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Teurer Schein: LED-Leuchten halten kein Auto-Leben

Archivmeldung vom 15.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
LED-Leuchten
LED-Leuchten

Bild: Eigenes Werk /OTT

Defekte an LED-Leuchten können ins Geld gehen. Das zeigt eine Recherche des ADAC. Zwar zeichnet LED eine hohe Ausfallssicherheit aus - nach Angaben der meisten Fahrzeughersteller halten LED-Scheinwerfer, -Brems- und Rückleuchten ein Auto-Leben lang. Gerade bei älteren Fahrzeugen steigt aber das Risiko für eine teure Reparatur.

Denn LED-Leuchten sind laut ADAC auf eine Lebenszeit von 15 Jahren ausgelegt, während Autos in Deutschland zum Zeitpunkt ihrer Stilllegung im Schnitt rund 18 Jahre alt sind. Sind LED-Leuchten defekt, müssen sie komplett getauscht werden, der Preis dafür kann schnell in die Tausende gehen. So fallen etwa bei hochwertigen Matrix-LED-Scheinwerfersystemen Kosten von deutlich mehr als 3.000 Euro an.

Reparaturkonzepte für LED-Leuchten gibt es laut ADAC in der Regel nicht. Lediglich Reparaturkits für Leuchten-Halter sind verfügbar. Diese können zum Beispiel nach leichten Parkremplern zum Einsatz kommen, sofern die Leuchte und die Abdeckscheibe keinen Schaden genommen haben.

Außerdem dürfen LED-Leuchten nur repariert werden, wenn dies in der Typgenehmigung des Scheinwerfers oder der Leuchte angegeben ist. Die meisten Leuchten sind aber für Reparaturen schlicht nicht ausgelegt. Dabei wäre eine Reparatur häufig sinnvoll, etwa dann, wenn nicht die LED-Lichteinheit kaputt geht, sondern die integrierte Steuerelektronik.

Vor diesem Hintergrund fordert der ADAC die Fahrzeughersteller auf, LED-Leuchten zu verwenden, die mindestens auf die echte Lebenszeit eines Fahrzeugs ausgelegt sind. Zudem sollten Reparaturkonzepte entwickelt werden, um erforderliche Reparaturen für den Verbraucher günstig und nachhaltig zu gestalten.

Leichte Mängel an LED-Leuchten gefährden zwar nicht unbedingt die Hauptuntersuchung, müssen aber behoben werden. Geht mehr als ein Drittel der LED-Leuchte nicht, wird die Plakette verwehrt. LED-Leuchten in Kraftfahrzeugen sind heute Standard, nur noch wenige Neuwagen werden mit Halogensystemen ausgeliefert. Weil sie mehr Licht auf die Straße bringen und bei Nacht die Sicht des Fahrers verbessern, tragen sie zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.

Quelle: ADAC (ots)

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