Miete: Sozialverbände begrüßen Ausweitung der Schonfristregelung
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, die Regelung zur Schonfristzahlung im Mietreicht auszuweiten. Das sei eine wichtige Stellschraube im Mietrecht, um Mietern in einer Notlage zu helfen und einem Wohnungsverlust vorzubeugen, sagte BAGW-Geschäftsführerin Sabine Bösing dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Das stärkt den sozialen Mieterschutz - insbesondere für Menschen, die
unverschuldet in kurzfristige Zahlungsschwierigkeiten geraten sind",
sagte sie.
Wer mit der Miete im Rückstand ist und deswegen eine
außerordentliche Kündigung erhält, kann sie derzeit abwenden, wenn er
innerhalb von zwei Monaten die Rückstände bezahlt. Künftig soll diese
Schonfristzahlung einmalig auch auf eine ordentliche Kündigung
ausgeweitet werden können. Bislang habe die ordentliche Kündigung trotz
vollständiger Nachzahlung von Mietrückständen oft zur Beendigung des
Mieterverhältnisses geführt, sagte Bösing. "Die neue Regelung begrüßen
wir daher sehr." Sie betonte zugleich, dass es zur Überwindung der
Obdachlosigkeit ein ganzes Maßnahmepaket brauche, allem voran
ausreichend sozial geförderten Wohnraum.
Auch Katja Kipping,
Geschäftsführerin beim Paritätischen Gesamtverband, nannte die
Verlängerung der Schonfrist einen richtigen, aber nicht ausreichenden
Schritt. "Wohnen macht viele Menschen arm", sagte Kipping dem RND,
"deshalb braucht es mehr bezahlbaren Wohnraum, eine deutlich wirksamere
Mietpreisbremse und deutliche Stärkung des Mieterschutzes."
Kritik
an den Regierungsplänen kam dagegen vom Eigentümerverband "Haus &
Grund": "Was auf den ersten Blick wie eine sozialpolitisch begründete
Schutzregelung erscheint, führt in der Praxis zu erheblichen
Belastungen", sagte Chefjustiziarin Inka-Marie Storm dem RND. "Schon
heute erleben private Vermieter regelmäßig, dass Mieter - trotz
wiederholtem Zahlungsverzug - das Risiko einer Kündigung in Kauf nehmen,
Rückstände anhäufen." Das Mietverhältnis sei in solchen Fällen häufig
schon stark belastet, eine einvernehmliche Trennung werde oftmals
blockiert.
Storm verwies zudem darauf, dass das Gesetz zwar eine
"vollständige Befriedung" des Rückstands verlange, um eine Kündigung
unwirksam zu machen. Allerdings umfasse das nur Mietschulden und
Vorauszahlungen, nicht aber beispielweise Nachforderungen von
Nebenkosten. "Der Vermieter bleibt also auf einem Teil seiner
berechtigten Forderungen sitzen, muss das Mietverhältnis aber dennoch
fortführen", kritisierte sie. Wer ein solches Mietverhältnis einmal
erlebt habe, entscheide sich nicht selten bewusst gegen eine erneute
Vermietung. Die geplante Ausweitung erhöhe die Unsicherheit, erschwere
eine geordnete Vertragsbeendigung selbst bei Pflichtverletzungen und
belaste private Vermieter finanziell wie organisatorisch.
Quelle: dts Nachrichtenagentur