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Im Winter an Reifen denken

Archivmeldung vom 10.11.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.11.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Eis und Schnee behindern im Winter oft den Verkehr. Für Autofahrer heißt das, sie müssen ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anpassen: Die Geschwindigkeit entsprechend verringern und ausreichend Abstand halten. Damit allein ist es aber nicht getan. Gerade vor dem Winter rät die HUK-COBURG Autofahrern, ihre Bereifung gründlich zu überprüfen.

In Deutschland sind Autofahrer zwar generell nicht verpflichtet in der kalten Jahreszeit mit Winterreifen zu fahren. Doch muss ein Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profil haben, ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Sind die Reifen stärker als
erlaubt abgefahren, und es ereignet sich ein Unfall, kann dies strafrechtliche Konsequenzen für den Fahrer mit sich bringen. Außerdem riskiert der Fahrer in solchen Fällen seinen Versicherungsschutz in der Vollkasko.

Zusätzliches Risiko: Mangelhafte Bereifung kann im Schadenfall zu einer Mitschuld führen - selbst dann, wenn jemand völlig korrekt gefahren ist. Beispiel: Einem Autofahrer, der mit abgefahrenen Reifen fährt, wird von einem anderen die Vorfahrt genommen. Stellt
sich im Nachhinein heraus, dass die abgefahrenen Reifen den Bremsweg verlängert haben und ansonsten der Unfall zu vermeiden gewesen wäre, ist der Autofahrer, dem die Vorfahrt genommen wurde, eindeutig mitschuldig. Entsprechend dem Prozentsatz seiner Mitschuld muss er also einen Teil seines eigenen Schadens selber bezahlen.

Doch es können noch andere Kosten auf ihn zukommen. Mangelhafte Bereifung kann zu einer Gefahrerhöhung und damit zur Leistungsfreiheit seiner Kfz-Haftpflichtversicherung führen. Für den, der mit abgefahrenen Reifen unterwegs ist, kann das bedeuten: Zwar reguliert sein Versicherer den Schaden des Unfallgegners, doch nimmt das Unternehmen den Versicherungsnehmer später dafür in Regress.

Quelle: Pressemitteilung HUK-COBURG

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