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UG - Die GmbH für kleines Geld

Archivmeldung vom 14.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
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Trotz beeindruckender Zahlen von über 100.000 Gründungen und über 5 Jahren seit Einführung der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), auch UG genannt, steht diese Gesellschaftsform im Bekanntheitsgrad noch hinter ihrem Vorbild, der englischen Limited, zurück. Viele Gründer wissen nicht, dass eine Unternehmergesellschaft die rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer GmbH mit einem geringen Stammkapital verbindet.

Im Gegensatz zur GmbH mit mindestens 25.000 Euro Stammkapital, kann mit einer UG schon ab 1 Euro eine Kapitalgesellschaft gegründet werden. Genau wie bei der GmbH schützt die enthaltene Haftungsbeschränkung auch das Privatvermögen der Gesellschafter - außer in einigen Sonderfällen, beispielsweise wenn die Haftung auf fahrlässiges oder aktiv destruktives Verhalten zurückgeht. Für Michael Silberberger, Seriengründer und Gründer von Firma.de, zählt eine Haftungsbeschränkung zum Fundament eines erfolgreichen Unternehmens: "Eine Gründung ohne Risikoabsicherung ist schlichtweg leichtsinnig."

Diese Haftungsbeschränkung bei gleichzeitig geringem Stammkapital machte die Ltd., bis zur Einführung der UG, so attraktiv und gab den Anstoß für eine ähnliche Rechtsform in Deutschland. Hierzulande ist die UG vom Gesetzgeber als Vorstufe zur GmbH angelegt und eine spätere Umwandlung soll erfolgen, deshalb gibt es die sogenannte Thesaurierungspflicht. Diese schreibt vor, dass jährlich mindestens 25 % des Jahresgewinns nicht genutzt, sondern angespart werden muss. Sobald sich in der Rücklage ausreichende Mittel befinden, kann diese zur Umwandlung in eine GmbH verwendet werden.

Wie bei der großen Schwester GmbH hat auch der UG-Gründer mehr Freiheiten in der Namensgebung seines Unternehmens, als ein Einzelunternehmer. Die einzigen Einschränkungen sind, dass der Name noch nicht vergeben sein darf und auch keinem anderen Unternehmen zu stark ähnelt. Außerdem sollte der Firmenname, schon im eigenen Interesse, nicht irreführend sein.

Steuern und Recht

Steuerlich unterscheidet sich eine UG nicht von der GmbH: Körperschaftssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer müssen abgeführt werden. Im Fall einer Gewinnausschüttung an die Gesellschafter gehen 25 % Abgeltungssteuer zuzüglich Soli an den Staat.

In rechtlicher Hinsicht sind UG und GmbH auch deckungsgleich und müssen sich nach dem Handelsgesetzbuch richten. Das heißt, auf den Unternehmer kommt mehr Arbeit im Verwaltungsbereich durch die doppelte Buchführung und eine vorgeschriebene Jahresbilanz zu.

Fazit

Das erhöhte Bürokratieaufkommen im Vergleich zum Einzelunternehmer muss kein K.-o.-Kriterium gegen eine UG sein. Stattdessen kann der buchhalterische Mehraufwand einfach reduziert werden, indem externe Dienstleister, z.B. firma.de, Lohnabrechnung und Buchhaltung übernehmen. Auch bei den umfangreicheren Gründungsformalitäten im Vergleich zum Einzelunternehmen greift firma.de schon für 99 Euro unter die Arme. Zurück bleiben dann Vorteile, wie die Haftungsbeschränkung, der UG.

Wer also an eine Existenzgründung denkt, sollte die UG keinesfalls links liegen lassen.

Quelle: firma.de Firmenbaukasten AG (ots)

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