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Verfahren gegen Karl Krafeld zum Widerstandsrecht eingestellt

Archivmeldung vom 06.04.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.04.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Impf-Gegner Karl Krafeld (61), der schon vor Jahren ungeheuerliche Fakten zum HIV-Virus und der AIDS-Thematik herausgefunden hat, bekam kürzlich wieder die Behördenwillkür zu spüren. Das Verfahren gegen ihn wurde aber eingestellt.

Karl Krafeld hatte vor ungefähr einem halben Jahr den Bundesverfassungsschutz und den Innenminister Nordrhein-Westfalens angeschrieben und darauf hingewiesen, dass jeder Deutsche wegen Rechtsbeugung in der Justiz und Abschaffung der Ordnung des Grundgesetzes durch Regierung und Parlamente mittlerweile das Recht zum Widerstand gegen alle Beteiligten habe. Daraufhin wurde er angeklagt, weil er angeblich bewusst Fehlinformationen verkündet habe. Wahrscheinlicher jedoch ist, dass der Bundesverfassungsschutz illegalerweise versucht hat, über die Justiz Krafeld durch eine Verurteilung zum Schweigen zu bringen oder durch Psychiatrisierung zu schädigen. Das gegen ihn eingeleitete Verfahren wurde nun am 31.3.2011 in Dortmund von Amtsrichterin Dr. Hannah Oldenbruch wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Die Vorgeschichte begann im Jahr 1995, als Karl Krafeld bewies, dass Regierungsstellen, Parlamente und allen voran die Justiz in Deutschland absichtlich neue und bahnbrechende Erkenntnisse zum HIV-Virus und der damit zusammenhängenden AIDS-Problematik unterdrücken und mit aller Gewalt der Öffentlichkeit vorenthalten. Diese absichtliche Verzerrung der Wahrheit, die Leben nicht nur gefährdet, sondern „gezielt über Leichen geht“, steht im direkten Widerspruch zu Gesetz, Recht und Verfassung. Im Grundgesetz Artikel 20, Absatz 4 wird das Recht zum Widerstand gegen die Personen gegeben, die die Ordnung des Grundgesetzes verletzen und somit beseitigen, um eine Diktatur zu vermeiden.

Karl Krafeld stellte Regierungsstellen die Frage nach dem Beweis der Existenz des behaupteten Virus „HIV“ und fand heraus, dass Gesundheitsämter und Ärzte, Bundes-Gesundheitsminister und weiteren beteiligten Stellen und Personen bestens bekannt ist, dass der HIV-Virus nicht existiert und AIDS-Tests beliebig manipuliert werden können.

Außerdem hatte Krafeld darauf hingewiesen, dass Dr. Ulrich Marcus vom Robert Koch-Institut eine Lüge verbreite, als dieser behauptete, es gäbe Fotos vom isolierten HIV. Da Lügen im Gesundheitswesen nicht geduldet werden dürfen, forderte Krafeld entsprechende staatliche Stellen zum rechtsstaatlichen Handeln auf, mit Verweis auf das Widerstandsrecht. Von staatlichen Stellen wurde dies als Nötigung empfunden und er wurde deswegen am 17.01.2001 von Richter Dr. Hackmann am Landgericht Dortmund zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Urteil erfolgte, nachdem Richter Dr. Hackmann in der Verhandlung am 15.01.2001 folgendes Ergebnis vorgestellt hat:

„Die Existenz von HIV ist nicht bewiesen und kann nicht bewiesen werden, weil es zu zerbrechlich ist, um es zu isolieren.“

Richter Dr. Hackmann weiß also über die Lüge des Dr. Ulrich Marcus Bescheid und zollte Herrn Krafeld für dessen Engagement allerhöchsten Respekt. Dennoch wurde Karl Krafeld damals verurteilt und zwar, weil dessen „gewaltfreie Widerstands-Handlungen nicht durch das Widerstandsrecht gedeckt seien, weil die Betroffenen (sogenannte HIV-Positive) durch den Staat nicht zum Ob und Wie der Behandlung verpflichtet würden“.

Die Betroffenen werden zwar nicht zur Behandlung mit toxischen Medikamenten gezwungen, aber den AIDS-Patienten wird trotz fehlender Beweise durch bewusste Fehlinformation Angst und Panik vor einem nicht existenten Virus gemacht, was meist zur Todesangst führt, welche nicht selten eine echte Krankheit begünstigt. In dieser künstlich erzeugten Angst willigen viele Patienten einer Therapie mit AIDS-Medikamenten ein, deren „Nebenwirkungen nicht von der Wirkung der behaupteten Viren unterschieden werden könnten“, wie man interessanterweise schon auf einigen der Beipackzettel lesen konnte. Des weiteren sichern sich Hersteller der Testverfahren ab und schreiben in Beipackzetteln von sogenannten HIV-Tests, dass die Testverfahren keine Aussagekraft haben, da sie nicht geeicht wurden.

Da die Menschen bei wahrheitsgemäßer Information aber nie einer solchen lebensverachtenden Therapie einwilligen würden, kann man nicht behaupten, dass sich die „Patienten“ aus freien Stücken zu dieser Therapie entscheiden.

Amtsgericht Dortmund - Aktenzeichen: 734 Ds-155 Js 825/09-107/10

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