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Was kann die private Krankenversicherung?

Archivmeldung vom 20.12.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.12.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Ronny Richert  / pixelio.de
Bild: Ronny Richert / pixelio.de

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat die Private Krankenversicherung (PKV) ein besseres Leistungsportfolio zu bieten. Weiter unterscheiden sich die beiden Modelle in Bezug auf die Kosten, den Personenkreis, das Auswahlrecht der Versicherung, die Abrechnung und die Familienversicherung. Im Folgenden werden die einzelnen Punkte noch einmal genauer erläutert.

Je nachdem, wie alt die zu versichernde Person ist, welchem Geschlecht sie angehört, unter welchen Krankheiten sie leidet und welche Leistungen sie wünscht, fallen die Beiträge unterschiedlich hoch aus. Da die Private Krankenversicherung jedoch keiner Abschlusspflicht unterliegt, kann sie sich ihre Vertragspartner selbst aussuchen. In die Entscheidung fließt sowohl die Form der Beschäftigung als auch das Bruttojahreseinkommen mit ein.

Es wird abgerechnet

Als Privatpatient muss man alle Rechnungen, die durch einen Arztbesuch oder einen Krankenhausaufenthalt entstanden sind, zuerst einmal selber begleichen – anschließend können diese jedoch bei der Versicherung eingereicht werden. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten nach einer kurzen Prüfung und entsprechend der vereinbarten Leistungen innerhalb weniger Tage ganz oder zumindest teilweise zurückerstattet.

Die einzelnen Familienmitglieder

Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung können alle Familienmitglieder über eine Person beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie keine eigenen Einkünfte beziehen. Bei der Privaten Krankenversicherung muss hingegen jedes Familienmitglied, also auch die Kinder, einzeln und mit einem eigenen Beitrag separat versichert werden. Die Kosten sind jedoch in Verbindung mit dem Hauptversicherten in der Regel sehr gering.

Die beste Behandlung

Wer sich für eine Privatversicherung entscheidet, bekommt das Privileg, eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen zu können – die Kosten werden anschließend zurückerstattet. Weiter können die Patienten den Vorteil des kostenlosen Zahnersatzes (abhängig von der Tarifwahl, aber mindestens 60 Prozent) in Anspruch nehmen, da auch in diesem Fall die Rechnungen bei der Versicherung eingereicht werden können. Darüber hinaus werden sogar die Kosten für Heilbehandlung sowie sämtliche Gesundheitsmaßnahmen innerhalb einer Kur übernommen.

Weitere Vorteile im Überblick

Normalerweise hängen die unterschiedlichen Leistungen immer davon ab, was am Tag des Vertragsabschlusses vereinbart wurde. So haben Patienten die Möglichkeit, in den Genuss eines weltweiten Versicherungsschutzes zu kommen, sofern sie das wünschen, oder auch die Kosten für notwendige Impfungen vor einer Reise ins Ausland einzureichen. Zudem müssen Privatpatienten keine Praxisgebühr in der Höhe von zehn Euro bezahlen, wenn sie einen Arzttermin wahrnehmen. Der größte Vorteil ist jedoch die Tatsache, dass die Beiträge (je nach Tarif) von der Versicherung zurückgezahlt werden, wenn man innerhalb eines Abrechnungsjahres keine Leistungen in Anspruch genommen hat.

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