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Fußfesseln für Arbeitslose

Archivmeldung vom 27.04.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Minister hat überwältigende Idee! "Die elektronische Fußfessel bietet LANGZEITARBEITSLOSEN die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Ein Bericht von rbi-aktuell

Die schamlosen Politiker der Parteien der Berliner großen Allparteienkoalition, die für Hartz IV und damit die Verelendung der Bevölkerung verantwortlich zeichnen, sind noch lange nicht am Ende ihrer Weisheit. Nein, sie haben noch mehr auf Lager. Manchmal möchte man meinen, sie müßten doch jetzt aufhören, es müßte doch einmal genug sein, aber nein, die ‚besten’ Ideen kommen überhaupt erst. Ein Minister hat jetzt seine neueste vorgelegt: Elektronische Fußfesseln für solche Arbeitslose, denen man über Jahre keine Arbeit mehr gegeben hat.



Dieser Vergleich mit Gefängnisinsassen kommt immer wieder auf Montags-Demonstrationen, wenn verharzte Betroffene, z.T. unter Tränen, ihre Situation schildern: „Selbst im Gefängnis wirst du nicht so behandelt. Dort hast du jedenfalls deine Mahlzeiten und ein Dach über dem Kopf.“ „Was haben wir getan, daß man uns schlimmer behandelt als Straffällige? Für die wird weit mehr Geld ausgegeben als für uns!“ Stimmt sogar, für Häftlinge werden € 85,18 täglich ausgegeben (Information des hessischen Justizministeriums), das sind bei 30 Tagen im Monat € 2 555,40.

Mancher meint, dieser Vergleich sei übertrieben. Nicht so der hessische Justizminister Christean (nicht etwa Christian) Wagner. Er zieht eine direkte Parallele von den Straftätern zu jenen Arbeitslosen, denen man seit langer Zeit eine Arbeitsstelle verweigert und die er als Langzeitarbeitslose bezeichnet.

Er stellte auf der Cebit in Hannover sein Projekt der elektronischen Fußfesseln für ehemalige Straftäter vor, die auf Bewährung freigelassen worden sind. Wie aus den Unterlagen hervorgeht, ist der einzige Zweck dieser elektronischen Fußfesseln, zu jedem Zeitpunkt den genauen Aufenthaltsort des Freigelassenen bestimmen zu können.

Ist der Bewährungshelfer der Meinung, jener müsse abends um 10 Uhr zu Hause sein, so kann er das jetzt vom Computer aus überprüfen.

Hat er Arbeit, kann überprüft werden, ob er dort zu spät kommt oder nicht die ganze Zeit am engeren Arbeitsplatz ist. Geht er einen trinken, der Bewährungshelfer weiß es im gleichen Moment. Verstößt er gegen Bewährungsauflagen, kommt er zurück in den Knast, das kann z.B. der Fall sein, wenn er drei mal zu spät zur Arbeit oder zur Therapie kommt, wenn er dort fehlt, ohne ein Attest vorlegen zu können usw.

Wörtlich steht in der Presseverlautbarung des ruchlosen Politikers dann folgendes:

"Die elektronische Fußfessel bietet damit auch LANGZEITARBEITSLOSEN (...) die Chance, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Viele Probanden haben es verlernt nach der Uhr zu leben, und gefährden damit gerade auch ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.“

Damit wissen wir nun genau, an welche Leute so ein bürgerlicher Politiker denkt, wenn er ‚Langzeitarbeitslose’ sagt: An Straffällige. So kann man sich dann auch schon vorstellen, wie dann die Erziehung (nach der Uhr zu leben) derer aussehen wird, die sich das Verbrechen Arbeitslosigkeit haben zuschulden kommen lassen:

Um spätestens 6.20 Uhr morgens hast du im Bad angetroffen zu werden (bei dreimaliger Verspätung werden 10% vom „Regelsatz“ abgezogen, den du erhältst). Zum Frühstück in der Wohnküche deiner angemessenen Winz-Wohnung hast du Zeit bis maximal 7.10 Uhr, damit man dich zwischen 7.15 und 7.30 Uhr  in der Straßenbahn orten kann (dreimal Bahn verpaßt: weitere 10 % Abzug vom Regelsatz). Von 7.30 bis 14.30 Uhr mußt du dann an deinem Arbeitsplatz angetroffen werden. Da du keinen hast, deshalb bist du ja verharzt, spielen wir das und du gehst durch den Park am Stadtrand in dieser Zeit. Von 14.30 bis 15.00 h will man dich dann in der Suppenküche antreffen (daß du kein Geld mehr fürs Essen hast, ist sowieso klar, nach dem was man dir schon vom Regelsatz abgezogen hat). Den Rückweg nach Hause machst du joggend von 15.00 h bis 15.45 h, denn für eine zweite Straßenbahnkarte pro Tag hast du natürlich sowieso kein Geld. Wenn du drei mal nicht bis 16.00 h zu Hause bist, weitere 10% Abzug. Du kannst dann eine Stunde verschnaufen. Um Punkt 17.00 h sehen wir dich dann auf dem Weg zur Wohnung deines Agenten der Agentur ohne Arbeit, wo du zwischen 17.30 und 20.30 leichte Tätigkeiten (nur um dich an Tätigkeiten zu gewöhnen) verrichtest wie Abwaschen, Windeln wechseln und Bügeln. In diesem Fall ist die Strafe für dreimal zu spät kommen ein Abzug von 20% deines Regelsatzes. Erscheinst du gar nicht, werden pro Mal 30% deines Regelsatzes nicht mehr ausgezahlt. Dem Arbeitsagenten ist es gestattet, dir eine oder zwei Schnitten trockenes Brot und ein oder zwei Glas Wasser während dieser Zeit anzubieten (Trocken Brot macht Wangen rot, wie jeder weiß.). Um 21.00 Uhr spätestens hast du zu Hause zu sein (3X verspätet = 10%) und hast dann ab 23.00 Uhr in deinem Bett geortet zu werden (3X verspätet = 10%).

Wäre doch gelacht, wenn man dir keinen regelmässigen Tagesablauf beibringen könnte. Das schafft zwar keinen Arbeitsplatz, aber helfen täte es, wenn irgendwann (gegen 2050) der Aufschwung käme und die Arbeitsplätze sprössen.

Du bist dann zwar schon in Rente, aber was kann die Politikerkaste dafür?

Quelle: http://www.rbi-aktuell.de/cms/front_content.php?client=1&lang=1&idcat=17&idart=512

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