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Verfassungsgerichtspräsident Papier macht Vertrauensschwund in die Politik für sinkende Wahlbeteiligung verantwortlich

Archivmeldung vom 18.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, sieht die gerade auch im Osten zu beobachtende drastisch gesunkene Wahlbeteiligung als "Ergebnis eines gewissen Vertrauensschwundes beim Bürger in die Politik und in die parlamentarische Demokratie". In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" (Freitag-Ausgabe) meinte er: "Diesem Vertrauensverlust muss in der Tat begegnet werden. Es gibt da sicherlich keinen Königsweg. Entscheidend ist aber die Stärkung des Parlamentarismus."

Die Parlamente müssten "auch in der realen Staatspraxis" wieder die Bedeutung erlangen, die sie nach der Verfassung hätten. "Vertrauensbildende Maßnahmen nehmen Zeit in Anspruch, so wie auch der Vertrauensverlust der Bürger ein schleichender Prozess ist", sagte Papier. "Das beste Mittel ist ganz sicher eine Politik, die vor allem durch Nachhaltigkeit, Berechenbarkeit und Überzeugungskraft das Vertrauen der Bürger nicht enttäuscht."

Besorgt äußerte sich Papier in dem Interview über den teils leichtfertigen Umgang vieler Bürger im Internet mit ihren privaten Daten. Hier habe der Staat keine besondere Schutzfunktion. "Wer freiwillig seine Daten im privaten Rechtsverkehr an Dritte weitergibt, muss mit den Ergebnissen leben. Ich meine allerdings, dass das öffentliche Bewusstsein über die Bedeutung persönlicher Daten und die Gefahren ihrer leichtfertigen Preisgabe sensibilisiert werden sollte."

Das Bundesverfassungsgericht habe seit seinem Urteil zur Volkszählung das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung immer wieder gegen staatliche Einwirkungen verteidigt. Inzwischen sei dieses Grundrecht auch auf internationaler Ebene anerkannt. "Der Schutz der informationellen Selbstbestimmung vor staatlichen Zugriffen wird vom Bundesverfassungsgericht sehr hoch veranschlagt. Demgegenüber stelle ich allerdings - nicht zuletzt mit Blick auf das Internet - eine gewisse Sorglosigkeit von Teilen der Bevölkerung fest, was den eigenen Umgang mit höchst privaten Daten betrifft." Nicht dem Staat gegenüber, sondern gegenüber privaten Dritten "wird da bisweilen ziemlich leichtfertig gehandelt", kritisierte Papier. "Dass der Bürger private, teilweise höchst persönliche Daten gegenüber Dritten preisgibt, kann kein Staat, kein Gericht verhindern. Man kann nur versuchen, beim Bürger ein stärkeres Bewusstsein für die potentiellen Gefährdungen zu schaffen."

Quelle: Pressemitteilung Leipziger Volkszeitung

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