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Betreutes Wohnen: Sicherer mit zwei Verträgen - Wohnverhältnis und Serviceleistungen getrennt vereinbaren

Archivmeldung vom 07.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Wer seinen Lebensabend in einer Einrichtung des „Betreuten Wohnens“ verbringen möchte, soll zwei Verträge abschließen, die getrennt kündbar sind: einen über das Wohnverhältnis und einen über die Serviceleistungen. Der Mietvertrag berge nämlich ein „erhebliches Missbrauchspotential“ warnt Jürgen Pfeilschifter vom Deutschen Mieterbund im Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“.

Vorherige Beratung durch einen Mieterverein oder Wohnungsberatungsstellen der Kommunen kann Geld sparen helfen und Sicherheit schaffen. Bei den Serviceleistungen wird vor
Pauschalverträgen gewarnt. Jeder Bewohner sollte für sich die Leistungen buchen können, die er auch tatsächlich benötigt. Falls erforderlich, können zusätzliche Leistungen vereinbart werden, die auch dann erst bezahlt werden müssen. Betreutes Wohnen wird immer
beliebter: In rund 4000 Anlagen leben in Deutschland schon etwa 160.000 Menschen.

Quelle: Pressemitteilung Apotheken Umschau

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