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Dem Finanzbeamten einen Schritt voraus: Steuerberater nennt 3 neue Regelungen, mit denen man bei der Steuererklärung sparen kann

Archivmeldung vom 23.12.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Soufian El Morabiti und Ali Doygun
Soufian El Morabiti und Ali Doygun

Bildrechte: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH Fotograf: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH

Auch das Steuerjahr 2023 bringt diverse Änderungen mit sich: darunter die Erhöhung des pauschalen Werbungskostenabzugs und die Anpassung des Einkommensteuertarifs. Damit reagiert der Gesetzgeber einerseits auf die weiterhin hohe Inflationsrate und den Trend zur Heimarbeit - und eröffnet Bürgern andererseits Möglichkeiten, zusätzlich zu sparen.

"Gerade neue Änderungen bergen häufig großes Potenzial, um die eigene Steuerlast zu reduzieren", wissen die Steuerprofis Ali Doygun und Soufian el Morabiti von der Steuerkanzlei GoldmanTax. Die Steuerkanzlei setzt sich täglich mit den aktuellen Gegebenheiten im deutschen Steuerrecht auseinander und nutzt sie zur Entwicklung individueller Steuerstrategien für den Mittelstand.

Welche drei neuen Regelungen hierfür besonders spannend sind und wie fast jeder damit hunderte Euro im Jahr spart, verraten die Experten in diesem Artikel.

1. Steuervorauszahlungen jährlich anpassen

Viele Unternehmen wissen nicht, dass sie ihre Steuervorauszahlungen jährlich anpassen können, wenn geschäftliche Gründe dafür sprechen. Diese Vorauszahlungen können die Liquidität stark beeinträchtigen, unabhängig davon, ob es sich um Einkommen-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer handelt. Wenn der Gewinn eines Unternehmens beispielsweise die Höhe einer aktuellen Vorauszahlung nicht mehr rechtfertigt, kann ein Anpassungsantrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Dadurch kann die Belastung einfach herabgesetzt und die Liquidität des Unternehmens verbessert werden.

2. Die Gehälter auf Führungsebene prüfen und optimieren

Unternehmer können 2023 von einem Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro profitieren, den sie als steuerfreie Summe erhalten. Da sich viele von ihnen selbst kein Gehalt auszahlen, verschenken sie diese Chance. Gleichzeitig erhalten Geschäftsführer in einigen Betrieben oft deutlich zu viel Lohn. Unternehmen sollten daher prüfen, ob Optimierungen auf Führungsebene sinnvoll sind. Eine sorgfältige Überprüfung der Gehälter kann dazu beitragen, Steuern zu sparen und die Effizienz des Unternehmens zu steigern.

3. Vom Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibungen profitieren

Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags. Unternehmen und Freiberufler können sich dadurch Liquidität sichern, indem sie einen Teil ihrer voraussichtlichen Investitionen der nächsten drei Jahre bereits im aktuellen Wirtschaftsjahr abzurechnen.

Seit dem 01.01.2022 ist es auch möglich, 50 Prozent der Kosten für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter wie Fahrzeuge, Photovoltaikanlagen oder Maschinen geltend zu machen. Es empfiehlt sich generell, Abschreibungen im Unternehmen zu optimieren, beispielsweise durch Sonderabschreibungen, die Betriebe mit einem jährlichen Gewinn von bis zu 200.000 Euro nutzen können.

Fazit

Die Steuererklärung ist für viele Unternehmen und Freiberufler eine lästige Pflicht, die mit hohen Kosten verbunden sein kann. Doch mit den neuen Regelungen für das Steuerjahr 2023 ergeben sich auch Chancen, Steuern zu sparen und die Liquidität zu verbessern.

Durch die Anpassung von Steuervorauszahlungen, die Optimierung der Gehälter auf Führungsebene sowie die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags und von Sonderabschreibungen können Unternehmen und Freiberufler mehrere tausend Euro im Jahr sparen. Es empfiehlt sich daher, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls Unterstützung durch Steuerberater oder -kanzleien in Anspruch zu nehmen.

Quelle: GMT Steuerberatungsgesellschaft mbH (ots)

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