Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Tipps & Tricks Finanzen Schule und dann? Kindergeld für volljährige Kinder

Schule und dann? Kindergeld für volljährige Kinder

Archivmeldung vom 19.06.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit dem Schulende, dem Beginn eines Studiums oder einer Berufsausbildung fängt für viele Kinder ein neuer Lebensabschnitt an. Damit können sich auch Änderungen beim Kindergeldanspruch ergeben.

Grundsätzlich wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt.

Für Kinder über 18 Jahre besteht bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres weiter Anspruch auf Kindergeld, wenn sie nach Beendigung der Schulausbildung innerhalb der folgenden vier Monate - ein Studium, - eine Ausbildung in einem Betrieb oder einer Schule, - ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder - eine vom Grundwehr- oder Zivildienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer oder als Dienstleistender im Ausland beginnen.

Tritt das Kind innerhalb dieser Übergangszeit seinen gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst an, besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum Beginn des jeweiligen Dienstes.

Wenn in den vier Monaten nach Beendigung der Schulausbildung kein Ausbildungsplatz gefunden werden konnte, müssen die Bemühungen hierzu nachgewiesen werden. Dies kann durch schriftliche Bewerbungen, Zwischennachrichten, Absagen von Ausbildungsbetrieben oder die Registrierung als Bewerber um eine Ausbildungsstelle bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit erfolgen.

Bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres wird außerdem Kindergeld gezahlt, wenn das Kind arbeitsuchend gemeldet ist. In diesem Fall benötigt die Familienkasse eine entsprechende Mitteilung.

Zu beachten ist, dass in all den genannten Fällen die Einkommensgrenze von 7.680 Euro netto für das Kind im Kalenderjahr nicht überschritten werden darf.

Vor dem 18. Geburtstag eines Kindes erhalten die Kindergeldberechtigten rechtzeitig von ihrer Familienkasse die Unterlagen für die jeweiligen Nachweise automatisch zugesandt.

Weitere Informationen sowie Merkblätter und Vordrucke zum Thema Kindergeld stehen im Internet unter www.familienkasse.de zur Verfügung oder können telefonisch unter der Servicenummer 01801-546337 (01801 -KINDER) angefordert werden.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

 

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte perser in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige