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Eckpunkte für "Aktienrente" stehen

Archivmeldung vom 03.11.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.11.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Verlust, Crash, Einbruch, Börse, Konjunktur und Insolvenz (Symbolbild)
Verlust, Crash, Einbruch, Börse, Konjunktur und Insolvenz (Symbolbild)

Bild: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Die Pläne der Ampelregierung für eine neue "Aktienrente" nehmen Gestalt an. Das zeigt ein Konzeptpapier aus Kreisen des Bundesfinanzministeriums mit dem Titel "Grundzüge zur Aktienrücklage", über das die "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" berichtet.

"Die institutionellen Voraussetzungen zur Einrichtung der Aktienrücklage sollen durch ein Gesetzgebungsverfahren im ersten Halbjahr 2023 geschaffen werden", heißt es darin. Ziel dieses Vorhabens sei es, "die Renditechancen des globalen Kapitalmarkts zu nutzen, um die Finanzierung der gesetzlichen Altersvorsorge besser auf die Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten".

Die bisher übliche Finanzierung der gesetzlichen Rente über Sozialbeiträge und Steuern wird damit um einen Baustein der Kapitaldeckung ergänzt. Die Pläne gehen auf eine Vereinbarung von SPD, Grünen und FDP im Koalitionsvertrag zurück. Erträge des neuen Kapitalstocks sollen demnach von Mitte der 2030er-Jahre an der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen, um sie finanziell zu stärken. Zum Stand des Vorhabens wird in dem Papier darauf verwiesen, dass es schon einen zwischen Bundesfinanz-, Bundesarbeits- und Bundeswirtschaftsministerium abgestimmten "Fahrplan Altersvorsorge" gebe, demzufolge "dieses zentrale Vorhaben der Koalition im Jahr 2023 umgesetzt werden" solle. Konkret ist dem Papier zufolge geplant, dass der neuen Aktienrücklage in einem ersten Schritt "im Jahr 2023 Haushaltsmittel in Form von Darlehen in Höhe von 10 Milliarden Euro zugeführt werden".

Hintergrund dieses Vorgehens ist, dass der Bund angesichts der schwierigen Haushaltslage selbst zusätzliche Kredite aufnehmen muss, um diese Mittel für die Aktienrücklage aufzubringen. Da sie aber zur Kapitalanlage eingesetzt werden und nicht für laufende Ausgaben, fallen diese Kredite nicht unter die Regeln der Schuldenbremse, wie in dem Papier dargelegt wird. Ergänzend dazu sollen ebenfalls "im Laufe des Jahres 2023 Übertragungen von Sacheinlagen in den Kapitalstock erfolgen", wie es weiter heißt. Näheres zur Art dieser Sacheinlagen wird in dem Papier zwar nicht ausgeführt, darunter könnten aber beispielsweise Anteile des Bundes an der Deutschen Telekom fallen. "Die gesetzliche Aktienrente ist ein Kernanliegen von Bundesfinanzminister Christian Lindner", wird in dem Papier zur politischen Einordnung des Konzepts ausgeführt. "Der Einstieg in die Kapitaldeckung ist ein wichtiger Schritt, um die Rente demographiefester zu machen und das Rentenniveau langfristig zu steigern", heißt es in dem Papier.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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