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Checkliste für die Unternehmensgründung - Steuerberater verrät die 5 fatalsten Fehler, die Unternehmer bei der Neugründung machen

Archivmeldung vom 17.09.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.09.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Henrik Telepski Bild: Telepski Treuhand GmbH Fotograf: Telepski Treuhand GmbH
Henrik Telepski Bild: Telepski Treuhand GmbH Fotograf: Telepski Treuhand GmbH

Der Schritt in die Selbstständigkeit wird besonders in der Schweiz von zahlreichen Behördengängen und zeitaufwendiger Bürokratie begleitet. Neben dem nötigen Fachwissen für die eigene Branche müssen Neugründer auch über Kenntnisse im Bereich Steuern verfügen. "Das Thema wird oft auf die leichte Schulter genommen", sagt der Schweizer Steuerberater Henrik Telepski. Fehler bei der Gründung können zu fünf- bis sechsstelligen Steuernachteilen führen.

"Wer auf professionelle Hilfe verzichtet, kann sich in grosse Schwierigkeiten bringen - für den Laien sind die offensichtlichen Alarmsignale oft einfach nicht erkennbar." Telepski hat bereits mehrere hundert digitale Unternehmen bei der Gründung unterstützt. Gern verrät er in diesem Artikel die fünf häufigsten Fehler, die Unternehmer bei der Gründung machen - mit schwerwiegenden Folgen.

Fehler 1: Die falsche Rechtsform wählen

Je nachdem, welches Geschäftsmodell man hat, kann die falsche Rechtsform zu einer sehr hohen Steuerbelastung führen. Vor allem digitale Unternehmen in der Schweiz sind besonders betroffen, also Firmen, die online Dienstleistungen und Produkte verkaufen und Social-Media-Marketing betreiben. In diesen Fällen kann eine Einzelfirma zum Beispiel je nach Kanton und Einkommenshöhe zu sehr hohen Steuern und Abgaben führen, wenn man die Sozialversicherungsbeiträge mit einbezieht. Schlimmstenfalls geht dadurch beinahe die Hälfte des Einkommens verloren.

Wenn man sein Pensionskassengeld beziehen will, ist wiederum die GmbH keine Alternative und man sollte eine Einzelfirma, Kollektivgesellschaft oder Kommanditgesellschaft gründen. Wenn man das Pensionskassengeld verwendet, um eine GmbH zu gründen, kann die Steuerverwaltung zum Beispiel bis zu fünfmal höhere Steuern fordern und im schlimmsten Fall ist man sogar verpflichtet, sein Pensionskassengeld zurückzubezahlen.

Auch sollte keine Kapitalgesellschaft ohne Zustimmung der Investoren als GmbH gegründet werden. In diesem Fall wären sämtliche Investoren öffentlich im Handelsregister einsehbar. Im Unterschied dazu bietet eine AG die Möglichkeit, als Investor anonym zu bleiben - und ist daher oft die bessere Wahl.

Fehler 2: Mehrwertsteuer falsch oder zu spät anmelden

Eine Mehrwertsteueranmeldung ist Pflicht, wenn ein Unternehmen einen Jahresumsatz von mehr als 100'000 Schweizer Franken weltweit erzielt. Dennoch kann es sinnvoll sein, diese freiwillig anzumelden. Mit gültiger MWST-Anmeldung ist es möglich, die Vorsteuer auf geschäftliche Ausgaben zurückzufordern und die Bezugsteuer auf Facebook-Werbung und Freelancern im Ausland zurückzubekommen. Geschäftskunden entsteht dadurch kein Nachteil: Wird Mehrwertsteuer aufgeschlagen, können auch diese eine Erstattung vom Staat einfordern, sofern sie korrekt bei der Mehrwertsteuer angemeldet sind.

Dabei ist jedoch darauf zu achten, das richtige Verfahren anzumelden. Insbesondere wenn man Dienstleistungen aus dem Ausland einkauft, ist die ansonsten einfachere Saldosteuersatz-Methode steuerlich schmerzhaft. Ferner sollte, wenn eine Expansion ins EU-Ausland geplant ist, auch die Anmeldung im entsprechenden Land rechtzeitig erfolgen. So sind beispielsweise Geschäfte in Deutschland oft nur mit deutscher MWST-Anmeldung möglich - Verzögerungen können zu erheblichen Umsatzeinbussen führen.

Fehler 3: Private Fahrzeuge nicht in das Geschäft übertragen

Werden private Fahrzeuge für die Firma genutzt, muss man ein Fahrtenbuch führen und jede geschäftliche Fahrt muss dokumentiert werden. Für jede geschäftlich begründete Fahrt im Privatfahrzeug ist es möglich, 70 Rappen pro Kilometer von der Steuer abzusetzen. Weitere Ausgaben wie Reparaturen und Versicherungen sind zwar über die Pauschale abgedeckt, können jedoch bei Privatfahrzeugen nicht nochmals verrechnet werden.

Wenn man das Fahrzeug in das Geschäft überträgt, beispielsweise wenn man eine GmbH hat, kommen sehr viele andere Steuervorteile dazu. Einerseits können sämtliche Kosten wie Benzin, Reparatur, Versicherung und Steuern abgezogen werden. Andererseits können Abschreibungen bis zu 50 Prozent vorgenommen werden, man kann die Mehrwertsteuer zurückfordern, das Fahrzeug an die Firma verkaufen und sich im Gegenzug Geld in Höhe des Kaufpreises steuerfrei aus dem Unternehmen herausnehmen und man kann in der Regel auf das lästige Fahrtenbuch verzichten.

Fehler 4: Firma in einem steuergünstigen Kanton gründen

Die Suche nach Steuervorteilen kann jedoch auch nachteilig sein: Wird eine Firma zum Beispiel in einem fremden Kanton gegründet, um günstigere Steuersätze zu nutzen, muss nachgewiesen werden, dass sie von dort geführt wird. Gibt es jedoch keine echte Niederlassung, sondern nur ein Scheindomizil, hat dies empfindliche Konsequenzen. Schlimmstenfalls müssen in beiden Kantonen Steuern abgeführt werden und es kann zu Geldbussen kommen. Zudem kann die Steuerverwaltung Strafanzeige erstatten, wenn sie eine betrügerische Absicht hinter der falschen Steueranmeldung sieht.

Fehler 5: sich ohne Treuhänder in die Gründung stürzen

Fehler bei der Gründung können zu Nachzahlungen im fünf- bis sechsstelligen Bereich führen, insbesondere wenn man auch noch Sozialversicherungsabgaben und andere Steuerarten mit einbezieht.

Die Steuerverwaltung korrigiert nicht zugunsten des Unternehmers, denn schliesslich bedeuten Fehler bei der Steuergestaltung hohe Steuer-Einnahmen für den Staat. Gleichzeitig gibt es viele Steuergesetze die so gestaltet sind, dass man auch Steuern sparen darf.

Dieses Geld könnte besser investiert werden - zum Beispiel, indem man von vornherein einen Treuhänder aufsucht, der einem kompetent bei der Firmengründung und bei der Steueroptimierung zur Seite steht. Durch die Steuerersparnis bezahlt sich der Treuhänder im Grunde von selbst, während das freigewordene Kapital zur Entwicklung des Unternehmens reinvestiert werden kann.

Henrik Telepski ist Geschäftsführer der Telepski Treuhand GmbH. Mit einem Team aus Experten hat sich der Treuhänder der Aufgabe verschrieben, digitale Unternehmen dabei zu unterstützen, sich im Steuerdschungel zurechtzufinden. Dabei setzt er auf eine ganzheitliche, digitale Unternehmensberatung in Finanzfragen. Sein übergeordnetes Ziel ist, eine funktionierende Steuerstrategie auszuarbeiten, die den Unternehmen bis zu sechsstellige Einsparungen ermöglicht. Mehr Informationen unter: https://www.telepski-treuhand.ch/

Quelle: Telepski Treuhand GmbH (ots)

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