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Österreich verbietet die Kräutermischung "Spice"

Archivmeldung vom 18.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die unter Jugendlichen beliebte Modedroge "Spice", welche laut neuesten Erkenntnissen den Wirkstoff JWH-018 enthält, ist in Österreich nun verboten.

Bei "Spice" wurde in Deutschland der Wirkstoff JWH-018 gefunden, eine künstlich hergestellte Substanz, die viermal stärker wirkt als der natürliche Cannabis-Wirkstoff THC. Aus dem Ministerium war zu erfahren, dass auch bei Proben in Österreich JWH-018 nachzuweisen war. Wegen dieses künstlichen Stoffes dürfte nun eine Behandlung nach dem Arzneimittelgesetz möglich sein.

Handel vorerst für 14 Tage gestoppt
Der Paragraf 78 des Arzneimittelgesetzes sieht vor, dass der Handel nun für 14 Tage gestoppt ist. Dann muss per Verordnung eine dauerhafte Lösung gefunden werden. Eine solche Verordnung kündigte das Ministerium bereits an und wird sie auch umsetzen.

Basierend auf einem Gutachten ist das "Risiko des Wirkstoffes als hoch einzustufen", so das Ministerium. Unter den Begriff Arzneimittel fällt "Spice" deshalb, weil "darin Wirkstoffe enthalten sind, die nach der allgemeinen Auffassung dazu dienen, bei Anwendung am oder im menschlichen Körper die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu beeinflussen".

Betroffen sind von dem Erlass mehrere Mischungen, unter anderem "Spice Silver", "Spice Gold", "Spice Diamond", "Spice Arctic Synergy", "Spice Tropical Synergy", "Spice Egypt", "Spice Yukatan Fire", "Smoke", "Sence", "ChillX", "Highdi's Almdröhner" und "Earth Impact".

Drogen-Infostellen beobachteten "Spice" mit Besorgnis
Bei "ChEckiT", einer Stelle für Information und Analyse von Drogen in Wien, wurde die steigende Beliebtheit von "Spice" zuletzt mit Besorgnis beobachtet. Dass nur Kräuter in der "Duftmischung" enthalten sind, bezweifelten die Drogenexperten schon vor den deutschen Untersuchungsergebnissen. "Das allein kann nicht für die psychoaktive Wirkung verantwortlich sein", meinte auch Roland Reithofer von "ChEckiT". Von den Händlern angegeben wurde, dass Spice aus acht verschiedenen Kräutern besteht: Meeresbohne, Blauer Lotus, Marihuanilla, Indischer Lotos, Helmkraut, Afrikanisches Löwenohr, Maconha Brava und Indian Warrior.

Der rechtliche Status der Modedroge war von Beginn an reichlich unklar: Sicher war nur, dass Spice laut einem kriminaltechnischen Gutachten nicht unter das Suchtmittelgesetz fällt und auch in seinem Herkunftsland Großbritannien legal am Markt ist. Gegner – zum Beispiel das BZÖ forderte ein Verbot – wollten "Spice" über das Jugendschutzgesetz bekämpfen. Demzufolge dürfen nämlich Stoffe, die berauschen, aber nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, trotzdem nicht an Jugendliche ausgeliefert werden.

"Spice"-Konsument: "Autofahren würde ich jetzt nicht"
Klar ist jedenfalls: Wer Spice konsumiert hat, sollte nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Das sagen sogar die Verbraucher selbst. "Autofahren würde ich jetzt nicht", zitierte die Austria Presseagentur einen Jugendlichen nach einem Spice-Joint in einer Reportage. "Das Zeug hat im Straßenverkehr nichts verloren."

Wie wirkungsvoll ein Verbot ist, bliebe abzuwarten, meint Reithofer von "ChEckiT". "Wer es konsumieren will, tut es auch." Doch von der Signalwirkung her würde ein solcher Schritt schon wiederum Sinn machen, fügte der Experte hinzu. "Spice" wird von Kritikern als Einstiegsdroge bezeichnet. Im August starb in der Oststeiermark ein 18-Jähriger an einer Überdosis suchtgifthältiger Medikamente. Bei der Drogenparty hatten der junge Mann und seine Freunde zuvor eine "Spice"-Mischung aus einer Wasserpfeife geraucht.

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