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E-Bikes zu schwer für den Transport am E-Auto?

Archivmeldung vom 06.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Das funktioniert: Zwei E-Bikes auf dem Fahrradanhänger am Kia e-Soul - zusammen rund 60 kg auf der Anhängerkupplung. Bild: ADAC SE Fotograf: ADAC SE
Das funktioniert: Zwei E-Bikes auf dem Fahrradanhänger am Kia e-Soul - zusammen rund 60 kg auf der Anhängerkupplung. Bild: ADAC SE Fotograf: ADAC SE

Fast 40 Prozent beträgt aktuell der Anteil der Fahrzeuge mit alternativen Antrieben an den Pkw-Neuzulassungen in Deutschland. Genauso hoch ist der prozentuale Anteil der E-Bikes im Fahrradmarkt. Aber sind Elektroautos auch für den Fahrrad- und E-Bike-Transport gerüstet? Immerhin gibt es für den vollelektrischen Kia e-Soul eine Anhängerkupplung als Zusatzausstattung.

Wer darauf einen Fahrradträger montieren will, sollte aber einige wichtige Punkte beachten, gerade wenn man doppelt elektrisch unterwegs ist. Alltagstauglichkeit und Raumangebot sind Stichworte, die besonders bei Elektroautos zählen. Im ADAC Elektroauto-Leasing gibt's den Kia e-Soul als Mini-Van mit 204 PS und über 450 km Reichweite*. Platz für vier Personen, Kofferraum erweiterbar dank getrennt umklappbarer Rücksitze und, bisher nicht unbedingt Standard am E-Auto, eine Anhängerkupplung, auf die z.B. ein Fahrradträger montiert werden kann.

Für die Zuladung vergleichsweise schwerer Lasten wie E-Bikes, die zumeist deutlich über 20 kg auf die Waage bringen können, sind diese Dinge zu beachten:

  • Stützlast der Anhängerkupplung und Traglast des Radträgers beachten. Die Summe aus Eigengewicht des Heckträgers und des oder der E-Bikes darf die zugelassene Stützlast nicht überschreiten.
  • Akkus und Zubehör ggf. vom E-Bike nehmen um Gewicht zu reduzieren.
  • Auf größere Abmessungen in Länge und Breite des gesamten Fahrzeugs besonders beim Rangieren achten, ggf. einweisen lassen.
  • Vor Abfahrt Funktionskontrolle der Beleuchtung am Heckträger vornehmen.
  • Befestigung der E-Bikes auf dem Träger gelegentlich überprüfen. - Bei höherem Fahrzeuggesamtgewicht sinkt ggf. die Reichweite.

Übrigens: Sobald wieder Reisen nach Österreich, Italien oder auch andere europäische Staaten möglich sind, ist eine rot-weiß gestreifte Warntafel nötig für überstehende Ladung. Sie muss 50 cm x 50 cm groß, reflektierend und fest angebracht sein hinter den Rädern. Doch aufpassen: Um das teure E-Bike nicht zu verkratzen, etwas Schaumstoff o.Ä. zwischen Rad und Tafel klemmen.

*Die Motorisierungen weisen die im Folgenden genannten Verbrauchs- und Emissionswerte auf. Die Werte wurden nach dem neu eingeführten "Worldwide harmonized Light vehicles Test Procedure" (WLTP) ermittelt. Um die Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen Prüfverfahren (NEFZ) gemessenen Fahrzeugen zu wahren, werden die entsprechend den geltenden Vorschriften korreliert zurückgerechneten Werte nach NEFZ-Standard ausgewiesen.

Quelle: ADAC SE (ots)

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