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Kita: Müssen Eltern den Impfstatus ihres Kindes offenlegen?

Archivmeldung vom 17.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Impfkritik.de / bluedesign - fotalia.com
Bild: Impfkritik.de / bluedesign - fotalia.com

Müssen Eltern gegenüber der Kita den Impfstatus ihres Kindes offenlegen? Grundsätzlich gilt: Nein. Ansonsten immer nach der gesetzlichen Grundlage einer solchen Forderung fragen. Wichtig: Mündliche Auskünfte sind nichts wert.

Hierzu ist folgendes bei Impfkritik.de zu lesen:

Frage: "Mein Mann und ich haben eine 16 Monate alte Tochter, welche bewusst nicht geimpft ist. Seit Juli besucht sie einen öffentlichen Kindergarten der Stadt X. Im Zuge der Vertragsunterzeichnung wurde durch uns die vorgeschriebene Erklärung zum Impfschutz unterzeichnet und eine entsprechende Begründung vorgelegt. Nach kurzer Nachfrage durch die Leiterin war das Thema dann auch beendet.

Anfang August wurde ich dann durch die Leiterin informiert, dass das Gesundheitsamt der Stadt X im Zuge ihrer Kontrollen wissen wollte, welche Kinder nicht geimpft sind und das diese im Falle eines Ausbruchs von Kinderkrankheiten (Impfempfehlung der STIKO) für 3 Wochen zu Hause betreut werden müssen.

In den Vertragsunterlagen des Kindergartens ist diesbezüglich nichts zu entnehmen. Ein Schreiben der Stadt X haben wir ebenfalls nicht erhalten. Aus unserer Sicht ist diese Aufforderung rechtswidrig, da es keine Rechtsgrundlage gibt, die diese Vorgehensweise vorschreibt. Außerdem besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Unsere Frage an Sie wäre nun, ob Sie uns diesbezüglich eine Hilfestellung geben können? Vielleicht ist Ihnen ja bereits ein solches Vorgehen der Stadt X bekannt?"

Antwort: Mit dem im Sommer 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz wurde festgelegt, dass Eltern für den Kita-Besuch einen Nachweis für eine ärztliche Impfaufklärung vorlegen müssen. Achten Sie darauf, dass der ausstellende Arzt nur die Aufklärung dokumentiert und - falls Sie dies nicht wünschen - NICHT den Impfstatus Ihres Kindes. Der Impfstatus fällt unter die ärztliche Schweigepflicht.

Falls Ihre Kita einen Nachweis über den Impfstatus Ihres Kindes verlangt, müssen Sie unbedingt nach der gesetzlichen Grundlage für diese Forderung fragen. Mündliche Aussagen sind unverbindlich! Lassen Sie sich alle Aussagen unbedingt schriftlich geben.

Die Frage nach dem Impfstatus ist auch sachlich völlig unbegründet und dient im Grunde nur dem Zweck des Impf-Mobbings, um die Durchimpfungsraten zu steigern, damit die Leitung eines Gesundheitsamtes gegenüber den Vorgesetzten gut dasteht.

Aus schulmedizinischer Sicht ist vielmehr die tatsächliche Höhe des Antikörpertiters von Bedeutung. Laut den Ergebnissen der staatlichen KiGGS-Studie dürfte sich in jeder - vollständig gegen Masern durchgeimpften Kita-Gruppe - wenigstens ein sogenannter Impfversager befinden, der sich trotz vorschriftsmäßig durchgeführter Impfung anstecken, erkranken und das Virus verbreiten kann.


Abb.

Quelle: Impfkritik.de von Hans U. Tolzin

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