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Cum-Ex-Affäre: Ein Schließfach mit 214.000 € taucht auf – der Kanzler in Erklärungsnot?

Archivmeldung vom 15.08.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Bild: Fotomontage Niki Vogt, Hintergrundbild: pixabay, Kanzler: Screenshot Youtube
Bild: Fotomontage Niki Vogt, Hintergrundbild: pixabay, Kanzler: Screenshot Youtube

Eine unendliche Geschichte, aber es gibt immer neue Kapitel, die aufgeschlagen werden. Wie Luftblasen aus einem Sumpf, in dessen Untergrund es gärt, blubbern nun Informationen nach oben, die zwar so noch nichts Illegales sind, aber sehr fragwürdig. Der ehemalige SPD-Politiker Johannes Kahrs, der zusammen mit dem jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz knietief im Cum-Ex-Skandal der Warburg-Bank steckt, hatte über 200.000 Euro in einem Bankschließfach gebunkert. Das könnte, aber muss nicht zusammenhängen, aber ist auf jeden Fall ein paar Nachfragen wert. Die sind bei Kanzler Scholz wieder einmal abgeprallt. Er will von nichts gewusst haben. Mehr dazu im nachfolgenden Artikel von Niki Vogt.

Weiter schreibt sie dazu folgendes bei "Die Unbestechlichen": "Die Ermittler der Polizei fanden die Hinweise darauf bei einer Hausdurchsuchung, die im Rahmen der Cum-Ex-Ermittlungen erfolgte. Einer Zig-Millionen-Steuerhinterziehungsaffäre, die im Zusammenhang mit der Rolle des damaligen Hamburger Bürgermeisters Olaf Scholz, dem Hamburger Finanzamt und der Warburg-Bank steht. Die Hausdurchsuchung fand bei Johannes Kahrs statt, einem Hamburger SPD-Parteigenossen, ehemaligen Bundestagsabgeordneten und ehemaligem Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Haushaltsausschuss sowie SPD-Kreisvorsitzender in Hamburg Mitte. Ein wichtiger Mann. Und jemand mit guten Beziehungen in die Bankenwelt, besonders zu Herrn Christian Olearius.

Im September 2021 gab es viele brisante Themen: Bundeskanzler Frau Dr. Angela Merkel ist abgewählt. Doch der CDU Kanzlerkandidat Armin Laschet floppte. Der Regierungswechsel holpert, es werden alle möglichen Regierungskoalitionen durchgespielt, um überhaupt auf eine regierungsfähige Parteienkonstellation zu kommen. Während alle möglichen Parteienfarben diverser Südseeflaggen zur Debatte stehen, durchsuchen Polizeibeamte die Wohnung des SPD-Parteifreundes Johannes Kahrs. Hier fällt ihnen der Mietvertrag eines Schließfaches bei der Hamburger Sparkasse in die Hände. In Hamburg staunen die Polizisten nicht schlecht, als sie 214.800 € darin fanden. Aber warum könnte dieses Bankschließfach Sprengstoff für Bundeskanzler Olaf Scholz sein?

Der Besitz von Bargeld ist (noch immer) nicht illegal, und man sieht den Scheinchen nicht an, woher sie kommen. Sie haben keine Datenspur. Das ist ja auch der Grund, warum die Mächtigen uns Bürgern das Bargeld wegnehmen wollen.

Hier einmal in Kurzform die Ereignisse aus Wikipedia:

„Der NDR berichtete im Februar 2020 über Tagebucheinträge des Bankiers Christian Olearius, wonach sich Kahrs nach einem Gespräch mit Olearius im Dezember 2017 ‚in Berlin einen Durchblick‘ über Steuer-Rückforderungen wegen Cum-Ex-Geschäften gegen die M.M.Warburg & CO habe verschaffen wollen. Nachdem Kahrs erst bestritten hatte, ein solches Gespräch mit Olearius geführt zu haben, räumte er später ein, dass es doch stattgefunden habe. Dabei sei auch über Spenden an die Hamburger SPD gesprochen worden. Das Hamburger Abendblatt berichtete, dass der von Kahrs geführte SPD-Kreisverband Hamburg-Mitte 2020 von der Warburg-Bank Spenden in Höhe von 38.000 Euro erhalten habe. Die finanzielle Zuwendung sei erfolgt, nachdem die Bank mit der hanseatischen Finanzbehörde eine Übereinkunft erzielt hatte, die vorsah, dass die im Jahr 2016 zu Unrecht bewilligten Steuererstattungen in Höhe von 47 Millionen Euro nicht zurückzufordern bzw. zurückzuerstatten seien. Kahrs setzte sich im Gegenzug bei der BaFin, im Bundesfinanzministerium und auch bei Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (SPD) für die Bank ein. Im September 2021 erwirkte die Staatsanwaltschaft Köln einen Durchsuchungsbefehl bei Kahrs wegen des Anfangsverdachts der Begünstigung zur Steuerhinterziehung. Die Durchsuchung wurde dann am 28. September vollzogen. Anfang August 2022 wurde bekannt, dass bei der Durchsuchung mehr als 210.000 Euro in bar in einem Bankschließfach von Kahrs gefunden wurden. Medien spekulierten, er könne das Geld als Gegenleistung von der Warburg-Bank erhalten haben. Linke und CDU forderten Aufklärung und zogen auch eine Verbindung zu Bundeskanzler Olaf Scholz auf. Er ließ einen Regierungssprecher erklären, keine Kenntnis von der Bargeldsumme gehabt zu haben.“

Dass Kanzler Scholz inmitten des fröhlichen Cum-Ex-Millionen-Karussells sitzend, keine Ahnung von nichts hatte, glaubt ihm wohl kaum jemand. Aber in einem Rechtsstaat bedarf es hinreichender Indizien und Beweise, um jemanden vor ein Gericht zu bringen. Die Tatsache, dass Herr Kahrs sehr einflussreich war und diesen Einfluss offenbar beim Bundesfinanzministerium und bei der Bafin einsetzte, liegt auf der Hand. Dort und bei Hamburgs Ersten Bürgermeister Olaf Scholz wurde er nämlich vorstellig und setzte sich nachdrücklich für die Warburg-Bank Hamburg ein. Der drohte eine 90-Millionen-Euro-Rückforderung wegen der illegalen Cum-Ex-Geschäfte. Herr Kahrs hatte offenbar die Mission, das abzuwenden.

Herr Kahrs organisierte ein Treffen zwischen den Inhabern der Warburg-Bank und Olaf Scholz. In der Folge verzichtete das Hamburger Finanzamt ganz unbürokratisch auf die Rückzahlung der 90 Millionen. Aber die Dankbarkeit der Bank zahlte sich für die SPD aus: Firmen aus dem Umfeld der Warburg-Bank ließen der SPD Hamburg großzügig 45.500 € zukommen. Natürlich aus reinem Idealismus.

Seit September köchelt dieser Bankschließfach-Fund vor sich hin. Auf dem geschilderten Hintergrund könnte es schon möglich sein, dass Herr Kahrs seine Vermittlungsdienste nicht kostenlos zur Verfügung gestellt hat. Und falls das so sein sollte, könnte unser Bundeskanzler sehr wohl Kenntnis davon haben.

Noch einmal zur Erinnerung, was Cum-Ex-Geschäfte sind: Handel mit Aktienpaketen, wobei mit ein paar Tricks die Steuer-Rückerstattung für Aktien MIT (cum) und OHNE (ex) Dividendenansprüche mehrfach eingesteckt wird:

A ist Eigner von Aktien. Er macht einen Kaufvertrag mit B, dass dieser ihm das Aktienpaket abkauft. Doch der Kauf selber findet noch nicht statt, es besteht nur der Vertrag. B verkauft aber, ohne die Aktien schon zu besitzen, das Paket sofort weiter an C. So etwas nennt man einen „Leerverkauf“. Nun wird von der Aktiengesellschaft die Aktien-Dividende an A ausgeschüttet. A muss von dieser Summe 25% Kapitalertragssteuer abführen. Diese Steuer kann er sich aber später mit einer Bankbescheinigung wieder erstatten lassen, wenn er bereits seine Einkommenssteuer bezahlt hat (oder, wenn A ein Unternehmen ist, die Körperschaftssteuer). Das macht A auch. Er behält also die gesamte Dividende.

Dann liefert A sein Aktienpaket, wie vereinbart an B. Der reicht das gleich weiter durch, wie ebenfalls längst mit Kaufvertrag vereinbart, an C. Weil C aber durch den Kaufvertrag rein rechtlich schon zum Tag der Dividenden-Ausschüttung Eigentümer des Aktienpaketes ist, bekommt er zwar nicht die Dividende (die A ja kassiert hat), aber er bekommt ebenfalls die Bankbescheinigung als Eigentümer der Aktien am Tag der Dividendenausschüttung. Damit kann C sich eine Steuerrückerstattung in derselben Höhe wie A vom Finanzamt holen, obwohl er die Steuer nie bezahlt hat.

Auf diese Weise ist der Staat bereits um Milliardenbeträge betrogen worden. Was natürlich der deutsche Steuerzahler bezahlt."

Beim Schildverlag steht dazu noch ergänzend: "

Wir dürfen gespannt sein. Es ist immerhin noch möglich, dass Herr Johannes Kahrs weiß, was an schwierigen Zeiten auf uns zu kommt und dass vielleicht Bargeld eine wunderbare Schwarzmarktwährung sein könnte in Zeiten der absichtlich erzeugten Knappheit. Und sich vollkommen legal ein nettes Pölsterchen zur Seite gelegt hat. Aber wenn das so war, dann ist Herr Kahrs nicht die hellste Kerze auf der Torte, das in einem Bankschließfach zu lagern. Wenn nämlich die Banken schließen, dann kommt er an die Scheinchen nicht dran. Und – quod erat demonstrandum – jedwede Fahnder lassen das ganz flott mal öffnen, und man ist in Erklärungsnot. Also merke, lieber Bürger: Wenn Reptilienfonds, dann nicht auf der Bank, nicht auf Konten, nicht in Schließfächern … und WENN doch: nicht den Mietvertrag für’s Bankschließfach im Haus herumliegen lassen."

Quellen: Niki Vogt ( Die Unbestechlichen / www.schildverlag.de)

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