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BG BAU gibt Tipps zum Kälteschutz

Archivmeldung vom 03.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Thomas Lucks"
Bild: "obs/Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft/Thomas Lucks"

Immer mehr Baustellen werden auch im Winter betrieben. Möglich wird das durch ein milderes Klima oder - bei Eis und Schnee - durch neue Baustoffe und Technologien. Doch für Beschäftigte gibt es viele Unfallgefahren und Erkrankungsrisiken. Darüber informierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am 02. Januar 2017 in Berlin.

Viele schlimme Verletzungen ereignen sich bei Glätte und Schnee auf den Verkehrswegen der Baustellen, auf Gerüsten, Laufstegen und Treppen sowie bei Wartungsarbeiten auf vereisten Maschinen. Gefahren drohen zudem von nicht durchsturzsicheren Lichtbändern auf Dächern, die bereits bei einer dünnen Schneedecke nicht mehr erkennbar sind. Fast 23.000 zum Teil schwere Arbeitsunfälle geschahen im letzten Winter - Dezember 2015 sowie Januar/Februar 2016. Über 5.000 davon waren Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle. Das ergab eine vorläufige Auswertung der BG BAU.

Deshalb rät die BG BAU, auf Verkehrswegen und Arbeitsplätzen Schnee rechtzeitig zu entfernen und bei Vereisungen abstumpfende und auftauende Mittel einzusetzen. Gerüste, Laufstege und Treppen müssen geräumt und gestreut und sichere Verkehrswege sollten nicht verlassen werden. Eine oft unterschätzte Risikoquelle ist in der dunklen Jahreszeit auch die mangelhafte Beleuchtung auf Baustellen. Es sei wichtig, Verkehrswege blendfrei mit mindestens 20 Lux auszuleuchten. Für Arbeitsplätze sind je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux erforderlich.

Beschäftigte, die bei Nässe und Kälte arbeiten, brauchen zudem geeignete Kleidung, so die BG BAU, sonst können sie sich schnell unterkühlen. Häufige Folgen sind Erkältungen sowie chronischen Krankheiten der Atemwege und Gelenke. Hinweise dazu zeigen sich erneut im Fehlzeitenreport 2016 der AOK: Demnach lag die jährliche Arbeitsunfähigkeit im Hoch- und Tiefbau bei 15 Tagen. Das sind 3,4 Tage mehr als im Schnitt aller Branchen.

Bei niedrigen Temperaturen mache es Sinn, dass die Berufstätigen mehrere Lagen Kleidung übereinander tragen: Jacke und Hose aus Mikrofasern sowie darunter Wäsche aus Fleece-Material, das Feuchtigkeit aufnimmt und für Wärme sorgt. Auftretende Feuchtigkeit durch Schwitzen sollte die Schutzkleidung nach außen leiten können und dabei einen wirksamen Luft- und Wärmeaustausch zwischen Körper und Umgebung ermöglichen. So werde laut BG BAU verhindert, dass die Beschäftigten auskühlen. Über den Kopf wird die meiste Wärme abgegeben. Daher sind an kalten Tagen Wintermützen als passendes Zubehör zu den Schutzhelmen eine gute Ergänzung.

Außerdem müssen sich die Mitarbeiter laut Arbeitsstättenverordnung gegen Witterungseinflüsse geschützt umkleiden, waschen und wärmen können. Und in den Pausenräumen soll es mindestens 21 Grad Celsius warm sein, darauf hat die BG BAU ebenfalls hingewiesen. Auf kleineren Baustellen bis maximal zehn Beschäftigten sei dagegen eine mobile Toilettenkabine mit Handwaschgelegenheit ausreichend. Genügend wäre sonst auch eine Handwaschgelegenheit in unmittelbarer Nähe. Die mobile Toilettenkabine soll in der kalten Jahreszeit auch beheizbar sein. Sofern auf solchen Baustellen vor dem Toilettengang die Wetterschutzkleidung abgelegt werden muss, sollte auch hier ein Sanitärcontainer mit ausreichend Ablageplatz zur Verfügung stehen.

Quelle: Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (ots)

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