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Politisch verfolgte AfD-Richterin darf weiterarbeiten

Archivmeldung vom 17.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Urteil (Symbolbild) Bild: Shutterstock (Symbolbild) /Reitschuster / Eigenes Werk
Urteil (Symbolbild) Bild: Shutterstock (Symbolbild) /Reitschuster / Eigenes Werk

Dieser politische Säuberungs- und Oppositionsvernichtungsversuch ging einstweilen schief: Die linke Berliner Stadtregierung ist am Donnerstag mit dem Versuch gescheitert, die ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann an der Rückkehr in ihren früheren Beruf als Richterin zu hindern. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Das Richterdienstgericht beim Berliner Verwaltungsgericht brauchte nur eine knappe Stunde, um den Antrag der Berliner Justizsenatsverwaltung, die AfD-Politikerin wegen Äußerungen während ihrer Zeit als Abgeordnete von 2017 bis 2021 in den vorzeitigen Ruhestand versetzen zu lassen, als gegenstandslos zu verwerfen.

Konkret war Malsack-Winkemann von der politischen Schnüffelkamarilla des linksgrünen Senats vorgeworfen worden, sich “ausgrenzend und offensichtlich falsch” über Flüchtlinge geäußert zu haben. Zudem habe sie – heutzutage anscheinend ein subversives Kardinalverbrechen – ein „kulturell homogenes Staatsvolk“ propagiert.

Daher sei eine “schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege” zu erwarten, wenn sie auf ihren früheren Posten am Berliner Landgericht zurückkehre, so die Senatsvertreter vor Gericht. Dieses wies dies jedoch mit Verweis auf Artikel 46 Grundgesetz zurück, der ausdrücklich verbietet, dass Abgeordnete wegen Äußerungen aus dem Bundestag gerichtlich oder dienstlich verfolgt werden.

Keine belastbaren Nachweise

Die Richter erklärten, dass Äußerungen abseits der parlamentarischen Tätigkeit zwar grundsätzlich verwertet werden könnten, doch seien diese in diesem Fall nicht von einer Qualität, die eine „schwere Beeinträchtigung der Rechtspflege” nach § 31 Deutsches Richtergesetz befürchten lassen müssten. Weder konnte die Justizverwaltung die entsprechenden Nachweise vorlegen, noch konnten sie vom Gericht festgestellt werden. Dieses ließ sich auch nicht von Aussagen Malsack-Winkemanns auf Facebook und Twitter oder von Fotos mit Angehörigen des sogenannten Flügels der AfD beeinflussen.

Die ganze Farce war ein Scheitern mit Ansage: Dass die Berliner Justizverwaltung unter Senatorin Lena Kreck (Die Linke) nicht die aller geringste tragfähige Begründung für ihren Antrag auf vorzeitigen Ruhestand hatte, war wohl allen Beteiligten bekannt. Es ging eigentlich nur um die Frage, ob das Gericht sich trotzdem von ihrer rein linksideologischen Argumentation beeindrucken lassen würde – was im heutigen Deutschland nicht mehr ausgeschlossen werden kann, und schon gar nicht in Berlin. 

Rein politisch motiviertes Verfahren

Malsack-Winkemann, die seit 1996 Richterin auf Lebenszeit ist, war nach Ende ihres Abgeordnetenmandats im März 2022 an ihren früheren Arbeitsplatz zurückgekehrt. Die Justizverwaltung hatte daran zunächst nichts zu beanstanden, beantragte dann aber im Mai plötzlich doch eine Versetzung in den Ruhestand beim Richterdienstgericht. Schon kurz nach Verhandlungsbeginn erklärte der Vorsitzende Richter: „Wir haben eine relativ klare Vorstellung davon, wie der Fall zu bewerten ist“. Noch vor der Mittagspause war die Farce erledigt, die man offenbar seitens der Berliner Regierung vor allem als politisches Manöver betrieben hatte. 

Gegen das Urteil kann Berufung beim Richterdienstgerichtshof beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Zudem wurde eine Richteranklage gegen Malsack-Winkemann erwogen, die es im Berliner Landesrecht jedoch gar nicht gibt. Dies soll sich nach dem Willen des rechtspolitischen Sprechers der Berliner Linksfraktion, Sebastian Schlüsselburg, jedoch schnellstmöglich ändern.

Rechtsbeugungsversuch durch den Linksstaat

„Ein Rechtsstaat, der sich selbst ernst nimmt, muss in der Lage sein, Richterinnen, an deren Verfassungstreue ernsthafte Zweifel bestehen, einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof zu unterziehen“, ließ er verlauten. Eine Regierung, die sich überhaupt nur noch unter Vorbehalt im Amt befindet, weil die deutsche Hauptstadt im September 2021 nicht in der Lage war, gleichzeitig die Wahlen zum Bundestag und zum Berliner Abgeordnetenhaus ohne groteske Pannen und Manipulationen, die beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik sind, durchzuführen, wirft anderen Voreingenommenheit vor und will das Recht aus rein politischen Gründen anpassen lassen.

Außer politischer Ablehnung kann die Berliner Regierung nichts gegen Malsack-Winkemann vorbringen. Trotzdem will man diesen Nicht-Fall nun zum Anlass nehmen, um Rechtsänderungen vorzunehmen, die es zukünftig erleichtern sollen, politisch unliebsame Staatsbedienstete zu entfernen."

Quelle: Wochenblick

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