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Heizen im Mehrfamilienhaus: Das ändert sich für Mieter in 2022

Archivmeldung vom 21.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: ista International GmbH Fotograf: ista International GmbH
Bild: ista International GmbH Fotograf: ista International GmbH

Monatliche Verbrauchsinformation, digitale Messtechnik und eine Erweiterung der jährlichen Abrechnung: Für Mieter ändert sich im kommenden Jahr einiges. Die Änderungen sollen dazu beitragen Energie zu sparen und den CO2-Ausstoß zu minimieren.

Jeder zweite Deutsche wohnt in einem Mehrfamilienhaus. Entsprechend hoch sind die Erwartungen, die der Gesetzgeber an die Anfang Dezember in Kraft getretene Heizkostenverordnung stellt. Denn die neue Rechtsverordnung betrifft nahezu alle Mieter und Vermieter in Deutschland. Sie regelt, wie Heizkosten abgerechnet, Mieter über den Verbrauch informiert und Messgeräte abgelesen werden.

Ziel der neuen Vorgaben ist eine Stärkung des Klimaschutzes im Gebäude durch mehr Transparenz. So sollen Mieter künftig monatlich über den eigenen Verbrauch informiert werden. "Die monatliche Information ist ein wichtiger Schritt für den Klimaschutz in Immobilien. Nutzer können ihr Verhalten nur anpassen, wenn sie ihren Verbrauch kennen", sagt ista CEO Hagen Lessing. "Um die CO2-Emissionen im Gebäudesektor weiter zu senken, sollten wir zukünftig einen Schritt weitergehen. Noch wirksamer wäre ein täglicher Check der eigenen Wärme- und Wasserenergieverbräuche."

Wer kennt, der spart

Bereits heute wird die überwiegende Mehrheit der Mehrfamilienhäuser digital abgelesen. Alle Mieter die in einem solchen Gebäude wohnen, sollen ab Januar 2022 eine monatliche Information über ihren Energieverbrauch erhalten und so ihr Heizverhalten anpassen. Eine dena-Studie zeigt: Einsparungen von bis zu 10 Prozent sind möglich. Damit Mieter die Informationen erhalten, muss der Vermieter aktiv werden. Entweder stellt er den Verbrauchsüberblick selbst bereit oder er beauftragt einen Dienstleiter.

Wie die monatliche Information aufgebaut sein sollte, um die positiven Effekte für das Klima voll auszuschöpfen, zeigt eine Marktforschung des Immobiliendienstleisters ista. Demnach kann der Einspareffekt gesteigert werden, indem konkrete Energiespartipps gegeben werden und ein Vergleich mit dem sozialen Umfeld möglich ist. "Bei der Produktentwicklung haben wir uns an wissenschaftlichen Ergebnissen und Nutzerfeedback orientiert, um den größte Effekt für den Klimaschutz zu erreichen", sagt Felix Maas, Produktmanager. "EcoTrend, unser Produkt für die monatliche Verbrauchsinformation, wird zudem stetig weiterentwickelt. Als nächstes integrieren wir ein Feature, das Nutzern konkrete Tipps gibt, wie sie Energie einsparen können."

Ablesetermine entfallen

Voraussetzung für eine regelmäßige Information ist der Einbau digitaler Messtechnik. Daher darf ab sofort bei Neuausstattung nur noch fernablesbare Technik verbaut werden. Mieter profitieren doppelt von dieser Änderung. Einerseits können sie regelmäßig ihren Verbrauch prüfen, andererseits muss kein Servicetechniker zur Ablesung mehr die Wohnung betreten.

Obwohl die ersten Heizkostenabrechnungen bald verschickt werden, müssen die meisten Mieter auf die dritte Änderung, zusätzliche Informationen in der jährlichen Abrechnung, noch ein Jahr warten. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Neuerungen erst mit der nächsten Abrechnungsperiode in Kraft treten. Dann enthält die jährliche Abrechnung weitere Positionen:

Für Mieter in Mehrfamilienhäusern stehen 2022 einige Änderungen an: Gebäude und Verbrauchskommunikation werden digitalisiert. Verantwortlich für die Umsetzung ist aber zunächst der Vermieter. Der Gesetzgeber stärkt mit den Neuerungen den Klimaschutz im Gebäude.

Quelle: ista International GmbH (ots)

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