Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Berichte Gesundheit Zehn Jahre verboten: Chromathaltiger Zement

Zehn Jahre verboten: Chromathaltiger Zement

Archivmeldung vom 16.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Bild: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Seit zehn Jahren wird Zement in Deutschland nur noch chromatarm eingesetzt und führt nicht mehr zu schmerzhaften Allergien bei den Beschäftigten. Zuvor erkrankten jedes Jahr rund 400 Menschen an der so genannten "Maurerkrätze". "Es ist ein großer Erfolg für den Arbeitsschutz, dass es seit nun zehn Jahren verboten ist, chromathaltigen Zement in Verkehr zu bringen und zu verwenden." Das betonte Dr. Reinhold Rühl, Leiter Gefahrstoffe der Abteilung Prävention der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Dafür hatten sich die Berufsgenossenschaften seit vielen Jahren stark gemacht.

Aufgrund seiner technischen Eigenschaften wird Zement seit jeher verwendet, um Bauteile und Bauwerke anzufertigen oder um ihn Baustoffen wie Mörtel und Beton beizumischen. Und seit langem ist die allergische Hautreaktion auf Chromat bekannt, die bei vielen Beschäftigten zunächst Hautrötungen auslöst und schnell in Geschwüre mit Juckreiz sowie schmerzhafte Hautrisse übergeht: Die "Maurerkrätze", wie die Chromatallergie am Bau auch genannt wird. Der Auslöser, Chromat, bildet sich beim Herstellen des Zements aus dessen natürlichen Rohstoffen.

Die beim Umgang mit Zement und zementhaltigen Produkten auftretende Chromatallergie hatte, neben dem Leid für die Betroffenen, auch enorme Kosten zur Folge: Allein in den zehn Jahren zwischen 1996 und 2005 hatten die Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft über 136 Millionen Euro für medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Renten aufzubringen. Dazu kamen erhebliche Ausfallzeiten auf Grund von Krankmeldungen für die Baubetriebe.

"Deshalb führten wir über viele Jahre zahlreiche Gespräche mit Vertretern der Zementindustrie, den Herstellern von Zementprodukten, des Baustoff-Fachhandels, der Arbeitgeberverbände der Bauwirtschaft, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt und der Staatlichen Arbeitsschutzbehörden", sagte Reinhold Rühl. Das Ziel sei es gewesen, dem Vorbild der skandinavischen Länder zu folgen und dem Zement geringe Mengen von Eisensalz der Schwefelsäure zuzugeben.

Nur höchstens zwei Milligramm Chromat pro Kilogramm Zement (2 ppm) dürfen noch enthalten sein, fordert die betreffende EU-Richtlinie seit 2005. "Damit werden keine Chromatallergien mehr ausgelöst. Jahrelange Diskussionen und Verhandlungen haben sich gelohnt - im Interesse der Menschen an ihren Arbeitsplätzen", so Rühl.

Dennoch weisen die Experten der BG BAU darauf hin, dass es noch immer zementbedingte Hauterkrankungen gibt, weil auch der Alkaligehalt im Zement die Haut angreifen kann, wenn keine Schutzhandschuhe getragen werden. Zudem bieten auch Lederhandschuhe keinen Schutz gegen den Alkaligehalt und können Chromat-Verbindungen vom Gerben enthalten. Durch den Einsatz nitrilgetränkter Baumwollhandschuhe lassen sich zementbedingte Hauterkrankungen laut BG BAU heute aber ohne weiteres verhindern.

Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte jiddah in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige