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240 Anträge auf Anerkennung von Impfschäden in NRW

Archivmeldung vom 08.02.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Seit gegen Corona geimpft wird sterben weltweit immer mehr Menschen (Symbolbild)
Seit gegen Corona geimpft wird sterben weltweit immer mehr Menschen (Symbolbild)

Bild: desillustration.com / Eigenes Werk

In Nordrhein-Westfalen haben bisher 240 Menschen einen Antrag gestellt, eine gesundheitliche Beeinträchtigung als Corona-Impfschaden anerkannt zu bekommen. Wie das WESTFALEN-BLATT berichtet, gingen beim Landschaftsverband Rheinland (Köln) bisher 130 Anträge ein, beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Münster) 110.

Insgesamt haben die Behörden bisher zehn Anträgen stattgegeben. Drei wurden abgelehnt, die anderen werden noch geprüft. In NRW sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts bislang 37,6 Millionen Impfdosen gegen Corona gespritzt worden, mehr als zehn Millionen Menschen haben schon die dritte Impfung bekommen.

Wer durch eine öffentlich empfohlene oder vorgeschriebene Impfung geschädigt wird, hat Ansprüche gegen den Staat. Das gilt unter Umständen auch für die Hinterbliebenen von Impfopfern. Voraussetzung ist, dass eine Impfkomplikation zu einem Impfschaden geführt hat, der länger als sechs Monate dauert.

Markus Fischer vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe: "In einer aufwendigen Einzelfallprüfung werten wir die Impfunterlagen jedes Antragsstellers und die Berichte seiner Ärzte aus. Es geht darum, welche länger als sechs Monate dauernde Gesundheitsstörung die Impfung wahrscheinlich verursacht hat." Dabei muss der Patient den Zusammenhang zwischen Impfung und Schaden nicht zweifelsfrei nachweisen können. Michel Sturmberg vom Landschaftsverband Rheinland: ,"Für den erforderlichen Kausal-Zusammenhang reicht die Wahrscheinlichkeit aus. Das bedeutet: Die Impfung hat den Gesundheitsschaden verursacht, wenn mehr dafür als dagegen spricht."

Ähnlich wie bei Menschen mit Behinderungen wird der Impfschaden dann mit einem Grad der Schädigung bewertet. Dieser ist Grundlage für die Gewährung von Leistungen. Sie reichen von speziellen Therapien und Hilfsmitteln bis hin zu Renten, die gezahlt werden können, wenn etwa eine Einschränkung der Arbeitsfähigkeit vorliegt. In einem Fall hat die Behörde in Münster einen Zuschuss zu den Bestattungskosten gezahlt, nachdem die Impfung mit Astrazeneca zum Tod einer 32-Jährigen Psychologin aus Herford geführt hatte.

Die mutmaßlichen langfristigen Impffolgen, mit denen Menschen ihre Anträge begründen, reichen nach Angaben der Behörden von Kopf- und Muskelschmerzen bis hin zu erheblichen Herzbeschwerden, Gesichtslähmungen, Lungenembolien und Schlaganfällen.

Setzt man die Zahl der Anträge auf Anerkennung von Impfschäden zu den verabreichten Impfdosen in Beziehung, so besteht aus Sicht der Betroffenen der Verdacht dauerhafter Gesundheitsschäden bei 0,007 Promille der Impfungen.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)


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