse, in die zulässige Berufsausübung der Anwaltschaft einzugreifen. Insbesondere hat sie kein Recht, Anwält*innen den Zugang zu ihren Mandant*innen zu verwehren, nachdem sie lediglich deren Rechte wahrgenommen haben. Mandant*innen haben selbstverständlich das Recht, sich jederzeit ihres anwaltlichen Beistands zu bedienen.

Die Polizei Hamburg setzt damit ihre Linie der Beeinträchtigung anwaltlicher Berufsausübung durch Anwendung unmittelbaren Zwangs und Einschüchterungsversuche fort.

Dazu Rechtsanwalt Christian Woldmann vom Anwaltlichen Notdienst: „Die Polizei Hamburg greift hier wiederholt in völlig unverhältnismäßiger Weise in Grundrechte unserer Mandant*innen ein. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Polizei die eindeutigen Vorgaben der Strafprozessordnung und der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt. Der AND wird sich keinesfalls den Einschüchterungsversuchen der Polizei in der GESA beugen und wird weiterhin auf die unbedingte Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahrensweisen bestehen. Grund- und Menschenrechte stehen nicht zur Disposition der Polizeieinsatzkräfte.“

Quelle: Anwaltlicher Notdienst (AND)

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