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Hightech-Käufer werden zur Kasse gebeten

Archivmeldung vom 04.07.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.07.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt. Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Gesetzentwurf zum Urheberrecht, über den der Bundestag am Donnerstag abstimmt, hat weitreichende Folgen für Wirtschaft und Verbraucher. „Hersteller und Nutzer von IT-Geräten werden durch Abgaben massiv belastet“, kritisiert Jörg Menno Harms, Vizepräsident des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).

Die Bundestagsfraktionen hätten in der Vorlage des Justizministeriums wichtige Details gestrichen. „Der geplante Interessenausgleich zwischen Urhebern, Geräteherstellern und Verbrauchern ist in entscheidenden Punkten gescheitert.“

Die Novelle besagt, dass die gesetzlichen Kopierabgaben auf IT Geräte stärker ausgeweitet werden als zunächst geplant. So gilt als wahrscheinlich, dass künftig auch Käufer von PCs und Druckern die Aufschläge zahlen müssen. Bisher wird die Pauschalabgabe unter anderem auf Faxe, Kopierer, Scanner und DVD-Brenner erhoben. Damit werden Autoren und Musikverlage für legale Privatkopien ihrer Werke vergütet.

Der BITKOM kritisiert, dass die Kopierabgaben nicht klar auf fünf Prozent des Gerätepreises begrenzt werden – so hatte es die Regierung ursprünglich vorgesehen. „Die deutsche IT-Branche und die deutschen Verbraucher haben im EU-Vergleich wieder einmal das Nachsehen“, kommentiert Harms. In etlichen Ländern fallen weniger oder keine Urheberrechtsabgaben an. „Das ist auch für den Handel in Deutschland ein massiver Wettbewerbsnachteil und gefährdet Arbeitsplätze.“

Die Verwertungsgesellschaften, die diese Abgaben im Namen der Urheber erheben, haben bereits in jüngster Zeit ihre Einnahmen massiv gesteigert – von 76 Millionen auf 124 Millionen Euro*. Auf Grundlage des neuen Gesetzes falle künftig mindestens die doppelte Summe an, vielleicht sogar ein Vielfaches davon, sagt Harms. „Deshalb ist es unverständlich, dass die Verwertungsgesellschaften immer noch Maximalforderungen vertreten.“ Drucker sollen sich demnach um 10 bis 300 Euro verteuern, Multifunktionsgeräte mit integriertem Farbdrucker um mindestens 76,70 Euro. „In den anstehenden Verhandlungen müssen wir dringend realistischere Tarife finden“, so Harms. Der BITKOM und die Verwertungsgesellschaften werden die Tarife für einzelne Gerätegruppen aushandeln. Eine staatliche Festlegung gibt es nach dem neuen Gesetz nicht mehr. Gelingt die Einigung nicht, entscheidet eine Schiedsstelle.

Der BITKOM setzt sich auch dafür ein, dass Handys und Digitalkameras von Kopierabgaben ausgenommen bleiben. „Diese Geräte haben zwar einen Speicher, werden aber typischerweise nicht zum Kopieren geschützter Inhalte genutzt“, erklärt Harms. Auch hier hätte sich der IT-Verband mehr Klarheit im Gesetzentwurf gewünscht. Nach der Verabschiedung im Bundestag kann theoretisch noch der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit rechnen Branchenexperten aber nicht. Das neue Urheberrecht könnte dann bereits ab Anfang nächsten Jahres gelten.

* Datenbasis 2002-2005

Quelle: Pressemitteilung BITKOM

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