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Bund und Länder einigen sich auf Maßnahmenpaket für Rechtsstaat

Archivmeldung vom 01.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutschland ist Europameister in der Internetzensur
Deutschland ist Europameister in der Internetzensur

Bild: Unzensuriert.at /Elias Schwerdtfeger / flickr

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder haben sich am Donnerstag auf ein Maßnahmenpaket geeinigt, mit dem Justiz und Polizei gestärkt werden sollen.

Der Bund erhöht im Zeitraum 2018/2019 die Anzahl der Stellen beim Generalbundesanwalt um 71 (30,4 Prozent) und schafft beim Bundesgerichtshof 24 neue Stellen für einen Zivilsenat in Karlsruhe und einen Strafsenat in Leipzig. Die Länder wollen bis 31. Dezember 2021 insgesamt 2.000 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte zuzüglich des dafür notwendigen Personals schaffen und besetzen. Für Polizeiaufgaben wollen Bund und Länder je 7.500 neue Stellen bis 31. Dezember 2021 finanzieren. Durch Digitalisierung sollen Verfahren beschleunigt werden, so die am Donnerstag verbreitete Absichtserklärung.

Um den "medienbruchfreien Austausch" zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft von Bund und Ländern sowie die Interoperabilität mit den Gerichten zu ermöglichen, wird die Schaffung einer Kommunikationsschnittstelle zwischen Justiz und Polizei vorangetrieben. Der Bund ist nach eigenen Angaben bereit, in Abstimmung mit den Ländern eine Konzeption der Schnittstelle zu beauftragen und dafür die Kosten zu übernehmen. Außerdem soll ein Polizei-IT-Fonds für die "Polizei 2020" geschaffen werden. Das Bundeskriminalamt soll als zentrales Datenhaus im polizeilichen Informationsverbund etabliert werden. Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Gerichtsverfahren sollen Vorschriften modernisiert und überprüft werden, insbesondere in der Strafprozessordnung, in der Zivilprozessordnung und im Verwaltungsverfahrensrecht, "ohne dabei die rechts- staatlichen Verfahrensgarantien anzutasten", wie es am Donnerstag hieß.

Im Bereich der gerichtlichen Asylverfahren sollen obergerichtliche Leitentscheidungen ermöglicht werden, um eine stärkere Vereinheitlichung der Rechtsprechung und eine schnellere Erledigung von ähnlich gelagerten Fällen zu erreichen. Der Bund will hierzu kurzfristig Vorschläge vorlegen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder wollen nach eigenem Bekunden weitere Spezialisierungen innerhalb der Justiz voranbringen und Konzepte zur Vermittlung psychologischer Kompetenz, vor allem im Umgang mit Kindern und Eltern im Rahmen familiengerichtlicher Verfahren, sowie digitaler und interkultureller Kompetenz entwickeln und verbessern. Insgesamt stellt der Bund den Ländern einmalig Mittel in Höhe von 220 Millionen Euro zur Verfügung. Den ersten Teil des Geldes gibt es aber erst, sobald die Länder die vereinbarten 1.000 Stellen geschaffen und darüber einen Bericht vorgelegt haben. Die Umsetzung für die zweite Tranche 110 Millionen Euro soll auf der Grundlage eines zweiten Berichts erfolgen, in dem dokumentiert wird, dass die Ländergesamtheit im Zuständigkeitsbereich der Justiz ihrer Selbstverpflichtung zur Schaffung und Besetzung von insgesamt 2.000 Stellen für Richter und Staatsanwälte bis zum 31. Dezember 2021 nachgekommen ist.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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