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Immobilienwertermittlung – Was bekomme ich für mein Haus?

Archivmeldung vom 16.12.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Wer den Schritt ins Eigenheim wagt, entgeht nicht nur den unablässigen Mieterhöhungen. Die eigenen vier Wände stellen unter Umständen auch eine Investition in die Zukunft dar. Aufgrund von Um- und Anbaumaßnahmen, Sanierungen und Instandsetzungen kann der Wert einer Immobilie erheblich gesteigert werden.

Diese Sicherheit ist ein Grund, warum das eigene Zuhause zu den wichtigsten Wohlfühlfaktoren der Deutschen gehört. So sagen 93 Prozent der Deutschen Eigenheimbesitzer, dass sie mit der Entscheidung für die eigene Immobilie glücklich sind. Ganze 60 Prozent der Eigenheimbesitzer gehen laut einer Pressemitteilung der Interhyp AG davon aus, dass ihre Immobilie im Laufe der Zeit an Wert gewinnen wird. Und tatsächlich: Wer sein Heim pflegt und in Sachen Energiesanierung auf dem neuesten Stand hält, kann laut Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bei einem Wiederverkauf unter Umständen einen höheren Verkaufspreis erzielen als beim Erwerb der Immobilie.

Der Wert einer Immobilie bemisst sich anhand verschiedener Faktoren

In Deutschland kann der Wert einer Immobilie anhand von drei Wertermittlungsverfahren errechnet werden, deren Prozedur in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelt sind. Je nach Art der Immobilie kommen Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichsverfahren in Frage:

  • Das Sachwertverfahren – Bei diesem Verfahren bemisst sich der Wert der Immobilie nach dem Herstellungs- bzw. Wiederbeschaffungswert. Das Sachwertverfahren kommt dann zum Einsatz, wenn die Kosten eines Neubaus bzw. Ersatzes eines zu bewertenden Objekts ermittelt werden müssen. Von der berechneten Summe wird im Anschluss in der Regel ein Wert entsprechend der Abnutzungsbewertung abgezogen.
  • Das Ertragswertverfahren – Dieses Verfahren kommt vor allem bei der Bewertung von Immobilien zur Anwendung, deren Werteinschätzung sich aus einem dauerhaft erzielbaren Ertrag am Markt ergibt, wie es zum Beispiel bei Mietwohnungen und Geschäftsgrundstücken der Fall ist. Für Haus- oder Wohnungseigentümer von größerer Bedeutung ist jedoch das im Folgenden beschriebene Vergleichsverfahren.
  • Das Vergleichsverfahren – Dieses Wertermittlungsverfahren kommt zum Einsatz, wenn vom Eigentümer selbst genutzte Immobilien, wie Ein- oder Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen, bewertet werden sollen. Bei Vergleichsverfahren wird der Wert einer Immobilie anhand von Immobiliendatenbanken berechnet. Wie der Wert der eigenen Immobilie mittels Vergleichsverfahren ohne großen Aufwand online berechnet werden kann, soll der nächste Absatz zeigen.

Online-Wertermittlung mittels Vergleichsverfahren

Für eine Online-Wertermittlung des eigenen Hauses bzw. der Eigentumswohnung bietet sich die Immobilienwertermittlung des Online-Marktplatzes Immobilienscout24 an. Hierzu gibt man einfach die erforderlichen Daten, wie Baujahr, Adresse, Wohnfläche und Austattung in die Maske des Wertermittlungsrechners ein, und der Rechner identifiziert aus Deutschlands größter Immobiliendatenbank mindestens zehn vergleichbare Objekte, anhand derer ein Durchschnittswert ermittelt wird. Mittels Vergleichsrechnern ist jedoch nicht nur die Wertermittlung der eigenen Immobilie möglich, auch bei der Absicht eines Immobilienerwerbs bietet sich eine unabhängige Wertermittlung mittels Vergleichsrechner an.

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