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Sturm- und Hagelschäden nach Hitzegewitter: Worauf Versicherte achten sollten

Archivmeldung vom 21.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: aboutpixel.de / naturgewalten © andreas reimann
Bild: aboutpixel.de / naturgewalten © andreas reimann

Das stabile Hochdruckwetter nach dem Dauerregen im Mai und Juni freut die Bundesbürger. Doch das "Sommermärchen" hat auch eine Kehrseite: Die Hitzewelle lässt immer wieder heftige Wärmegewitter entstehen. Das Resultat sind vollgelaufene Keller, Überspannungsschäden durch Blitzschlag, geborstene Fensterscheiben, abgedeckte Dächer, umgestürzte Bäume, und Autos, an denen Hagelkörner unschöne Visitenkarten hinterlassen haben.

"Für die Betroffenen ist ein Unwetterschaden eine doppelte Herausforderung", erklärt Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer des unabhängigen Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24: "Sie haben mit den Aufräumarbeiten beide Hände voll zu tun. Und sollen gleichzeitig herausfinden: Welche Schäden reguliert welche Versicherung? Worauf muss ich achten, damit es keine Schwierigkeiten bei der Abwicklung gibt?" Schlossberger empfiehlt, im Fall der Fälle eine Checkliste anzulegen und diese gewissenhaft abzuarbeiten.

Zunächst ist es wichtig, das beschädigte oder zerstörte Hab und Gut in einer Aufstellung zu erfassen. Wer noch Rechnungen oder Kassenzettel hat, ist im Vorteil, und sollte diese der Versicherung in Kopie überlassen. Beschädigten Hausrat sollte man unter keinen Umständen entsorgen, denn er dient als Beweismittel für die Versicherung. Deshalb sollten die in Mitleidenschaft gezogenen Gegenstände auch unbedingt fotografiert werden. Bei Schäden am Haus rät Schlossberger zusätzlich, einen neutralen Dritten - also nicht unbedingt den besten Freund oder Nachbarn - als Zeugen hinzuzuziehen und ein Protokoll anzufertigen.

Erst danach sollte man ans Aufräumen und Reparieren denken. Dabei gilt: Not-Reparaturen, die dazu beitragen, noch größere Schäden abzuwenden, müssen sofort ausgeführt oder in Auftrag gegeben werden. Denn Versicherte sind angehalten, den Schaden zu minimieren. "Ein zersprungenes Fenster nach einem Orkan muss unverzüglich abgedichtet werden, um bei Regen nicht auch noch die Wohnung zu fluten", erläutert Schlossberger. Auch hier sei es empfehlenswert, vorher Fotos zu schießen und Zeugen zu suchen. Ratsam sei es auch, den Schaden schnellstmöglich der Versicherung anzuzeigen, idealerweise schriftlich per Einschreiben. Wer ein Faxgerät bevorzugt, muss den Sendebericht aufbewahren, wer telefoniert, einen Zeugen zur Seite haben. Schlossberger: "Um späteren Ärger zu vermeiden, sollte man zudem Namen und Telefonnummer des Sachbearbeiters notieren." Nach der Schadensmeldung sollte es nicht länger als vier Wochen dauern, bis zumindest eine Abschlagszahlung auf dem Konto eingeht, stellt der FinanceScout24-Geschäftsführer klar.

Wohngebäudeversicherung

Das Gros der Hauseigentümer hat eine so genannte "verbundene" Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese schließt Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden mit ein - inklusive Folgeschäden. Fegt ein Sturm zum Beispiel Ziegel vom Dach und es regnet ins Haus, sind die daraus entstehenden Schäden an Wänden, Fliesen und Fußböden mit abgedeckt. Allerdings sind die Prämien für einen solchen Schutz regional unterschiedlich hoch, denn die Versicherer haben Deutschland in Gefahrenzonen aufgeteilt. In Gegenden, in denen Blitz, Donner und Starkregen häufig wüten, ist es deshalb deutlich teurer, einen umfassenden Schutz zu erhalten. Auch sollte man ab und an die Deckungssumme überprüfen, um nicht eine Unterversicherung zu riskieren und dann auf den Reparaturkosten sitzen zu bleiben.

Hausratversicherung

Wer hochwertige Möbel besitzt, benötigt eine Hausratversicherung. Denn diese kommt nicht nur für Einbruch-, Brand- und Leitungswasserschäden auf. Sie ersetzt auch Sturmschäden, wenn zum Beispiel ein Orkan das Dach abdeckt und eindringender Regen das teure Designerbett ruiniert. Anders sieht es aus, wenn Fenster und Türen zu Bruch gehen. Solche Schäden übernimmt die Hausratversicherung in der Regel nicht. Zurücklehnen kann sich nur, wer auch eine Glasversicherung abgeschlossen hat. Außen am Haus montierte Satellitenschüsseln, Antennen und Jalousien sind in der Regel nur bis zu einer bestimmten Summe in der Hausratversicherung eingeschlossen.

Kasko-Versicherung

Wird der Wagen bei einem Sturm durch Hagel, einen umstürzenden Baum, Dachziegel oder andere Gegenstände beschädigt, springt dafür die Teilkaskoversicherung ein. Das Nachsehen hat, wer nur eine Kfz-Haftpflicht-Police besitzt. Die Teilkasko bezahlt die notwendigen Reparaturen oder ersetzt den aktuellen Wert des Autos. "Dagegen kommt die Vollkaskoversicherung auch für Schäden auf, die durch eigenes Verschulden entstanden sind", erklärt Schlossberger. Wer beispielsweise auf einen Wagen auffährt, der gegen einen umgestürzten Baum geprallt ist, bekommt von der Vollkaskoversicherung den Schaden am eigenen Auto ersetzt. Auch hier ist es wichtig, den Fall binnen einer Woche der Versicherung zu melden. Diese entscheidet dann, ob das Gutachten einer Fachwerkstatt oder eines vom Versicherten benannten Gutachters genügt, oder ob sie selbst einen Gutachter bestellen will.

Auf die Windstärke kommt es an

Ob Hausrat-, Wohngebäude- oder Autoversicherung: Bei Orkanschäden ist es für Versicherte entscheidend, dass das Unwetter auch wirklich als Sturm eingestuft wird. Das ist dann der Fall, wenn der Wind mit mindestens Windstärke acht bläst, was rund 63 Stundenkilometern entspricht. In Deutschland kommt das durchschnittlich an 20 bis 30 Tagen pro Jahr vor. Bei geringeren Windstärken zahlen Wohngebäude- und Hausratversicherung in der Regel nicht - auch dann nicht, wenn trotzdem Schäden entstanden sind. Sturmwarnungen in Hörfunk und Fernsehen sollten grundsätzlich Ernst genommen werden. Autobesitzer, die ihren Wagen nicht in die Garage fahren, und Hauseigentümer, die Fenster und Türen nicht schließen, handeln fahrlässig und haben auch bei starken Stürmen keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Quelle: FinanceScout24
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