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RKI verblüfft SNA mit Antwort zu 2G-Plus: Testen trotz frischer Zweitimpfung erforderlich?

Archivmeldung vom 18.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Impfzentrum
Impfzentrum

Bild:pixabay

Offenbar hat weder die Wissenschaft noch die Politik eine Antwort darauf, warum Geboosterte sich bei 2G-Plus nicht testen lassen müssen und die Grundimmunisierten nach der relativ frischen Zweitimpfung schon. Das lässt sich aus den Antworten des RKI und des Bundesgesundheitsministeriums gegenüber SNA schlussfolgern. Eine Glosse.

Weiter ist auf deren deutschen Webseite dazu folgendes geschrieben: "In der Gastronomie, Fitnessstudios oder Kultureinrichtungen: überall, wo aktuell 2G-Plus greift, müssen sich die QR-Codes-Inhaber nach der Grundimmunisierung mit zwei Impfungen grundsätzlich noch zusätzlich testen lassen. Die Geboosterten sind von dieser Pflicht befreit – und zwar gleich ab dem Tag der Auffrischungsimpfung. Es lässt sich aber fragen: Warum werden von dieser Pflicht auch nicht diejenigen befreit, dessen zweite Impfung etwa nicht älter als drei Monate ist? Schließlich gilt dieser Ansatz ab 15. Januar für die Ausnahmen von den Qarantäne-Regeln: auch die zweimal Geimpften werden wenigstens in den ersten drei Monaten nach der Zweitimpfung wie Geboosterte behandelt.

Woher kommt also diese Diskriminierung von Grundimmiunisierten bei 2G-Plus? Sie dürfte auch völlig kontraproduktiv sein, vor allem wenn die Politiker versuchen wollen, die Impfskeptiker mit Freiheitsversprechen zu erreichen. Man stellt sich einen Menschen vor, der sich nach längeren Bedenken hat impfen lassen: mit der ersten Impfung, dann mit der zweiten – für die Grundimmunisierung. Zwei Wochen wartet er ab, bis der längst erwartete QR-Code gültig ist – und trotzdem soll er vor einem Restaurantbesuch für einen Schnelltest noch in der Apotheke anstehen, obwohl sein Impfschutz als vollständig gilt und dafür noch ganz frisch ist?

Das aktuelle Regelchaos betrifft allerdings nicht nur die Impfskeptiker, sondern Menschen wie mich, die sich zweimal mit Biontech/Pfizer viel später haben impfen lassen, weil sie zuvor schon zweimal mit „Sputnik V“ geimpft wurden. Praktisch gelte ich schon als zweimal geboostert, nach den deutschen Regeln jedoch nur als grundimmunisiert. Meine zweite Impfug ist noch keine drei Monate alt, testen muss ich mich jedoch für das Fitnessstudio oder das Café jeden Tag.

Doch keine Ausnahmen für frisch doppelt Geimpfte bei 2G-Plus?

Deswegen habe ich beim Robert-Koch-Institut nachgefragt, ob es für diese Nicht-Gleichstellung von Geboosterten und relativ frisch Grundimmunisierten überhaupt eine wissenschaftliche Begründung gibt. Die Antwort kam schnell und wirkte in ihrer ratlosen Kürze fast verblüffend: „Das ist eine Frage an die Politik, vielleicht kann das Bundesministerium für Gesundheit weiterhelfen.“ Eine wissenschaftliche Frage an die Politik, das ist ganz schön spannend.

Der Verweis auf das Gesundheitsministerium ist verständlich, denn 2G-Plus samt verkürzten Quarantäne-Regeln beschlossen die Länder zusammen mit dem Bundesgesundheitsministerium auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 7. Januar. Interessant ist jedoch, dass das Gesundheitsministerium (BMG) auf die betrachtete 2G-Plus-Teilung von den frisch doppelt Geimpften und den Geboosterten offenbar keine Erklärung geben kann.

Auf SNA-Anfrage bzw. auf die ganz genaue Nachfrage verweist ein BMG-Sprecher lediglich auf die grundsätzlichen Ausnahmen von der Quarantäne und Isolation aufgrund der Impfung und der Genesung. Der Sprecher dazu:

„Diejenigen Kontaktpersonen, die eine Auffrischimpfung vorweisen können, sind von der Quarantäne ausgenommen. Dazu sind insgesamt drei Impfungen erforderlich – auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson).“

Das ist aber wiederum was ganz Anderes. Ausnahmen für frisch doppelt Geimpfte von 2G-Plus gibt es jedoch nicht."

Quelle: SNA News (Deutschland)

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