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Wechsel in Grundversorgung: So entkommen Sie dem Energiepreis-Wahnsinn

Archivmeldung vom 15.10.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.10.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Symbolbild: Canva / WB / Eigenes Werk
Bild: Symbolbild: Canva / WB / Eigenes Werk

Überall in Europa stöhnen die Menschen unter der Last der massiven Erhöhungen der Energiekosten. Viele Energieanbieter haben die Preise massiv nach oben geschraubt oder auch Verträge mit ihren Kunden gekündigt. Diese müssen sich oftmals neue Anbieter suchen und haben als Neukunden aufgrund der Preisentwicklung das Nachsehen. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Allerdings wissen nur die wenigsten, dass es auch sogenannte Grundversorgungstarife gibt, mit denen man unter Umständen deutlich günstiger aussteigen kann.

Bürger haben Recht auf Grundversorgung

Wer jetzt aufgrund eines Umzugs seinen Energieanbieter wechseln muss oder wer von seinem Strom- oder Gaslieferanten gekündigt wurde, weil dieser mit den Preisen an den Energiebörsen nicht mithalten konnte und in den Konkurs geschlittert ist, hat oftmals Probleme einen neuen Anbieter und auch einen Tarif zu finden, der für Normalverdienende noch bezahlbar ist. Ein Ausweg könnten für einige die Grundversorgungstarife der Anbieter sein. DIe Einzelheiten sind im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) geregelt.

Dort heißt es in § 77: “Stromhändler und sonstige Lieferanten, zu deren Tätigkeitsbereich die Versorgung von Haushaltskunden zählt, haben ihren Allgemeinen Tarif für die Grundversorgung von Haushaltskunden in geeigneter Weise (zB Internet) zu veröffentlichen. Sie sind verpflichtet, zu ihren geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und zu diesem Tarif Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG und Kleinunternehmen, die sich ihnen gegenüber auf die Grundversorgung berufen, mit elektrischer Energie zu beliefern (Pflicht zur Grundversorgung).”

Nicht höher als für die Masse der Verbraucher

Das heißt, erst einmal nichts anderes, als dass jeder Verbraucher auch das Recht hat, mit Energie versorgt zu werden. Doch der Teufel liegt wie immer in Detail. Denn in Absatz 2 des § 77 wird weiter ausgeführt: “Der Allgemeine Tarif der Grundversorgung für Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG darf nicht höher sein als jener Tarif, zu dem die größte Anzahl ihrer Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG sind, versorgt werden…” Also bei Energieanbietern, die noch viele alte Bestandskundenverträge haben, sind auch die Grundversorgungstarife dementsprechend günstig.

Dies zeigt sich auch bei stichprobenartigen Vergleichen. So würde man bei der Linz AG als Neukunde für Gas 26,39 Cent pro kWh zahlen. Es ist auch nur dieser eine Tarif “Mein Erdgas 10/22” zur Auswahl. Auf der Internetseite der Linz AG findet sich jedoch auch der Hinweis zum Grundversorgungstarif. Wer sich gemäß § 124 Gaswirtschaftsgesetz (GWG) auf diesen beruft, fällt zwar um allfällige Gratis-Gas-Tage oder Rabatte um, zahlt aber dafür auch “nur” 9,23 bzw. 8,53 Cent pro kWh. Auch bei Strom sind die Unterschiede beachtlich, statt 69 oder 70 Cent pro kWh nur um die 20 Cent.

Einschränkungen je nach Bundesland

Richard Eibl, Gründer und Geschäftsführer von Prozessfinanzierer Padronus weißt allerdings auf Unterschiede hin. Denn das EIWOG ist ein Bundesgesetz, weshalb es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede gibt. Auf Landesgesetzebene gibt es jedoch sogenannte Ausführungsgesetze, die in Wien, im Burgenland, in Niederösterreich und in Salzburg die Stromanbieter zur Belieferung mit Grundversorgung dann nicht verpflichten, wenn ein anderer Stromversorger zum Vetragsabschluss bereit ist. In der Steiermark, in Oberösterreich, in Tirol und in Kärnten gibt es derartige Einschränkungen auf Landesgesetzebene nicht“, so Eibl. Allerdings hält er diese Ausführungsgesetze für verfassungswidrig. Sie betreffen aber lediglich Strom, bei Gas gibt es derartige Einschränkungen auf Länderebene nicht. Auch sehe das EIWOG laut Eibl keine Voraussetzungen für die Beantragung der Grundversorgung vor.

Einige Eigenarten bei Anbietern

Bei einigen Anbietern gibt es aber “merkwürdige” Grundversorgungstarife, heißt es von Seiten Padronus’. So liegt etwa dieser bei der Kelag – die zum Teil noch im Eigentum des Landes Kärnten liegt, wo derzeit die SPÖ regiert – bei Strom bei 60 Cent pro kWh und bei Gas bei 21,6 Cent. Sollte die Kelag so wenig alte Bestandskunden haben, dass der größte Teil der Kunden bereits so viel zahlt? “Das geht sich rechnerisch nicht aus”, so Rechtsanwalt Ulrich Salburg von Padronus, da stimme etwas nicht.

Allerdings hat die SPÖ zumindest Preiserhöhungen für Bestandskunden möglich gemacht. Dazu hat ihr Energiesprecher im Nationalrat Alois Schroll Anfang des Jahres durch einen kurzfristigen Abänderungsantrag zum Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) gesorgt. Für Verbraucher und Kunden eine massive Schlechterstellung, wie schon damals kritisiert wurde,

Wien ist anders – auch die Wien Energie

Ähnlich “eigenartig” stellt es sich im Roten Wien dar. Bei der Wien Energie sind die Angaben zu Grundversorgungstarifen dürftig. Bei Strom heißt es lediglich: “Für Haushaltskund*innen, die sich gegenüber WIEN ENERGIE Vertrieb GmbH & Co KG schriftlich auf eine Grundversorgung berufen, kommt der Energietarif OPTIMA Entspannt zu den gesetzlichen Konditionen zur Verrechnung.” Das ist der derzeit auf der Seite einzige auffindbare Stromtarif mit 43,5 Cent pro kWh. Bei Erdgas lautet die Formulierung ebenso – Optima Entspannt. Rund 33 Cent pro kWh.

Ob dies der gesetzlich vorgeschriebenen Preisbildung entspricht, kann nur gemutmaßt werden. Anrufversuche blieben in der Wartschleife hängen, selbst nach über einer halbe Stunden bat immer gleiche künstliche Stimme um Geduld. Service und Bürgernähe der Sozialdemokratie auf dem Höhepunkt sozusagen. Aber auch gegen möglicherweise zu hohe Grundversorgungstarife will Padronus vorgehen. Derzeit läuft unter anderem eine Klage gegen die Stadtwerke Klagenfurt. Und auch gegen den Verbund war der Prozessfinanzierer bereits tätig.

Grundversorgung auch in Deutschland

Für viele Energiekunden, auch nach Pleiten der ihrer bisherigen Anbieter, ist auch in Deutschland die Grundversorgung oft die einzige Möglichkeit. Allerdings gab es auch hier schon Probleme, weil Anbieter sich weigerten, Kunden zu den günstigen Grundversorgungstarifen zu beliefern. Argumentiert wurde dann damit, etwa in Sachsen nach der Pleite eines großen Energieanbieters, dass es “wirtschaftliche nicht zumutbar” sei.

Denn die Versorger hätten mit so vielen neuen Kunden nicht geplant und müssten daher die notwendige Menge Energie teuer nachkaufen. Auch laut Bundesnetzagentur sei in Deutschland die wirtschaftliche Unzumutbarkeit der einzige Grund, wieso Versorger die Belieferung ablehnen können. Ein Vergleich dürfte sich aber trotzdem allemal lohnen, auch wenn es auf Dauer nicht vor weiteren Preiserhöhungen schützt."

Quelle: Wochenblick

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