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Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz in Kraft getreten

Archivmeldung vom 15.01.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Am 10. Januar ist das Gesetz zur Ergänzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes (Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und trat einen Tag später in Kraft.

Es beruht auf einer umfassenden Überprüfung der Regelungen, die im Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 erlassen worden sind.
 
Die im Terrorismusbekämpfungsgesetz von 2002 auf zunächst fünf Jahre befristeten Regelungen werden um wiederum fünf Jahre verlängert und fortlaufend bewertet. Dies soll künftig unter Einbeziehung eines wissenschaftlichen Sachverständigen geschehen, der im Einvernehmen mit dem Deutschen Bundestag bestellt wird.
 
Dazu erklärte Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble:

"Das Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes ist für das Aufspüren und die Verfolgung terroristischer Straftäter von ganz erheblicher Bedeutung. Für die Arbeit der Behörden, die ihre Arbeit effektiv und rechtsstaatlich erledigen müssen, haben wir vernünftig angepasste Rechtsgrundlagen geschaffen und einige umständliche Verfahren gestrafft, ohne dass wir in den Kernbereich der Lebensführung der Bürgerinnen und Bürger eingreifen werden, deren Sicherheit unser Anliegen ist. Dass Deutschland weiterhin ein mögliches Ziel von terroristischen Anschlägen ist, wurde uns mit den fehlgeschlagenen Sprengstoffanschlägen auf zwei deutsche Regionalzüge überdeutlich vor Augen geführt. Von zentraler Bedeutung sind die Befugnisse für die Nachrichtendienste, die im dreijährigen Evaluierungszeitraum für das Terrorismusbekämpfungsgesetz sehr verantwortlich von ihren Auskunftsrechten Gebrauch gemacht haben. Diese Befugnisse haben zur Aufklärung terroristischer Strukturen und des terroristischen Umfeldes beigetragen. So konnte hiernach beispielsweise der Hamas-Spendensammelverein Al Aqsa e.V. verboten werden. Durch die Ergänzung des Vereinsrechts wird extremistischen Vereinen die Möglichkeit genommen, die Folgen eines Vereinsverbotes,insbesondere die vollständige Zerschlagung der Organisation und den Verlust von Vereinsvermögen,durch eine ?Flucht in die Kapitalgesellschaft? zu umgehen. Damit wird eine wesentliche Verbesserung der Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus im öffentlichen Vereinsrecht erreicht."
 
Im Einzelnen enthält das Gesetz folgende Regelungen:

Die Auskunftsrechte der Nachrichtendienste werden hinsichtlich der Voraussetzungen und Verfahren praxisgerechter gestaltet.

Insbesondere

  • wird das Verfahren nach Artikel 10 des Grundgesetzes, das eine ministerielle Anordnung mit Zustimmung der G10-Kommission des Bundestages vorsieht, auf Eingriffe in Artikel 10 des Grundgesetzes beschränkt, wodurch Auskünfte von Luftfahrtunternehmen und Banken vereinfacht werden; die Berichtspflichten hinsichtlich dem Parlamentarischen Kontrollgremium bleiben aber bestehen;
  • werden die Voraussetzungen für Auskünfte von Post-, Telekommunikations- und Teledienstunternehmen über Verbindungs- und Nutzungsdaten (nicht aber zu Inhalten der Kommunikation selbst) praxisnäher definiert;
  • werden die entsprechenden nachrichtendienstlichen Auskunftsrechte auf weitere Fälle mit Gewaltbezug erstreckt, wenn es sich um Bestrebungen handelt, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben;
  • werden die Auskunftsrechte des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes an diejenigen des Bundesamtes für Verfassungsschutz weitgehend angeglichen;
  • können die Nachrichtendienste Fahrzeug- und Halterdaten aus dem entsprechenden Register künftig auch automatisiert abrufen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium des Innern

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