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Althaus kann mit Pension von fast 8.000 Euro plus Diät rechnen

Archivmeldung vom 26.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ministerpräsident Dieter Althaus (51) könnte nach seinem Ausscheiden aus dem Amt sofort eine Pension von 7.900 Euro zustehen. Hinzu käme die Abgeordnetenentschädigung von 4.610 Euro, von der lediglich 360 Euro verrechnet würden. Zusammen wären das über 12.000 Euro monatlich.

Das ergeben detaillierte Berechnungen des Verwaltungsrechtlers Prof. Hans Herbert von Arnim auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Quellen, wie die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und die Lebensläufe, für das ARD-Politikmagazin "Report Mainz". Im Bund hätte Althaus keinen Anspruch auf eine zusätzliche Pension, da dort die Altersgrenze von 65 Jahren gilt.

Althaus wollte sich dazu nicht äußern. Staatskanzleichef Klaus Zeh (CDU) erklärte gegenüber dem Politikmagazin: "So weit ich Dieter Althaus einschätze, wird er noch sehr aktiv sein in der Politik und auch das, was er tut, in die Gesellschaft einbringen. Insofern wird er sich nicht verabschieden und wird auch sein Geld, das er verdient und bekommt, für die Gesellschaft dann auch wieder umsetzen."

Würde Linken-Chef Oskar Lafontaine sein Bundestagsmandat niederlegen und als Fraktionschef ins Saarland gehen, hätte er den Berechnungen zufolge einen Anspruch auf 9.600 Euro Diät. Hinzu kämen sein Pensionsanspruch von etwa 9.100 Euro. Abgezogen würden lediglich rund 3.300 Euro, so dass er auf insgesamt über 15.000 Euro monatlich kommen müsste. Das wären über 6.000 Euro mehr, als er zuvor im Bundestag bekommen hat. Er war für eine Stellungnahme dazu nicht erreichbar. Sein Pressesprecher Hendrik Thalheim wollte die Zahl nicht bestätigen.

Die ehemalige Sozialministerin von Schleswig-Holstein, Gitta Trauernicht (SPD), hätte den Berechnung zufolge nach einer Übergangszeit Anspruch auf rund 7.000 Euro Diät und 5.800 Euro Pension. Davon würden 2.100 Euro verrechnet, so dass ihr monatlich etwa 10.700 Euro blieben. Sie war für eine Stellungnahme dazu nicht erreichbar.

Auch im Europaparlament erhalten mehr Abgeordnete, als bislang bekannt, Pension und Diät ohne jede Anrechnung. So bezieht der Abgeordnete Professor Hans Peter Mayer (CDU) nach den Berechnungen von Arnims zusätzlich zu den Diäten eine Pension von mindestens 2.700 Euro aus seiner Zeit als Staatssekretär in Sachsen-Anhalt. Gegenüber "Report Mainz" bestätigte Mayer, dass das Land auf ihn zugekommen sei und seine Ansprüche derzeit prüfe. Da die Bundesländer bislang keine Verrechnungsregelungen für Europaabgeordnete mit Pensionsanspruch aus den Ländern verabschiedet haben, müsste die Pension ungekürzt zur Diät hinzukommen.

Auch der Europaabgeordnete Joachim Zeller (CDU) müsste nach den Berechnungen ab 2011 Anspruch auf eine Pension als ehemaliger Berliner Bezirksbürgermeister von rund 3.500 Euro haben, die ungekürzt zur Diät hinzukäme. Zeller erklärte gegenüber "Report Mainz", das zuständige Berliner Landesverwaltungsamt prüfe derzeit seine Ansprüche. Weiter sagte er: "Wenn die Rechtslage jetzt so ist, wie sie ist, dann finde ich das nicht in Ordnung. Ich denke nicht, dass ich es mir rein in die private Tasche stecken werde, sondern es ist öffentliches Geld und das kann dann auch dementsprechend verwandt werden."

Der Europaabgeordnete Michael Theurer (FDP) hätte nach den Berechnungen ab 2011 einen Pensionsanspruch von rund 3.200 Euro als ehemaliger Oberbürgermeister von Horb. Theurer erklärte dazu: "Ich war völlig überrascht, ich konnte das gar nicht glauben, weil ich bin bislang davon ausgegangen, dass das miteinander verrechnet wird, also dass ich das gleiche bekomme wie alle anderen Abgeordneten."

Anders als die Länder hat der Bund hat die Regelungslücke für seine früheren Minister und Beamte, die als Europaabgeordnete eine Pension erhalten, schon vor über einem Jahr geschlossen. Professor Hans Herbert von Arnim erklärt zu der Tatsache, dass die Länder bislang entsprechende Anrechnungsregelungen nicht auf den Weg gebracht haben: "Das ist unglaublich. Im übrigen geht es um eine ganze Reihe von Fällen und während der Wahlperiode des Europaparlaments werden noch einige dazukommen." Von Arnim vermutet, dass die großzügigen Anrechnungsregelungen in den Landtagen ein Grund dafür sein könnten, dass die Länder zögern, harte Anrechnungsregelungen für Europaabgeordnete zu verabschieden: "Jetzt stehen die Länder vor dem Dilemma, können sie ihren Europaabgeordneten die Privilegien vorenthalten, die sie ihren Landtagsabgeordneten gewähren, und da scheinen sie zu zögern." Von Arnim weiter: "Das ist erstens öffentliche Verschwendung, zweitens ein Widerspruch zu den normalen Alimentationsgrundsätzen, wonach nicht zwei Bezahlungen aus öffentlicher Kasse erfolgen können, ja es ist sogar verfassungswidrig."

Bundesjustizministern Brigitte Zypries (SPD) mahnte gegenüber "Report Mainz" an: "Wir müssen sicherstellen, dass die Anrechnung von Pensionen, woher auch immer, funktioniert. Es muss klar sein, dass nicht einer zu viele Pensionen kriegt. Das muss in den verschiedenen Gebietskörperschaften geklärt werden, da muss es auch Absprachen geben. Das muss gemacht werden, und zwar gemeinsam."

Quelle: SWR Das Erste

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