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Das bringt die Pflegereform: Mehr Geld, mehr Leistung, mehr Beratung

Archivmeldung vom 12.06.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.06.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Den Vater, die Mutter oder den Ehepartner liebevoll zu Hause zu pflegen, ist eine enorme körperliche, seelische aber auch finanzielle Belastung. Das ist seit Jahren bekannt und endlich hat der Gesetzgeber reagiert und am 1. Juli tritt die größte Reform der Pflegeversicherung in Kraft.

Claudia Röttger, Chefredakteurin vom Apothekenmagazin Senioren Ratgeber, erklärt was die Pflegereform in puncto Geld für die Angehörigen bringt:

Für alle Pflegestufen steigen die Leistungen im Schnitt um etwa 5%. Für ambulante Pflege gibt es in Stufe 1 beispielsweise statt 384 Euro ab dem 1. Juli 420 Euro. Auch Demenzkranke werden profitieren. Für die Betreuungsleistungen erhielten sie bislang maximal 460 Euro pro Jahr, künftig können es bis zu 2.400 Euro jährlich sein.

    Die Pflege von geliebten Menschen ist oft sehr zeitintensiv, so dass man nebenher nicht mehr berufstätig sein kann:

Pflegende Angehörige können sich künftig für maximal 6 Monate von der Arbeit freistellen lassen. In dieser Zeit bekommen sie zwar kein Gehalt, sie sind aber kranken-, renten- und arbeitslosenversichert. Der Haken ist, der Anspruch besteht aber nur gegenüber Arbeitgebern, die mehr als 15 Beschäftigte haben.

    Und noch ein Gutes bringt die Pflegereform für die Angehörigen:

In den nächsten Monaten sollen rund 4.000 Pflegestützpunkte aufgebaut werden. Es handelt sich dabei um Beratungsstellen, die, aus einer Hand, alle Fragen rund um die Pflege klären sollen. Etwa - Welche Zuschüsse gibt es für den Einbau eines Treppenlifts oder wie lässt sich das Bad rollstuhlgerecht umbauen?

Und auch an den so wichtigen Urlaub für pflegende Angehörige ist gedacht worden. So kann man bereits nach 6 Monaten einen Urlaub von der Pflege beantragen und nicht wie bisher nach 12 Monaten, berichtet der Senioren Ratgeber.

Quelle: Wort und Bild Senioren Ratgeber

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