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De-Mail - Muss der staatliche kontrollierte Dienst für die verschlüsselte Emailkommunikation umbenannt werden?

Archivmeldung vom 27.12.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.12.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Wie das Magazin DER SPIEGEL in seiner Ausgabe Nr. 45 vom 15.11.2016 berichtet, verklagt der Unternehmer Daniel Giersch aktuell das Bundesministerium des Inneren (BMI) wegen Verletzung seiner Rechte an der Marke "Dmail".

Klage wurde auch gegen die De-Mail zertifizierten Milliardenkonzerne Deutsche Telekom AG und United Internet AG eingereicht sowie gegen ein Tochterunternehmen des Frankiermaschinenherstellers Francotyp Postalia, nämlich die Mentana Claimsoft GmbH.

Bereits zwischen 2006 und 2012 gewann der Ex-Ehemann von US Schauspielerin Kelly Rutherford sämtliche Markenstreitigkeiten gegen den Online Giganten Google, Inc. wegen Verletzung seiner Marken "Gmail". Google musste damals seinen Email-Dienst "gmail" bis zu einer Einigung mit Giersch in Deutschland umbenennen. Muss jetzt auch De-Mail umbenannt werden und verlieren alle Nutzer des angeblich sicheren Kommunikationsdienstes ggf. ihre Mailadressen?

Daniel Giersch, deutscher Unternehmer aus Monaco, hält seit dem Jahr 2000 die Rechte an der Marke "Dmail" (registriert beim Deutschen Patent und Markenamt unter der Registernummer DE30031199, basierend auf einer Anmeldung im April 2000). Des Weiteren hält der Unternehmer die Rechte an der Marke "dmail", die bereits 1999 angemeldet wurde (Registernummer DE39915319). Die Zeichen sind unter anderem eingetragen für Dienstleistungen gemäß Klasse 38, wie "Telekommunikation" bzw. "Bereitstellung von Einrichtungen zur Vermittlung von Waren und Dienstleistungen über elektronische Kommunikationsnetze, wie Internet oder World Wide Web".

Giersch nutzt die Marke "Dmail" seit über 10 Jahren für verschiedene Onlineangebote im Postbereich.

Schon zur Jahrtausendwende, nachdem Daniel Giersch mit seinem Kurierdienst KDI erfolgreich das Postmonopol zugunsten der damaligen Deutschen Bundespost in Deutschland gebrochen hatte, kreierte er die Wortkombinationen aus den Bestandteilen "mail" und den Anfangsbuchstaben seines Namens, "D" für "Daniel" und "G" für "Giersch". Dass "D" und "G" zufällig die Anfangsbuchstaben für "Deutschland" und "Germany" sind, passte gut zusammen, so dass sich für den Unternehmer mit "Dmail" und "Gmail" ein sinnvolles Markenpaar ergab.

Bereits Ende 2005 arbeitete Giersch an seinem Projekt der sicheren elektronischen Briefzustellung. Im Jahre 2006 und 2007 stellte er mit seinem Team im Rahmen einer bundesweiten Roadshow sein Konzept in der Öffentlichkeit vor. Unter den interessierten Zuhörern befanden sich auch Vertreter der Deutschen Telekom AG und des Beratungsunternehmens BearingPoint (welches laut Chaos Computer Club CCC mit dem amerikanischen Abhördienst NSA in Verbindung gebracht wird). Im Jahr 2007 präsentierte Giersch sein neues System auf Einladung der Deutschen Post AG in deren Zentrale in Bonn.

Zentrale Bestandteile seiner Vorträge waren bereits zu diesem Zeitpunkt die Zertifizierung des Absenders und des Empfängers durch ein Ident-Verfahren und die Zuweisung einer festen Mail Adresse anstelle der üblichen freien Wahl des Nutzers in Bezug auf Username und Passwort. Das Konzept von VORNAME PUNKT NACHNAME als fixe Emailadresse basierend auf den Ausweisdaten eines Nutzers geht auf den Vorschlag von Giersch zurück.

Auch das Konzept eines Dokumentensafes, aus welchem beispielsweise elektronische Rechnungen bei der Überprüfung durch das Finanzamt "neutral und unverändert" vorgelegt werden können, sind, wie verschiedene andere Grundpfeiler des heutigen "De-Mail"-Systems, Erfindungen von Daniel Giersch.

Im November 2008 präsentierte das BMI das Projekt "De-Mail" - entwickelt unter anderem in Zusammenarbeit mit der Deutschen Post und BearingPoint. Das De-Mail-System enthielt alle wesentlichen Bausteine aus dem Giersch-Konzept. Damit nicht genug: Das BMI meldete kurz zuvor (im Jahre 2008) die Marke "De-Mail" beim Deutschen Patent- und Markenamt an, unter anderem für Dienstleistungen in Klasse 38: "Telekommunikation, insbesondere Informations- und Kommunikationsdienste aller Art".

In Kenntnis der Erfindungen und Markenrechte von Giersch verhandelte das BMI anschließend mit ihm einen Vertrag. Danach sollte Giersch seine Zustimmung erteilen, dass das System zum Austausch verschlüsselter Emails für ein Bürgerportal genutzt würde, das unter der Bezeichnung "De-Mail" betrieben wird. Giersch gefiel die Idee, dass der Staat sein Konzept einer sicheren Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden - denn das sollte der inhaltliche Schwerpunkt von De-Mail sein - umsetzen wollte. Daher verzichtete er darauf, mit - berechtigten - markenrechtlichen Ansprüchen gegen die Eintragung der Marke "De-Mail" vorzugehen und eine entsprechende Bezeichnung im Verkehr zu untersagen. "Für das beabsichtige Bürgerportal habe ich meine Zustimmung gegeben. Die Bürger sollten kosten- und barrierefrei davon profitieren, ihre Behördengänge online abzuwickeln.", sagt Giersch. "Mit einem Bürgerportal im engeren Sinne hat De-Mail in der heutigen Form aber nicht mehr viel zu tun. Vielmehr ist es ein Programm zum Austausch von Emails geworden." Giersch weiter: "Das System wird von privaten Unternehmen gesteuert, die mit staatlichem Deckmantel einen kommerziellen Dienst anbieten. Ich halte das für sehr bedenklich und sorge mich, dass den Nutzern eine gefährliche Mogelpackung verkauft wird, die ihren Erwartungen an die staatliche garantierte Vertraulichkeit der Kommunikation nicht gerecht wird. Entsprechende Zweifel sind spätestens seit den WikiLeaks-Enthüllungen durchaus angebracht."

Für das De-Mail-System in seiner heutigen Form wollte Giersch nie auf die Geltendmachung seiner Markenrechte verzichten. Er wandte sich daher wiederholt persönlich und später über seine Anwälte an das BMI, um eine Klärung der Situation herbei zu führen. Statt auf das Gesprächsangebot von Giersch einzugehen, drohte das BMI Giersch mit eigenem Anwalt, gegen ihn vorzugehen, wenn er seine Bedenken weiter äußerte und seine markenrechtliche Rechtsposition nicht endgültig aufgäbe.

Giersch besorgt: "Hätte ich seinerzeit gewusst, dass mit dem De-Mail-Dienst ein System geschaffen werden sollte, das einer begrenzten Anzahl von Milliardenkonzernen satte Gewinne verschafft und letztlich ein neues Monopol im Telekommunikationsbereich etabliert, hätte ich nicht einmal einer kostenpflichtigen Lizenz zugestimmt. Ich möchte auch nicht, dass mein Name mit einem Dienst in Verbindung gebracht werden kann, der im Verdacht steht, staatliche Big-Brother-Phantasien zu fördern."

Quelle: Giersch Ventures (ots)

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